Wie läuft es nun finanziell weiter?

Hallo
ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage:

Ich habe im September 05 meinen Job geschmissen und wollte etwas komplett neues machen. So weit so gut, doch dann kündigte sich meine kleine Tochter an. Ok - blöder Zeitpunkt aber wir (mein Freund und ich) haben uns gefreut. Dadurch musste ich mich im Januar 06 aber erstmal arbeitslos melden bis ich am 01.6. in Mutterschutz kam - dieser Endete am 01.9.06. Ich konnte bis dahin kein Kindergeld oder Erziehungsgeld beantragen da ich seit der Geburt in verschiedenen Krankenhäusern war. Mein Freund tat was er kann. Nun habe ich erfahren, dass ich kein Anspruch auf weiteres arbeitslosengeld habe, da ich ja durch das Baby nicht vermittelbar sei, das KiGeld ist 145,- und das Erziehungsgeld max. 300,-. Dazu soll ich mich privat versichern, das sei normal bei arbeitslosen Müttern?! Öhm und von was das alles? Wie sollen wir denn nun überleben? Das alleinige Gehalt meines Freundes reicht nicht für 3, ich soll nicht arbeiten gehen denn sonst bekomme ich kein Erziehungsgeld, außerdem wohin in der Zeit mit dem Baby - die Oma ist selbstständig.
ich bin grade wirklich ein bißchen ratlos wie das alles weitergehen soll?! wie machen das denn die ganzen jugendlichen Mamas??? Hat jemand vielleicht einen Rat?

Viele Grüße
Denise

Moin,

ich bin grade wirklich ein bißchen ratlos wie das alles
weitergehen soll?!

Schau dich nach einem Krippenplatz und dann nach einem Job um. Du solltest dir nicht allzuviel Zeit dabei lassen, denn wenn das Erziehungsgeld erstmal ausläuft, wird es finanziell bei dir noch schlechter. Mehr als 300 Euro solltest du in dem Job allemahl verdienen. Bei einer versicherungspflichtigen Tätigkeit hat sich dann auch das Problem mit der Krankenkasse erledigt.

Ach ja, die einzigen „Mamas“, die nicht arbeiten und trotzdem nicht am Existenzminimum rubkrebsen sind die Mamas, die einen gut verdienenden „Papa“ ihrer Kinder haben.

Gruß
Marion

Hallo Denise,

mit einem so kleinen Baby arbeiten gehen, ist sehr schwierig. Verdient denn dein Freund recht viel? Ansonsten könntest du ALG2 beantragen, das steht auch Eltern in Elternzeit zu, sofern sie bedürftig sind. Damit wärst du dann auch krankenversichert.
ALG1 gibt es nur, wenn du tatsächlich vermittelbar bist, dann aber sogar auf Vollzeitbasis während des Bezugs von Erziehungsgeld (du musst dich im Falle einer Arbeitsaufnahme auf Vollzeitbasis, also >30 Std./Woche nur vom Erziehungsgeld abmelden). Allerdings musst du erklären, was mit dem Kind während deiner Arbeitszeit geschehen soll.
Du darfst während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Sag mal, warst du vor der Geburt nicht krankenversichert? Mir fällt gerade ein, dass du dann nämlich auch über das Erziehungsgeld krankenversichert bist. Alg2 solltest du aber ruhig trotzdem beantragen (außer dein Freund verdient recht gut).

Und als wichtigstes: Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs! Ich hoffe, es geht euch allen gut (bis auf den Ämterkrieg halt, aber das ist ja jetzt hoffentlich bald erledigt).

Viele Grüße, Heike

Hallo

Nun habe ich erfahren, dass ich kein Anspruch auf weiteres
arbeitslosengeld habe, da ich ja durch das Baby nicht
vermittelbar sei, …

Tja, da wäre dann wohl Hartz 4 an der Reihe. Da dürftest du aber nicht allzu viele Rücklagen haben. Und du dürftest wohl nicht mit deinem Freund zusammen wohnen. Aber vielleicht doch. Fragen kostet nichts, einen Antrag kann man ja mal stellen.

Wenn ihr nach Abzug der Miete von eurem Einkommen incl. Kindergeld, aber ohne Erziehungsgeld, weniger als ca. 900,- bis 1000,- Euro (oder sogar mehr) übrig ist, könntet ihr bestimmt noch aufstockend ALG II bekommen, wenn ihr nicht zu viele Rücklagen habt.

