Hallo ihrs.
Bin seit knapp 2 Jahrzehnten ‚Mitglied‘ in der evangelischen Kirche im Rheinland, und würde gerne wissen, wie ein Kirchenaustritt abläuft. Muss man das irgendwo schriftlich machen (mit Begründung?), oder wie geht das??
Kann das auch abgelehnt werden?
Ich bin selbst vor 7 Jahren aus der katholischen Kirche ausgetreten, aber das dürfte keinen Unterschied machen.
Die zuständige Stelle ist das Standesamt der örtlichen Gemeinde oder Stadtverwaltung. Ich bin da hin und habe das beantragt. Ich bin nicht mehr sicher, ob ich eine unterschriebene Erklärung abgeben mußte, kann sein. Aber das ist kein Problem: einfach zu Hause am PC eine kurze Erklärung (möchte aus Gewissensgründen austreten…) tippen und unterschreiben. Vielleicht muß man noch ein paar Formulare unterschreiben, und das war’s dann. Ich glaube, ich habe noch eine Bestätigung mitbekommen.
Aber mit der Kirche selbst hat man da nichts zu tun, man muß sich da auch nicht rechtfertigen oder so.
Man muss auch beim Standesamt keine irgendwie geartete Begründung („aus Gewissensgründen“, „aus Sparsamkeit“, „aus Ekel“ oder warum auch immer) abgeben. Eine einfache schriftliche Willenserklärung genügt. Ich bin mir nicht sicher, aber wahrscheinlich gibt es ein entsprechendes Formular - schließlich leben wir in Deutschland
.
Freundliche Grüße,
Ralf
Hi Markus,
Du setzt Dich, wie schon geschrieben wurde, mit dem zuständigen Amt (oft das Standesamt) in Verbindung und unterschreibst dort eine Kirchenaustrittserklärung.
Mit der Kirche hat das ganze procedere btw wenig bis gar nicht zu tun: Ausgetreten bist Du mit der Erklärung aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler - Christ bleibst Du kraft Deiner Taufe weiterhin.
Viele Grüße
Diana
Hi Diana,
Christ bleibst Du kraft Deiner Taufe weiterhin.
nur um einem Missverständnis vorzubeugen:
Christ wird man durch den Glauben, nicht durch die Taufe!
Gruss Harald
Hey Markus !
Sogar hier in Bayern mußte ich vor 20 Jahren keine Gründe angeben. Bereite Dich aber innnerlich darauf vor, daß Du für den Austritt noch löhnen mußt. Wieviel das unterdessen ist, weiss ich nicht, hat aber damals ca. 40,-DM gekostet. Vielleicht dann heute in Euro?
Grüße Sabine
Links
Hi Markus,
hier findest du alle Infos:
http://www.kirchenaustritt.de/
http://www.ibka.org/infos/FAQKA.html
Grüße
Wolfgang
Eine Sache von 5 MIn.
HI Markus
Geht ganz einfach. Du gehst zum Ordnungsamt (ist hier so), sagst willst austreten, die notieren das und fertig. Hier mußte ich Geld dafür bezahlen. Ich glaube 20 Euro oder so. Weiß aber nicht ob das überall so ist.
Das einzige wo du aufpassen mußt, ist deine Lohnsteuerkarte, ob es da beim nächstenmal auch ausgetragen wurde.
Ist also ingesamt eine Sache von 5 Min.
Viele Grüße
Novalee
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Hallo Harald,
Christ wird man durch den Glauben, nicht durch die Taufe!
in Konsequenz redest Du mit dieser Aussage denjenigen das Wort, die behaupten, man könne auch ungetauft Christ sein *g*
Nein, ich weiß, was Du sagen willst (Deine Ansicht zum Thema hast Du ja in veschiedenen Artikeln zum Thema „Kindstaufe“ dargelegt). Mir ging es im Ausgangsposting um die verbreitete und irrige Ansicht, man könne mit einem förmlichen Kirchenaustritt das Sakrament der Taufe wieder aufheben bzw. rückgängig machen.
Viele Grüße
Diana
Mir ging es im Ausgangsposting um die verbreitete
und irrige Ansicht, man könne mit einem förmlichen
Kirchenaustritt das Sakrament der Taufe wieder aufheben bzw.
rückgängig machen.
Und wie kann man das rückgängig machen? Kann man auch ‚kirchlich‘ austreten?
T.
hi,
Und wie kann man das rückgängig machen?
gar nicht.
Kann man auch
‚kirchlich‘ austreten?
du kannst exkommuniziert werden, d.h. du darfst dann am kirchlichen leben nicht mehr teilnehmen.
aber jetzt frage ich mich, wozu das gut sein soll.
wenn jemandem die kirche was bedeutet, dann soll er dabeibleiben. wenn ihm das ganze nichts bedeutet, dann sind deren regeln auch nicht relevant und es ist folglich egal, wo diese gemeinschaft einen intern einordnet. „das muß man rückgingig machen“ klingt nach ressentiments.
gruß
datafox
Hi all,
Novalee hat Recht! Ordnungsamt, Antrag unterschreiben, zahlen, fertig.
ABER - du hast noch eine „Besinnungszeit“ von 4 Wochen (weiss nicht ob sich das geändert hat) und es KANN passieren das dich dein Pfarrer aufsucht, zwecks Gespräches. Ist mir nicht passiert, aber dem Pfarrer wird der Austritt gemeldet.
Gruß
Helena