Wie läuft ein Mahnverfahren

Hallo,

nehmen wir mal an, Person A bekommt von Unternehmen B eine Rechnung. Die Rechnung enthält nur einen Betrag, keine detailierte Aufstellung der Einzelposten (so wie es im Kleingedruckten des Vertrags steht). Darauf macht A B aufmerksam, doch B meint, dass ist nicht nötig, denn das Schreiben der Details würde die Rechnung erhöhen!(?)
Der Rechnungsbetrag ist zum größten Teil beglichen. Es fehlen noch 100 Euro (von 6000).

A geht davon aus, dass dies mehr als genug sei, doch B meint, 100 Euro würden noch fehlen. B ist aber wie gesagt, nicht bereit, dies in einer detailierten Rechnung zu begründen.

Wenn A eine Erklärung von B verlangt, warum, wird A beschimpft.

A stellt sich dann eben stur und zahlt nicht.

Zahlungserinnerungen folgen.

Soviel nur als Erklärung.

Jetzt meine eigentliche Frage:

Wie läuft so ein richterliches Mahnverfahren ab?

Es kommt dann ja irgendwann eine richterliche Mahnung. Dagegen kann man ja Widerspruch einlegen.

Und wie geht es dann weiter?

Liebe Grüße

Stefan

Hi,

dies mal interessiert anschauen:

http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/onlinedie…

Gruß von Sid

Hallo und erstmal vielen Dank.

Ich habe gefunden:

„Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen; wenn der Anspruch vom Antragsteller weiter verfolgt werden soll, muss eine streitiges Verfahren durchgeführt werden. In diesem streitigen Verfahren wird der Anspruch aus dem Mahnbescheid im Rahmen eines normalen Zivilprozesses mit Klage und Klageerwiderung und evtl. Beweisaufnahme verhandelt und ggf. durch Vergleich oder Urteil entschieden.“

Was kann man sich unter darunter vorstellen? Habe selbst sowas noch nie mitgemacht. Wie läuft das genau ab? Was kommt da auf A und auch B zu?

Weiter steht da:

„Eine Abgabe an dieses Gericht erfolgt jedoch erst dann, wenn die Kosten für das weitere Verfahren gezahlt worden sind.“

Wie hoch sind diese Kosten (bei einem Streitwert von sagen wir mal 150 Euro)?

Liebe Grüße

Stefan

Servus,

auf dem Mahnbescheid, den A eventuell erhalten wird, steht drauf, ob (das hängt vom Antragsteller B ab) ein Widerspruch automatisch zum streitigen Verfahren führt oder nicht.

Wenn nein, wird B die Sache vermutlich auf sich beruhen lassen, weil sie für ihn eh viel teurer wird als die hundert Euro, die er noch haben will, aber - soweit sich das aus dem Sachverhalt raten lässt - ohne eine besonders fundierte Grundlage.

Wenn ja, heißt das nächste Kapitel Klageschrift (von B bzw. dessen Anwalt - er kann, aber muss sich nicht vertreten lassen) und Klagerwiderung (von A bzw. von dessen Anwalt - auch dieser kann, aber muss sich nicht vertreten lassen).

In A’s Klageerwiderung wird dieser - je nachdem, was genau in B’s Klageschrift aufgeführt ist - vermutlich alle Forderungen, die B an ihn stellt, mit Nichtwissen bestreiten (dann muss nämlich B ggf. später alle Einzelheiten zu seiner Forderung beweisen), und die Geschichte mit der ausstehenden detaillierten Rechnung mit allen maßgeblichen Einzelheiten erzählen. Lätz geht es für ihn natürlich hinaus, wenn B dann beim Gütetermin bloß mit dem detailliert ausgeführten Angebot über pauschal 6.100 € wedeln braucht, das er dem A unterbreitet hat und auf dessen Grundlage ihn A beauftragt hat, und die durch A bestätigte Abnahme seiner Leistung dazu legt.

Der Gütetermin vor Gericht ist dann das nächste Kapitel, das je nach Gericht vielleicht etwa achtzehn Monate später stattfinden wird. Zu diesem Zeitpunkt brauchen weder A noch B irgendwas zu beweisen, sie tragen schlicht nochmal vor, was sie vorher schon geschrieben haben, oder erzählen noch ein paar Einzelheiten extra. Der Richter wird einen Vorschlag zur gütlichen Einigung der beiden Parteien machen. Wie dieser aussehen wird, lässt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten des Sachverhalts nicht prognostizieren. Wenn beide Parteien dem Vergleich zustimmen, ist die Sache damit erledigt.

Wenn eine oder beide der Parteien nicht zustimmen, geht die Geschichte ins streitige Verfahren. Spätestens jetzt ist es für A ganz wichtig, nicht ohne einen Anwalt weiterzumachen, es geht jetzt nämlich darum, dass beide Parteien beweisen, was sie vorher vorgetragen haben, und ein Beweis im gerichtlichen Verfahren ist etwas, was auch Leuten, die gewohnt sind, Beweise zu führen, wie z.B. Mathematikern und Physikern, als ein gänzlich fremdes, unerreichbares Universum erscheint.

Sicher ist, dass die Sache - falls nicht wesentliche Punkte im vorgelegten Sachverhalt fehlen - für B wesentlich teurer werden wird als der Hunderter, der ihm noch zu seinem Glück fehlt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Was kann man sich unter darunter vorstellen?

Das bedeutet im Klartext, dass nach dem Widerspruch entweder gar nichts mehr passiert oder aber, wenn eine Partei dies beantragt, in ein „normales“ Gerichtsverfahren übergegangen wird. Das ist dann fast 100%-ig identisch mit einem Verfahren, in dem es keinen Mahnbescheid gegeben, sondern in dem es von Anfang an eine „normale“ Klage gegeben hat.

„Eine Abgabe an dieses Gericht erfolgt jedoch erst dann, wenn
die Kosten für das weitere Verfahren gezahlt worden sind.“

Wie hoch sind diese Kosten (bei einem Streitwert von sagen wir
mal 150 Euro)?

Wenn der Handwerker 100,00 Euro fordert, dann ist der Streitwert 100,00 Euro und nicht 150,00 Euro. Die reinen Gerichtskosten der ersten Instanz betragen dann 75,00 Euro.

auf dem Mahnbescheid, den A eventuell erhalten wird, steht
drauf, ob (das hängt vom Antragsteller B ab) ein Widerspruch
automatisch zum streitigen Verfahren führt oder nicht.

Nein, da steht - wie der User ja auch gesagt hat - so ziemlich das Gegenteil drauf, nämlich dass der Antrag allein nix bewirkt, wenn die restlichen Kosten nicht eingezahlt werden.

Wenn nein, wird B die Sache vermutlich auf sich beruhen
lassen, weil sie für ihn eh viel teurer wird als die hundert
Euro, die er noch haben will

Das kann ihm wegen § 91 ZPO aber nun herzlich egal sein. Wenn er das Verfahren nicht weiter betreibt, bleibt er sogar auf den Kosten des Mahnverfahrens sitzen. Die ökonomisch sinnvollere Variante besteht darum gerade darin, das Verfahren durchzuziehen.

Wenn ja, heißt das nächste Kapitel Klageschrift (von B bzw.
dessen Anwalt - er kann, aber muss sich nicht vertreten
lassen)

Streng genommen heißt es nicht Klageschrift sondern Anspruchsbegründung.

In A’s Klageerwiderung wird dieser - je nachdem, was genau in
B’s Klageschrift aufgeführt ist - vermutlich alle Forderungen,
die B an ihn stellt, mit Nichtwissen bestreiten (dann muss
nämlich B ggf. später alle Einzelheiten zu seiner Forderung
beweisen)

Nützt nur nix. „Beweisen müssen“ ist ja kein Gegensatz zu „Beweisen können“.

und die Geschichte mit der ausstehenden
detaillierten Rechnung mit allen maßgeblichen Einzelheiten
erzählen.