Hier könntet ihr mal schauen: http://www.geldsparen.de/content/rechenmodule_merkur…

Dazu soll ich mich privat versichern, das sei
normal bei arbeitslosen Müttern?!

Bist du nicht mehr pflichtversichert? Könntest du dich noch freiwillig pflichtversichern? Wenn du jetzt noch in der Krankenkasse drinbist, müsste das (vielleicht noch) gehen. Ich würde die Krankenkasse wenigstens mal fragen, ob sie es noch machen.

Öhm und von was das alles?

Wie sollen wir denn nun überleben? Das alleinige Gehalt meines
Freundes reicht nicht für 3, ich soll nicht arbeiten gehen
denn sonst bekomme ich kein Erziehungsgeld, außerdem wohin in
der Zeit mit dem Baby - die Oma ist selbstständig.
wie machen das denn die ganzen jugendlichen
Mamas???

Hast du das nicht mitgekriegt mit der Unterschichtdebatte? Diese ganzen Mamas landen normalerweise in die Unterschicht, jedenfalls kurzzeitig. - Deshalb will doch keiner mehr Kinder.

Hat jemand vielleicht einen Rat?
Der Gesetzgeber sieht zunehmend vor, dass der Kindsvater alle Kosten trägt. Er ist (ungefähr) die nächsten 3 Jahre - ob verlobt oder miteinander verkracht - für dich unterhaltspflichtig. Wenn er das irgendwie kann, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als das Geld von ihm zu nehmen.

Ich würde dir raten, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu beantragen. Die sagen dir, welche Ansprüche du gegen den Kindsvater hast, und wenn du sie damit beauftragst, sorgen sie auch dafür, dass er regelmäßig zahlt.

Das ist zwar blöd, das gebe ich zu, aber dadurch brauchst du dir keine Gedanken drum zu machen. Mit dem Freund dauernd rumzufeilschen ist noch blöder.

Und dann ist es wichtig, dem Freund klarzumachen, dass es nicht deine Idee war, sondern die des Gesetzgebers. Und dass es dem Gesetzgeber dabei wohl weniger darum ging, dass die Regelung irgendwie gerecht ist oder so, sondern eher darum, Geld zu sparen.

Oder du lebst von deinen Rücklagen (die du ja wahrscheinlich noch hast). Die sind aber sehr schnell weg, und mit Baby nicht so leicht wieder erspart.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

versucht doch noch parallel, Wohngeld und Kinderzuschlag zu bekommen.
Wohngeld gibt es bei der Wohngeldstelle (Stadtverwaltung fragen).

Kinderzuschlag gibt es wohl auch beim Arbeitsamt. Hier ein Auszug:

"Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen.

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken."

Das könnte doch auf euch zutreffen.

Viele Grüße
Th.

Eigene schlechte Erfahrungen?
Hi,

Ich würde dir raten, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu
beantragen. Die sagen dir, welche Ansprüche du gegen den
Kindsvater hast, und wenn du sie damit beauftragst, sorgen sie
auch dafür, dass er regelmäßig zahlt.

Sag mal, was ist denn das für ein Ton? Die Fragestellerin schreibt doch, dass das Gehalt Ihres Freundes nicht für 3 reicht. Meinst Du da kann ein keifendes Jugendamt was dran ändern. Stell Dir doch einfach mal vor das die beiden da wie ganz normale Menschen darüber sprechen können. Es soll tatsächlich Paare geben, die sich verstehen und nicht verbittert und verknittert sind.

Das ist zwar blöd, das gebe ich zu, aber dadurch brauchst du
dir keine Gedanken drum zu machen. Mit dem Freund dauernd
rumzufeilschen ist noch blöder.

Wer sagt, dass sie das machen muss?

Und dann ist es wichtig, dem Freund klarzumachen, dass es
nicht deine Idee war, sondern die des Gesetzgebers. Und dass
es dem Gesetzgeber dabei wohl weniger darum ging, dass die
Regelung irgendwie gerecht ist oder so, sondern eher darum,
Geld zu sparen.

Komm mal runter von Deiner „böse Mann“ Theorie.

So long
C.

4 „Gefällt mir“

Hallo Denise!

Als alleraller erstens:
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH FÜR DEINE (BESTIMMT) WUNDERSCHÖNE TOCHTER!!!

