Servus,
auf dem Mahnbescheid, den A eventuell erhalten wird, steht drauf, ob (das hängt vom Antragsteller B ab) ein Widerspruch automatisch zum streitigen Verfahren führt oder nicht.
Wenn nein, wird B die Sache vermutlich auf sich beruhen lassen, weil sie für ihn eh viel teurer wird als die hundert Euro, die er noch haben will, aber - soweit sich das aus dem Sachverhalt raten lässt - ohne eine besonders fundierte Grundlage.
Wenn ja, heißt das nächste Kapitel Klageschrift (von B bzw. dessen Anwalt - er kann, aber muss sich nicht vertreten lassen) und Klagerwiderung (von A bzw. von dessen Anwalt - auch dieser kann, aber muss sich nicht vertreten lassen).
In A’s Klageerwiderung wird dieser - je nachdem, was genau in B’s Klageschrift aufgeführt ist - vermutlich alle Forderungen, die B an ihn stellt, mit Nichtwissen bestreiten (dann muss nämlich B ggf. später alle Einzelheiten zu seiner Forderung beweisen), und die Geschichte mit der ausstehenden detaillierten Rechnung mit allen maßgeblichen Einzelheiten erzählen. Lätz geht es für ihn natürlich hinaus, wenn B dann beim Gütetermin bloß mit dem detailliert ausgeführten Angebot über pauschal 6.100 € wedeln braucht, das er dem A unterbreitet hat und auf dessen Grundlage ihn A beauftragt hat, und die durch A bestätigte Abnahme seiner Leistung dazu legt.
Der Gütetermin vor Gericht ist dann das nächste Kapitel, das je nach Gericht vielleicht etwa achtzehn Monate später stattfinden wird. Zu diesem Zeitpunkt brauchen weder A noch B irgendwas zu beweisen, sie tragen schlicht nochmal vor, was sie vorher schon geschrieben haben, oder erzählen noch ein paar Einzelheiten extra. Der Richter wird einen Vorschlag zur gütlichen Einigung der beiden Parteien machen. Wie dieser aussehen wird, lässt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten des Sachverhalts nicht prognostizieren. Wenn beide Parteien dem Vergleich zustimmen, ist die Sache damit erledigt.
Wenn eine oder beide der Parteien nicht zustimmen, geht die Geschichte ins streitige Verfahren. Spätestens jetzt ist es für A ganz wichtig, nicht ohne einen Anwalt weiterzumachen, es geht jetzt nämlich darum, dass beide Parteien beweisen, was sie vorher vorgetragen haben, und ein Beweis im gerichtlichen Verfahren ist etwas, was auch Leuten, die gewohnt sind, Beweise zu führen, wie z.B. Mathematikern und Physikern, als ein gänzlich fremdes, unerreichbares Universum erscheint.
Sicher ist, dass die Sache - falls nicht wesentliche Punkte im vorgelegten Sachverhalt fehlen - für B wesentlich teurer werden wird als der Hunderter, der ihm noch zu seinem Glück fehlt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder