Hi zusammen,
mal eine hypothetische Frage - angenommen A verdient ca 3 mal soviel wie B sie wählen die Steuerklassen 3 und 5. Sie haben 2 Kinder die Kinder stehen bei A auf der Steuerkarte. B nörgelt an allem und nix rum, A beschliesst zu gehen. Vermögen wird gerecht 50/50 geteilt.
Was mich mal interessieren würde:
Welche Steuerklassen würden die beiden möglicherweise wählen?
Wenn die Kinder zu B gehen würden - bei wem stünden die Kinder auf der Steuerkarte… stehen sie überhaupt drauf?
Gruss LCS
Hallo!
Leben die „Eltern“ getrennt, sind diese steuerlich wie ledige zu behandeln ab dem FOLGEjahr der Trennung. Das heißt Steuerklasse 1 für beide.
Pro Kind erhält jeder der Eltern 0,5 Freibetrag, also halbe/halbe. Eine Übertragung auf den anderen Elternteil ist nur möglich, wenn für das Kind kein Unterhalt gezahlt wird, trotz Unterhaltsverpflichtung. Freiwillig nach Wunsch Kinderfreibeträge zu übertragen geht schon so um die zehn Jahre nicht mehr.
Der Elternteil der mindestens ein Kind bei sich wohnen hat und keine weitere Erwachsene Person (neue Partner, Oma, Opa, etc.) erhält die Steuerklasse 2.
Man kann Unterhaltszahlungen an den Ehegatten (nicht für Kinder) im wege des Realsplittings absetzen. Einfach mal nach dem Wort googeln.
Gruß
Jörg