Und tue mir einen Gefallen, bitte: Lass dich nicht hängen und schon gar nicht entmütigen!! Auser Tod und schwere Krankheiten alles hat eine Lösung!!! Lass dir von so eine Stimmung diese wunderschöne Zeit nicht verderben (sie ist wunderschön und einmalig!!!) Geniesse sie!!

ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage:

Na dann herzlich willkommen!!! :o)))

Ich habe im September 05 meinen Job geschmissen und wollte
etwas komplett neues machen. So weit so gut, doch dann
kündigte sich meine kleine Tochter an. Ok - blöder Zeitpunkt

Ja, der Zeitpunkt war vermutlich doch nicht die optimalste, aber hinterher ist ja man bekanntlich schlauer! Und Deine tochter ist bestimmt das beste auf der Welt, was du je geschafen hast, stimmt’s? ;o)))

Also ich wollte eigentlich nur eins sagen:
Gestern, den ganzen Tag im Radio (in die Nachrichten) ging es darüber daß etwa 10 Mio. Menschen in D ein Recht auf Unterstützung durch den Staat haben und nur 6 Mio. nehmen das in Anspruch. Es hies, vorallem Kinder seien davon betroffen.

Ich weiß nicht wo Du Dich erkündigen sollst/kannst, aber mach! Wenn ich an Deine Stelle wäre, würde ich zu einer Beratungstelle gehen (zB. ProFamilia). Die sind dadurch bekannt, daß sie den Zettel für Schwangerschaftsabbrüche austellen dürfen (oder haben austellen dürfen, weiß ich nicht) Wie auch immer, sie werden Dir gewiß sagen können wo Du dich wenden sollst. Dann kann man sicherlich bei den Sozialämter erfragen. Und sonst vermutlich das Arbeitsamt oder das Jugendamt. Und sollte das alles, wider erwarten nicht klappen, würde ich einen Steuerberater fragen oder gar bei der Media, die das veröffentlicht hat (in diesem fall, Bayern 3, aber vermutlich alle Sender Deutschlands auch -mit der Frage „Welche Quelle hat das bekannt gegeben?“) Wenn es um meinem (seit gestern 5 Jahre alter) Sohn ginge, glaube mir, Denise, würde ich die Hölle in Bewegung setzen, bis ich eine Antwort kriege und entsprechend handeln kann.

Was immer du auch unternehmen möchtest, mach das und zwar schnell!!!. Die Zeit läuft Dir davon und das Geld kommt idR. nicht sofort in einem Kuvert, sondern dauert eine Weile, bis es bearbeitet wurde!!

Also, auf die Plätze, fertig…los!!!

Liebe Grüße und nochmals herzlichen Glückwunsch!
Helena

Hallo

Ich würde dir raten, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu
beantragen. Die sagen dir, welche Ansprüche du gegen den
Kindsvater hast, und wenn du sie damit beauftragst, sorgen sie
auch dafür, dass er regelmäßig zahlt.

Sag mal, was ist denn das für ein Ton?

Wieso Ton? Ich dachte, das sei ein sachlicher Ratschlag.

Die Fragestellerin
schreibt doch, dass das Gehalt Ihres Freundes nicht für 3
reicht. Meinst Du da kann ein keifendes Jugendamt was dran
ändern.

Das Jugendamt keift aber eigentlich nicht, es schreibt ganz
sachliche Briefe, wie z. B. eine Bank oder das
Straßenverkehrsamt.

Das Jugendamt kann ihr jedenfalls sagen, wie die Gesetzeslage
ist. Und ob der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das Gehalt für
3 reichen muss oder nicht. Sie bekommt da eine kostenlose
Rechtsberatung.

Es geht ja hauptsächlich darum, dass sie überhaupt erfährt,
wie die Gesetzeslage ist in ihrem Fall.

Stell Dir doch einfach mal vor das die beiden da wie
ganz normale Menschen darüber sprechen können.

Genau das stelle ich mir vor. Ich glaube irgendwie, dass die
in vielen Fällen zu einem anderen Ergebnis kommen würden als
der Gesetzgeber.

Es soll
tatsächlich Paare geben, die sich verstehen und nicht
verbittert und verknittert sind.