… was allerdings auch nichts bringt, weil eine Rechnung bekanntlich keine Fälligkeitsvoraussetzung ist.

Der Gütetermin vor Gericht ist dann das nächste Kapitel, das
je nach Gericht vielleicht etwa achtzehn Monate später
stattfinden wird.

Um Gottes Willen, wie kommst du denn auf so was? 18 Monate? Das habe ich noch nie erlebt. Auch nicht ansatzweise.

Zu diesem Zeitpunkt brauchen weder A noch B
irgendwas zu beweisen, sie tragen schlicht nochmal vor, was
sie vorher schon geschrieben haben, oder erzählen noch ein
paar Einzelheiten extra.

Nein, in der Güteverhandlung muss man nur gucken, ob man sich gütlich einigen kann. Und auch für die mündliche Verhandlung stimmt das nicht, weil nämlich die Schriftsätze durch Bezugnahme zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht werden. Ein kompletter Vortrag ist absolut unüblich.

Hallo und vielen Dank erstmal.

Gesetz den Fall A bleibt stur und bezahlt nichts und es kommt zum Verfahren und das Gericht entscheidet: A muss aber zahlen, weil die Ansprüche von B berechtigt sind.

  1. Mit welchen zusätzlichen Kosten muss A rechnen?
  2. Wie errechnet sich dies?
  3. Würde eine Rechtsschutzversicherung einen Unterschied machen?
    (Wenn wir davon ausgehen, dass A keine hat, ist mir als Fragesteller schon klar, dass dieser Fall auch keine Versicherung mehr übernehmen würde, wegen Wartezeit, mit geht es nur um die rein hypothetische Frage.)
  4. Wenn wir schon bei Rechtsschutzversicherungen sind:
    Auf was sollte man achten, wenn man da eine abschließen wollte?

Liebe Grüße
Stefan

  1. Mit welchen zusätzlichen Kosten muss A rechnen?

280,57 Euro.

  1. Wie errechnet sich dies?

Theoretisch nach den Vorschriften des GKG und des RVG. Faktisch gibt man das in einen Prozesskostenrechner ein.

http://rvg.pentos.ag/

  1. Würde eine Rechtsschutzversicherung einen Unterschied
    machen?

Der Versicherer müsste die Kosten des Rechtsstreits u.U. tragen.

  1. Wenn wir schon bei Rechtsschutzversicherungen sind:
    Auf was sollte man achten, wenn man da eine abschließen
    wollte?

Mit der Frage bist du im Versicherungsbrett besser aufgehoben. Ich selbst habe mich nur relativ oberflächlich damit beschäftigt und mich dann für die Advocard (zuvor über Jahre ARAG) entschieden.

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Nahe am Topic
Hallo,

unter http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundla… steht, was alles in einer Rechnung stehen muss.

Unter anderem:

  • die Menge der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  • die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  • Zeitpunkt der Lieferung und Vereinnahmung des Entgelts, wenn diese nicht identisch sind

Ggf. kann auch auf andere Dokumente verwiesen werden („gemäß Bestellung vom…“)

Man sollte darauf achten, dass Rechnungen die Steuerrelevant sind (unter anderem auch Handwerkrechnungen im Haushalt) all dies erfüllen, sonst gibt’s mitunter ärger bei der Steuererklärung oder -prüfung.

Den Gläubiger einfach mit diesen Anforderungen konfrontieren. Er hat eine gültige Rechnung auszustellen.

Viele Grüße
Lumpi

Anmerkung
Hallo,

  1. Wenn wir schon bei Rechtsschutzversicherungen sind:
    Auf was sollte man achten, wenn man da eine abschließen
    wollte?

man sollte vor allem darauf achten, dass man früh genug abschließt. Ein brennendes Haus kann man nicht versichern. Und ein bereits entstandener
Streit wird nicht mehr bezahlt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ist schon klar, siehe mein Punkt 3 in Klammer.

LG
Stefan

Oje, glatt übersehen… (owt)

ist schon klar, siehe mein Punkt 3 in Klammer.

sorry!