Hallo! ich bin total verzweifelt! meine leasingvertrag wurde zu recht gekündigt. jetzt will der leasinggeber die geleaste sache zurück, wert 2800,- bereits 5 raten a 100,- gezahlt, und 3900,-. ist das normal und rechtens? es handelt sich hierbei um ein kassensystem. ich danke vielmals für erfahrungsberichte im voraus.
Ja, das ist rechtens, denn: Der Leasinggeber hat einen Anspruch auf Vollamortisation. Das bedeutet, er hat Anspruch auf alle Raten sowie einen kalkulierten Restwert, was die Anschaffungskosten, die Finanzierungskosten und den Gewinn des Leasinggebers decken sollen. Im Gegenzug muss er die Raten und einen möglichen Restwert abzinsen, will heißen, den nicht verbrauchten Zinsanteil gutschreiben. Darauf wiederum darf er eine Vorfälligkeitsentschädigung des Refinanzierers belasten. Bei der Verwertung des Leasingobjekts darf er noch die Verwertungskosten zuschlagen. Er wird dann aber den Verwertungserlös gutbringen. Es gibt Gesellschaften, die nur 90 % des Verwertungserlöses gutbringen. Eine verbleibende Differenz, die meistens zu Lasten des Leasingnehmers verbleibt, ist von diesem zu zahlen. Und diese Summe wird notfalls „zwangsbeigetrieben“, mit allen erforderlichen Konsequenzen. Das ist nun einmal leider so.
Ach ja, nur die fälligen Leasingraten sind mit MWSt. zu berechnen, der Rest ohne, weil das eine Schadenersatzforderung der Leasinggesellschaft ist. Der Verwertungserlös wird allerdings auch nur netto, also ohne MWSt. vergütet.
Also: Entweder alles bezahlen und damit möglicherweise auch das Leasingobjekt erwerben (wobei man sich über einen Kaufpreis einigen müsste, weil dieser wieder zzgl. MWSt. gerechnet werden muss) oder abholen und verwerten lassen und den Rest bezahlen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen, wenn auch nicht im gedachten Sinne.
Ich war im Investitionsgüterleasing tätig.
Generell ist es im Leasing so, dass die Sache dem Leasinggeber gehört bis zum Vertragsende. Dies ist die Sicherheit des Leasinggebers. Wenn der Vertrag rechtens gekündet wurde, kann er die Sache zurücknehmen und Sie hatten für die bisherige Dauer den Nutzen davon und haben dafür die Raten bezahlt.
Am Schluss (oder mit anderen Konditionen bereits während) der Vertragslaufzeit kann die Sache ausgelöst werden, evtl. können Sie dem Leasingnehmer hier einen attraktiven Vorschlag machen wenn Sie liquide sind. Ein Argument hier wäre, dass der Leasingnehmer die Sache nicht weiterverwenden kann (v.a. wenn es sich um individuel konfigurierte Sachen handelt). Die meisten Leasingnehmer können nichts mit den zurückgenommenen Sachen anfangen und meist gehört es nicht zu deren Kerngeschäft, die gebrauchten Kaffeemaschinen, Kassensysteme etc. auf dem Occasionsmarkt zu verscherbeln. Also bieten sie dem LN einen guten Deal an.
Ansonsten lesen sie auch das Kleingedruckte auf den Verträgen, dort ist alles geregelt.
sorry aber kann ich dir nicht weiterhelfen.
Mein Tipp wäre ein ehrliches Gespräch mit der Leasinggesellschaft und eine guetige Einigung.
gruß Ramona
Hallo! ich bin total verzweifelt! meine leasingvertrag wurde
zu recht gekündigt. jetzt will der leasinggeber die geleaste
sache zurück, wert 2800,- bereits 5 raten a 100,- gezahlt, und
3900,-. ist das normal und rechtens? es handelt sich hierbei
um ein kassensystem. ich danke vielmals für erfahrungsberichte
im voraus.
Hallo Mo,
wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du eine sonderzahlung von 3.900 euro bezahlt und dadurch eine niedrige rate von 100 euro. ich gehe mal davon aus, dass du mit den raten in verzug bist und der leasinggeber will sein fahrzeug zurück.
bei vorzeitiger abrechnung des leasingvertrages gibt es einen abrechnungswert.
wenn der abrechnungswert über dem zeitwert des fahrzeuges liegt kannst du das fahrzeug bestimmt zum abrechnungwert kaufen oder das fahrzeug erzielt beim Verkauf einen höheren wert als den abrechnungswert. in diesem fall bekommst du noch etwas zurück.
sollte das fahrzeug beim verkauf den abrechnungswert jedoch nicht erzielen, musst du die differenz noch aufbezahlen.
bei einem leasingvertrag erwirbst du das leasingobjekt nicht, sonder du hast die nutzung über die im vertrag vereinbarte dauer. nach ablauf geht das fahrzeug an den leasinggeber zurück. evtl. kann auch eine kaufoption bei vertragsabschuss vereinbart werden.
ich müsste, um wirklich genaue angaben machen zu können mehr wissen und deinen vertrag kennen.
fg
maxi-s
Es gibt bei schadhaften Verträgen eine Art Vorfälligkeitsentschädigung (für den entgangenen Gewinn und die Vermarktungskosten für das Objekt)-
und vermutlich irgendwelche Bearbeitunggebühren für die Abrechung zu Beginn und Ende des Vertrages.
Wie hoch etwaige Gebühren für die vorzeitige Abrechnung eines Leasingvertrages sind, steht in dem Vertrag oder den AGBs.
Grundsätzlich erscheint mir die von Ihnen benannte Forderung sehr hoch.
Das es bei 2.800 € abzgl. 500 € geleisteter Raten nicht auf 2.300 € hinaus läuft liegt allein schon darin begründet, dass gebrauchte IT System ganz schnell nur noch 30 - 60% vom Neuwert haben. (Ein Auto z.B. mit einer Tageszulassung ist auch mal gleich 10-20% wert als ohne Zulassung) und bei solchen relativ kleinen Beträgen macht auch die Abholung / Auf- und Abbau einiges aus - sollte aber auf einer Abrg. aufgeschlüsselt werden.
Ich hätte mal geschätzt 2.800 € neupreis + 150 € Bearbeitungsgebühren + 300 € entgangener Gewinn + (evtl. Auf- und Abbau und An- und Abtransport?)- 500 € geleistet - Restwert (1.000 €) = 1.750 bis 2.250 €
wenn es mehr ist, würde ich mal um eine genaue Aufgliederung bitten und versuchen über eine Schlichtungsstelle recht zu bekommen - allerdings wird man den dann fälligen Betrag auch zügig zahlen müssen.
leider kann ich Dir nur sagen, dass dies bei einer Leasingfinanzierung rechtens ist. Zum ursprünglichen Kaufpreis von 2.800,-- EUR kommen Finanzierungskosten, die bei einer Auflösung des Vertrages aufgerechnet werden.
Vielleicht findest Du einen Käufer, so dass Du nur die Differenz als Schadenersatz zahlen mußt.
klingt erstmal überzogen, das Leasinggut + 3900 € verlangt werden. Man sollte die AGB´s prüfen (Strafgebühren?). Ich denke das Leasinggut hätte als Sicherheit gereicht. Ich kann nur empfehlen nochmal mit der Leasinggesellschaft zu sprechen oder einen Anwalt einzuschalten. Mit persönlichen Erfahrungen kann ich nicht helfen…
Hallo,
Leasingraten sind keine Kaufraten. Der Leasinggegenstand wird zur Nutzung überlassen und dafür zahlen Sie Nutzungsraten. Wenn nun der Leasingvertrag zu Recht gekündigt wurde, dann muss der Leasinggegenstand zurück gegeben werden.
kann die Verzweiflung verstehen. Besser wäre es gewesen die Raten zu zahlen!
Insgesamt funktioniert Leasing relativ einfach. Wert des Objektes plus Finanzierungskosten und kalkulierte Marge des Leasinggebers ergeben die Gesamtbelastung für das Objekt. Nun zahlt der Leasingnehmer pro Monat 100 EUR und nach fünf Monaten wird der Vertrag gekündigt. Die Leasing fordert nun 3.900 EUR.
Das bedeutet, dass die Gesamtbelastung des Objekts zum Leasingbeginn bei 4.400 EUR lag, was 1.600 EUR Zinsen und Marge bedeutet. Da ich die Laufzeit des Vertrages nicht kenne, kann ich nicht berechnen ob das zu viel oder gar unrecht ist, was abgesehen davon nur von einem Gericht geklärt werden kann.
Mich würde allerdings die Begründung der Leasing für die 3.900 EUR interessieren. Schmeissen die das Gerät dann auf den Schrott, weil Sie von Dir den ganzen Betrag haben wollen. Was ist mit der Verrechnung eines etwaigen Verwertungserlöses? Ich denke, da ist anwaltlicher Rat gefragt!!!