Hallo!
Um unser Grundstück zu befahren nutzen wir die Auffahrt unseres Nachbarn, ein Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen. Er hat uns jetzt angeboten einen Teil der Auffahrt an uns zu übertragen, damit wir eine eigene Auffahrt bauen können, sozusagen wird die Auffahrt halbiert, wobei wir mit ein wenig baulichen Aufwand eine eigene Auffahrt haben könnten. Zur Erklärung: Die Auffahrt liegt parallel zu einer öffentlichen Straße, d.h. wir bräuchten nur das Grundstück höhenmäßig an diese Straße anpassen um sie als Auffahrt zu nutzen. Wie läuft so eine Übertragung ab? Worauf müssen wir achten? Kann das Wegerecht dann gelöscht werden? Dürfen wir so einfach eine Auffahrt bauen?? Vielen Dank für Ihre Antworten!!
Diese Infos genügen nicht für eine klare Aussage. Erst einmal zum Notar um über eine Auskunft zu den örtlichen Gegebenheiten eine Rechtssicherheit herzustellen.
Der Bau einer auffahrt edarf der Genehmigung durch das Bauamt und der Zustimmugn des Eigentümers der Straße (Gemeinde/Stadt, Kreis, Land oder Bund?). die übertragung und Änderugn des Wegerechtes erfolgt durch notariellen Vertrag, wir im grundbuch eingetragen und ist anschließend nicht löschbar, sofern nicht eine neue gemeinsame notarielle Erklärung darüber erfolgt.
Hallo,
wenn die Erschließungsanlage (Straße) eine Gemeindestraße ist, dürfte das nicht problematisch sein… trotzdem beim Bauordnungsamt der Gemeinde nachfragen. Die Übertragung erfolgt mittels notariellem Vertrag. Der Vertrag geht dann über den Notar zum Grundbuchamt, die Umschreibung erfolgt. Ggf. müsste vorher noch eine Vermessung der Teilfläche erfolgen, um ein eigenständiges Grundstück zu bilden.
Das Wegerecht kann dann gelöscht werden.
Mit freundlichem Gruß
Willy1301
Mit grundsätzlichen Ausführungen zu diesem Thema wird Ihnen sicher wenig geholfen sein. Deshalb sind vorab detailliertere Infos nötig: Wie liegt die Auffahrt zu den Grenzen des Nachbarn und der Straße; was heißt halbierte Auffahrt??? Bleibt es eine gemeinsame A.? Wenn Sie Boden aufschütten: Wessen Grundstück beeinflussen Sie damit (der Eigent. muss zustimmen, z.B. der Strassen-Eigentümer)? Hinweis: Das Wegerecht ist erheblich kostengünstiger, denn der Flächenkauf bedeutet Vertrags-, Vermessungs- und Gerichtskosten und und…sowei auch die Grunderwerbsteuer.
Ferner: Vorher müssen Sie die Straßenbehörde bzw. Gemeinde fragen.
H.G.
Hallo!.
Um unser Grundstück zu befahren nutzen wir die Auffahrt
unseres Nachbarn, ein Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen.
Er hat uns jetzt angeboten einen Teil der Auffahrt an uns zu
übertragen, damit wir eine eigene Auffahrt bauen können,
sozusagen wird die Auffahrt halbiert, wobei wir mit ein wenig
baulichen Aufwand eine eigene Auffahrt haben könnten. Zur
Erklärung: Die Auffahrt liegt parallel zu einer öffentlichen
Straße, d.h. wir bräuchten nur das Grundstück höhenmäßig an
diese Straße anpassen um sie als Auffahrt zu nutzen. Wie läuft
so eine Übertragung ab? Worauf müssen wir achten? Kann das
Wegerecht dann gelöscht werden? Dürfen wir so einfach eine
Auffahrt bauen?? Vielen Dank für Ihre Antworten!!
Hallo,
auf jeden Fall mit dem Verkäufer zum Notar!
Kann sonst gewaltig schief gehen.
Alles andere macht der Notar.
Kosten halten sich in Grenzen und ist auf Nr.-Sicher.
MfG