Hallo,
angenommen es findet eine Änderung des Tarifsystems statt.
(Nehmen wir als Beispiel die Ig Metall mit dem Entgelt-Rahmen-Abkommen).
Nun ändert sich die Struktur, selbst wenn die Zahlen vielleicht gleich bleiben.
Ist dann bei jedem Mitarbeiter der bisherige Vertrag zu kündigen und dann ein neuer Abzuschließen?
Kann sich dieser dagegen wehren?
Finden keine Abfindungszahlungen statt, und falls nein warum nicht?
Danke
Hallo,
für Tarifgebundene (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)gelten Tarifänderungen unmittelbar und zwingend (§ 4 Tarifvertragsgesetz-TVG), d. h., sie sind sofort umzusetzen, ohne daß es dazu einer Änderung des Arbeitsvertrages bedarf.
Wird der Tarifvertrag lt. Arbeitsvertrag „angewendet“, gilt die Änderung für die Bereiche, in denen er angewendet wird, ebenfalls, da der Tarifvertrag dann Bestandteil des Arbeitsvertrags ist (Rechtsprechung zu § 622 BGB).
Sind die obigen Vorraussetzungen nicht erfüllt, muß der Arbeitsvertrag entweder im gegenseitigen Einvernehmen oder per Änderungskündigung geändert werden.
Grüße &Tschüß
LSD
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