Wie läuft eine Kündigung in der Probezeit ab?

Hallo,

angenommen, eine junge Frau (Abiturientin) mache eine zweijähriege Ausbildung zur Bürokauffrau. Sie habe dabei 4 Monate Probezeit.

Im Vertrag stehe zum Thema Kündigung etwa: „in der Probezeit Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich“.

Wie läuft dann eine Kündigung in der Probezeit ab?
Heute schreiben „ich kündige“ und morgen nicht mehr kommen?

Gruß JoKu

Hallo,

Heute schreiben „ich kündige“ und morgen nicht mehr kommen?

Ja. (wobei ich jetzt voraussetze, dass schon aus dem Schreiben klar wird, dass das Ausbildungsverhältnis gekündigt wird bzw. wer hier wem, wann was kündigt)

MfG

Heute schreiben „ich kündige“ und morgen nicht mehr kommen?

Ja. (wobei ich jetzt voraussetze, dass schon aus dem Schreiben
klar wird, dass das Ausbildungsverhältnis gekündigt wird bzw.
wer hier wem, wann was kündigt)

Mer hat’s im Kopp, aber schreibts’ nicht hin, und die Anderen rätseln denn, was gemeint war. - Sorry.

Gemeint war:
Die Azubine kündigt, weil sie inzwischen doch gemerkt hat, dass Studieren das Richtige für sie ist. Vorher war sie vom Gegenteil überzeugt. *seufz*

Aber Danke für Deine Antwort! War genau das was ich wissen wollte.

Gruß JK

Hi!

In diesem fiktiven Fall würde ich das auch so bemerken!

Irgendwie" Da mir nach kurzer Zeit der Ausbildung klar wurde, dass ein Studium doch eher das ist, was meinen Vorstellungen enstpricht, kündige ich das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum xx.xx.xxxx. Ich bedanke mich für das Vertrauen, blabla"

Man MUSS es nicht, aber man sieht sich immer zwei mal im Leben…

LG
Guido

Danke für Eure Infos!

Gruß JoKu

Hallo, es geht auch so, die Azubine schimpf „Das ist unzumutbar, ich kündige!!!“ sammelt ihre Sieben Sachen zusammen und geht.
Ist zwar nicht die feine Art, aber in manchen Fällen gut das es auch so geht.
Gruß Susanne

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Hallo,

es geht auch so, die Azubine schimpf „Das ist
unzumutbar, ich kündige!!!“ sammelt ihre Sieben Sachen
zusammen und geht.
Ist zwar nicht die feine Art, aber in manchen Fällen gut das
es auch so geht.

Nö, so gehts eben nicht. (Im RL wirds zwar durchaus so gemacht, aber die Frage steht in einem Forum für Arbeitsrecht)
Auch bei Azubis muss ne Kündigung schriftlich sein.

MfG

Hi Xolo!

Auch bei Azubis muss ne Kündigung schriftlich sein.

Aber imho sicherlich nicht innerhalb der Probezeit. Da kannst sagen „Tschüss Leudz mich freuts nimma wirklich“ und das wars. Wirft zwar kein wirklich gutes Licht auf diejenige Person - aber so würds gehen.

Anders siehts dann wieder aus, wenn man bereits außerhalb der Probezeit (bei uns z.B 1 Monat) ist und dann noch eine Befristung im Vertrag hat.

mfg PN

iYho interessiert keinen
Hi

Aber imho sicherlich nicht innerhalb der Probezeit. Da kannst
sagen „Tschüss Leudz mich freuts nimma wirklich“ und das wars.

iyho interessiert aber niemand!
§ 623 BGB sagt etwas eindeutig anderes!

http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVI…

LG
Guido

Gut - wurde registriert . interessiert MICH aba ned, weil deutsches Recht zum Glück noch ned in Österreich gilt +aufatme+

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Doch auf die Tour provoziert man eine Kündigung durch den AG, was in den meisten Fällen sinnvoller ist. Ansonsten findet sich im BGB auch eine Kü’frist von 2 Wochen für Probezeiten, wenn die Azubine innerhalb dieser Frist nicht wieder auftaucht sondern sich lieber um eine neue Lehrstelle bemüht bekommt Sie vermutlich die AG-seitige Kündigung entsprechend zugestellt. Und um sich das Nachhaken von Ämtern (BAB, AA, etc.) zu ersparen, ist eine AG-seitige Kündigung immer noch zu bevorzugen.
Und im RL gibt es durchaus Fälle wo es wichtig ist, dass man sofort gehen kann (zB: horizontale „Besprechungen“) und sich dies auch traut.
Denn anders als im RL oft geglaubt wird, Azubis müssen sich nicht alles gefallen lassen…
Werkstatt ausfegen ja, das gehört dazu…aber Cheffe die Zigaretten holen schon mal nicht…und andere berufsuntypische Tätigkeiten schon mal gar nicht.
Gruß Susanne

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Hallo,

Doch auf die Tour provoziert man eine Kündigung durch den AG,
was in den meisten Fällen sinnvoller ist.

Hm? Habe ich da was verpasst? Seit wann ist eine Kündigung durch den AG ‚in der Regel‘ sinnvoller? Braucht man heute keine Zeugnisse mehr? Und eine Kündigung ist nicht mehr für den nächsten Arbeitgeber, sondern nur noch für’s Deutsche Stempelwerk interessant?
Gruß
loderunner

Lange überlegt!
Hi!

Vorab: Ich habe lange überlegt, ob ich hier nicht sogar als MOD antworten soll - ich lasse es aber.

Doch auf die Tour provoziert man eine Kündigung durch den AG,
was in den meisten Fällen sinnvoller ist.

BITTE!
Du gibst hier den Hinweis, dass eine provozierte Kündigung des AG, also eine fristlose Kündigung, sinnvoller ist?!

Entschuldige, aber das ist so ziemlich der abartigste Tipp, den ich hier jemals gelesen habe.

Und um sich das Nachhaken von Ämtern (BAB, AA, etc.) zu
ersparen, ist eine AG-seitige Kündigung immer noch zu
bevorzugen.

Das Arbeitsamt wird aber äußerst unangenehm nachhaken, wenn bei der Anmerkung „Vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers war Anlass“ ein Häkchen vorhanden ist - und das WIRD jeder AG dort machen!
Ebenso wird vermutlich jeder AG ein Unter-Aller-Sau-Zeugnis ausstellen.

Denn anders als im RL oft geglaubt wird, Azubis müssen sich
nicht alles gefallen lassen…

Nicht alles gefallen lassen hat mit Vertragsbruch nun mal nichts zu tun - und das Zigarettenholen reicht als wichtiger Grund (626 BGB) eher nicht aus!

Verständnisloser Gruß
Guido

MOD: Eine Bitte
Deine Antwort war sicherlich gut gemeint.
Tu uns doch bitte allen den Gefallen und erwähne zukünftig dass sich deine Auffassung nach Österreichischem Recht gefasst wurde, da es sich um ein vorwiegend deutsces Forum handelt.

Dies sollte helfen Missverständnisse zu vermeiden.

Gruss Ivo

Doch auf die Tour provoziert man eine Kündigung durch den AG,
was in den meisten Fällen sinnvoller ist.

Was soll daran sinnvoller sein?

Ansonsten findet
sich im BGB auch eine Kü’frist von 2 Wochen für Probezeiten,

Die meisten Ausbildungsverhältnisse sind nach BBiG.
"(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__22.html

wenn die Azubine innerhalb dieser Frist nicht wieder auftaucht
sondern sich lieber um eine neue Lehrstelle bemüht bekommt Sie
vermutlich die AG-seitige Kündigung entsprechend zugestellt.

Die kann ihr der AG - auch völlig ohne Grund - sogar gleich am nächsten Tag zustellen. Da braucht er keine 14 Tage warten (siehe oben).

Und um sich das Nachhaken von Ämtern (BAB, AA, etc.) zu
ersparen, ist eine AG-seitige Kündigung immer noch zu
bevorzugen.

Das AA hakt auf jeden Fall nach. Siehe z.B. Tatbestände für eine Sperre:

„Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
1.
der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat…“

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html

Denn anders als im RL oft geglaubt wird, Azubis müssen sich
nicht alles gefallen lassen…
Werkstatt ausfegen ja, das gehört dazu…aber Cheffe die
Zigaretten holen schon mal nicht…und andere berufsuntypische
Tätigkeiten schon mal gar nicht.

Äähm … das war gar nicht Thema der Ursprungsfrage.

Hallo, das ewige Zigarettenholen war allenfalls als Beispiel gedacht, was nicht Ausbildungsgemäße Tätigkeiten sind. Ein triftiger Grund ist eher die „horizontale Besprechung“ und ähnlich frappierende Ereignisse, und sorry bei sowas sollte man nicht die Verpflichtung verspüren die Kündigungsfrist auszuhocken.
Wenn man da nicht willig ist, gibts auch so ein negatives Zeugnis auf das man dann aber auch gerne verzichten kann. Es gibt ja auch noch das einfache Zeugnis in dem lediglich die Zeit und der Ausbildungstitel drinsteht.
Das Amt hakt so oder so nach, bei einer abgebrochenen Ausbildung wirs nur erträglicher wenn man gekündigt wird. Wenn man selber kündigt heißt es schnell „wie konntest du nur, hättest dir wenigestens erst was anderes suchen können“ und „so schlimm wird schon nicht gewesen sein“. Sorry ich spreche hier vom RL und aus Erfahrung. Auch wenns bei mir nicht die horizontale Besprechung war, sondern nur etwas ähnlich heftiges. Das allenfalls per MAil bei bedarf.

Das Arbeitsamt wird aber äußerst unangenehm nachhaken, wenn
bei der Anmerkung „Vertragswidriges Verhalten des
Arbeitnehmers war Anlass“ ein Häkchen vorhanden ist - und das
WIRD jeder AG dort machen!
Ebenso wird vermutlich jeder AG ein Unter-Aller-Sau-Zeugnis
ausstellen.

Denn anders als im RL oft geglaubt wird, Azubis müssen sich
nicht alles gefallen lassen…

Nicht alles gefallen lassen hat mit Vertragsbruch nun mal
nichts zu tun - und das Zigarettenholen reicht als wichtiger
Grund (626 BGB) eher nicht aus!

Ne nicht als Kündigungsgrund, aber als Unzufriedenheitsfaktor. Wenn dann noch einiges andere dazukommt, was Probleme macht, führt das schnell dazu das man sich nicht traut gegen solche „Nebenjobs“ anzugehen. Man sollte bedenken Azubis sind oft erst so um die 16 und daher schnell einzuschüchtern.

Gruß Susanne

Hi!

WO ging es hier um all die Unterstellungen, die DU hier als Beispiel bringst?

joku fragte, wie man innerhalb der Azubi-Probezeit kündigt, weil man ein Studium für die bessere Wahl hält , und Du gibst den Tipp, es sei besser, Vertragsbruch zu begehen!

Abgesehen von Deiner These, dass es im RL ja alles anders sei - ist es NICHT!

Im Gegensatz zu Dir, KANN ich aus breit gefächerter Erfahrung berichten - und diese deckt sich nun mal weitgehend mit der rechtlichen Lage!

Gruß
Guido