Wie läuft die scheidungs process ab

bin verheiratet seit 2010 und wir möchten beide und scheiden lassen… wo fängt man da an… wir haben beide kein vermögen usw keine kinder…ist das einfacher als sonst oder ist es so compliziert wie ich höre…

mfg

Hallo,

dann macht doch eine Online-Scheidung.

https://www.google.de/search?q=scheidung+online&ie=u…

Wenn kein Vermögen da ist, keine Kinder, kein Eigentum, dann wartet ihr 1 Jahr und werdet geschieden.
Schnell und einfach.

Alles Gute!
Karla

Ihr sucht euch einen Anwalt, sagt diesem, dass ihr über absolut nichts streiten wollt da ihre beide selbst verdient und für euren Lebensunterhalt aufkommen könnt, keine Kinder habt, kein Vermögen.
Wenn ihr gleich verdient dann verzichtet auch auf den Versorgunsausgleich.
Dann muß der Anwalt den Scheidungsantrag stellen und theoretisch könnt ihr dann nach einem Jahr (ab Trennungszeitpunkt) euch scheiden lassen.

Grüße
Krümelchen

Hallo,

wenn nix zu verteilen ist, ist es ganz einfach. Optimal, wenn nur ein Anwalt benötigt wird (dann, wenn sich beide Parteien einig sind)
Ich denke das geht wirklich einfach.

Den Zugewinn/Rentenansprüche verrechnet das Gericht.
Worüber soll denn gestritten werden?
Nur die Scheidung ist einfach.

mfg
EJWW

Wenn Ihr wirklich BEIDE mit der Scheidung einverstanden seid, ist es wirklich einfacher als bei einer „Kampfscheidung“. Ihr solltet Euch aber vorher auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen. Mit der Eheschließung seid Ihr einige rechtliche Verbindlichkeiten eingegangen (Zugewinngemeinschaft, eventuell Unterhaltsverpflichtungen …). Also lasst Euch da besser fachmännisch beraten, bevor ihr zum Gericht geht.

Alles Gute

Peter

Hallo,

zunächst geht ihr zum Anwalt und stellt einen Scheidungsantrag!
der sagt euch alles weitere,was in eurem fall nötig ist.

hallo erstmal getrennt wohnen, dann zum Anwalt und Scheidung einreichen. lg Susanne

Hallo,
eine Scheidung ist immer blöd und bürokratisch. Da aber keine Kinder und keine Millionen da sind, wirds schon einfacher.
Ich gehe davon aus, das beide arbeiten, wegen Unterhalt. Es sei denn,der wenig verdienende Teil verzichtet.
Derjenige, der mehr verdient …muss… kann…soll den anderen Unterhalt zahlen, je nachdem wie man sich einigt.
Wegen der Rentenversorgung muss derjenige, der mehr Punkte hat, den anderen was abgeben. Das macht aber alles der Anwalt,ohne den geht es nicht…Sie brauchen auch nur einen,wird dann billiger…

viel glück

lisa

Hallo,

wenn kein Vermögen und keine Kinder da sind, ist es nicht kompliziert.

Man kann einen gemeinsamen Anwalt nehmen, der dann bei den Anträgen hilft und diese bei Gericht einreicht. Wenn so wenig zu regeln und zu verteilen ist, muss man keine Angst vor dem Scheidungsverfahren haben.

Im Verfahren selber wird der Rentenausgleich geregelt. Das passiert automatisch. Es wird der Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn aber kein Vermögen da ist, geht das auch schnell. Und es wird evtl. Unterhalt geklärt. Bei einer kurzen Ehe ohne Kinder muss normalerweise niemand Unterhalt zahlen.

Viel Glück

Hallo,
also wenn ihr beide mit der Scheidung einverstanden seid, und es wirklich kein Vermögen gibt und auch keine Kinder, und es auch sonst keine Sachen gibt über die ihr euch streitet, dann ist es sehr unkompliziert und einfach. Ihr müsst 1 Jahr lang getrennt voneinander leben, und dieses nachweisen, dann Scheidung einreichen und zum Scheidungstermin erscheinen und unterschreiben-fertig!
LG

Hallo,

wo fängt man an ? Erstmal sollte man sich trennen und auf ein Datum einigen. Am besten in zwei Wohnungen leben und dann sollte man auch eine Trennungsvereinbarung abschließsen. Da ist dann geregelt, wer in der Wohnung bleibt und wer welche Haushaltsgegenstände wie Möbel, Fernseher, Waschmaschine etc mitnimmt. Vorlagen dafür gibt es im Internet.

Wenn das Trennungsjahr herum ist, dann kann die Scheidung beantragt werden. Dafür braucht man aber einen Anwalt.

Viele Grüße
Petra

vielen dank alle…

sehr hilfreich infos

Hallo, da Sie beide sich einige sind und keine nennenswerten Vermögen vorhanden sind. Geht es im Grund nur um die Teilung des Hausrats, welche Sie gemeinsam vornehmen können. Der Altersversorgungsausgleich ist bei der kurzen Dauer der Ehe auch nicht relevant. Sie brauchen aber einen Rechtsbeistand zur Einreichung des Scheidungsantrags(Scheidungsklage) bei Gericht. Nach der Einreichung der Klage beginnt das Trennungsjahr. Sollten Sie sich hier wiederum einig sein, kann der Anwalt das Trennungsjahr etwas zurückdatieren, dann geht die Scheidung früher über die Bühne. Sind Ihre Einkommen in etwa gleich hoch, gibts auchkeinen Trennungsunterhalt für den Geringverdiener.
Sie müssten also nur einen Anwalt aufsuchen und vorab die Honorarkosten klären, dann gibt es m. E. nach keinerlei Probleme hinsichtlich einer baldigen Scheidung.
Alles Gute

vielen dank nochmals

gehen Sie beide zu einem Anwalt und lassen sie diesen die Scheidung durchführen.
Dadurch sparen sie Kosten.
Gruß Bernd