Was tun die Beamten, wenn sie einen verdächtigen Drogendealer verhaften? Wird er sofort auf Drogen durch- und untersucht? Wie lange darf er festgehalten werden, wenn nichts zu finden war, er aber keine Angaben zu seiner Person machen will? Wie lange darf er befragt werden? Wird er nach der Befragung in ein U-Gefängnis gebracht, oder gibt es die Möglichkeit, ihn (zB) im Präsidium, Kommissariat zu behalten?
Sind viele Fragen, ich weiß, aber die Details sollen in der Handlung auch stimmen.
Vielen Dank, Aminon
Hallo Aminon,
Deine Fragen können so leider nicht alle beantwortet werden: Es kommt immer auf die „Umstaände“ an:
Auf frischer Tat, aufgrund eines Verdachtes oder nach Ermittlungen.
Demzufolge ist auch Deine zweite Frage von den obigen Umständen abhängig.
Reichen die Erkenntnisse aus, so ist der vorläufig Festgenommene bis zum Ablauf des auf die Festnahme folgenden Tages einem Haftrichter vorzuführen, der entweder einen Haftbefehl („Roten Mietvertrag“) erläßt -u.U. mit Haftverschonung unter Auflagen (z.B. bei polizeibekannten Intensivtätern libanesischer Großfamilien in Berlin üblich)- oder bei Vorliegen eines Haftgrundes -wenn der Vollzug der U-Haft nicht anders abgewendet werden kann- die Vollstreckung angeordnet wird.
In letzterem Fall wird der jetzt „Gefangene“ aus dem Polizeigewahrsam in die U-Haft-Anstalt überführt.
Bei Verweigerung der Angaben zur Person ist nach meiner Erfahrung immer Vollzug der U-Haft angeordnet worden. In aller Regel aber gelingt es der Ermittlungsbehörde stets, die Identität der Person festzustellen (s. dazu die Presseberichte bei „nicht identifierten Personen“). Bis zur Identifizierung wird der Gefangene dann als „Unbekannt“ geführt.
Weitere Fragen wird aber bestimmt der Verteidiger beantworten können.
Mit freundlichem Gruß
Schiebedach
(Klaus)