Das hat damit nichts zu tun, Gespräche über elementar
wichtiges, aber nur knapp vorhandenes Geld, bei denen
eventuell ausgehandelt werden muss, wer wieviel kriegt, können
sehr belastend sein, insbesondere wenn man den anderen
nicht als Gegner betrachtet. Ich denke, wenn der Gesetzgeber
einfach sagt: So und so ist es, und basta, halte ich das für
wesentlich einfacher.

Und so ganz verbindlich ist die Beziehung zwischen den beiden
ja vielleicht gar nicht, immerhin haben sie nicht geheiratet,
obwohl das in der Situation günstiger wäre.

Und dann ist es wichtig, dem Freund klarzumachen, dass es
nicht deine Idee war, sondern die des Gesetzgebers. Und dass
es dem Gesetzgeber dabei wohl weniger darum ging, dass die
Regelung irgendwie gerecht ist oder so, sondern eher darum,
Geld zu sparen.

Komm mal runter von Deiner „böse Mann“ Theorie.

Da scheinst du den letzten Absatz nicht richtig verstanden zu
haben. Oder worauf beziehst du das? - Ach so, ich gehe
allerdings davon aus, dass er mit der gesetzlichen
Unterhaltsregelung nicht unbedingt zufrieden sein wird (obwohl
ich die insbesondere bei Unverheirateten eigentlich gar nicht
kenne, nur ziemlich viele darüber schimpfende Väter).

Viele Grüße
Simsy

1 „Gefällt mir“

Hi Simsy,

Da scheinst du den letzten Absatz nicht richtig verstanden zu
haben. Oder worauf beziehst du das? - Ach so, ich gehe
allerdings davon aus, dass er mit der gesetzlichen
Unterhaltsregelung nicht unbedingt zufrieden sein wird (obwohl
ich die insbesondere bei Unverheirateten eigentlich gar nicht
kenne, nur ziemlich viele darüber schimpfende Väter).

Hm, ich habe den Eindruck, daß Du tatsächlich etwas falsch interpretiert hast - sofern ich das Ausgangsposting richtig verstanden habe, ist sie vom Papa des Kindes gar nicht getrennt … steht zumindest nirgendwo in ihrem Posting. :smile:
Ich hatte mich, ehrlich gesagt, auch über Dein Posting gewundert, denn sie schreibt nirgendwo, daß sie feilschen müsse oder der Kindsvater nicht unterstützen würde/wolle.

Liebe Grüße,
Nike

Hallo

Hm, ich habe den Eindruck, daß Du tatsächlich etwas falsch
interpretiert hast - sofern ich das Ausgangsposting richtig
verstanden habe, ist sie vom Papa des Kindes gar nicht
getrennt … steht zumindest nirgendwo in ihrem Posting. :smile:

Na ja, man weiß ja überhaupt sehr wenig.

Diese Ratschläge hier passen ja sowieso nur mit Glück.

Mir fiel nur auf, dass sie offensichtlich ausschließlich von ihrem eigenen direkten Einkommen ausgegangen ist, also Erziehungs- und Kindergeld. Da hatte ich ein bisschen den Eindruck, sie bekommt von ihm mehr oder weniger gar nichts.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Schau dich nach einem Krippenplatz und dann nach einem Job um.

Das dürft ein Problem werden. Seit 1.09.2005 gibt es eine neue Satzung, die besagt, daß man, um Anspruch auf einen Krippenplatz zu haben, einen Vollzeitjob nachweisen muß. Das wird strengstens kontrolliert, daß heißt es dürfte keine Möglichkeit zu tricksen geben.

Allerdings weiß ich nicht, ob diese Satzung deutschlandweit gilt oder nur in Bayern:wink:

Liebe Grüße,
Christiane

Hall Denise,

also ich gehe mal davon aus das du und dein Freund eine eheähnliche lebensgemeinschaft bilden, sprich zusammenwohnen.

Es gibt Möglichkeiten dich und das Kind über deinen Freund Krankenzuversichern, dazu gibt die kasse aber genauere Auskünfte.

Weiterhin solltet ihr prüfen lassen ob ihr Anspruch auf Wohngeld und Grundsicherung habt.

Frag mal nach genaueren Auskünften im Brett Arbeits- und Sozialamt nach, dort kann man dir bestimmt auch Auskunft geben wo man was beantragen kann.

Und zum Schluß noch einen Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs. Im übrigen dieser kommt meist nie zum passenden Zeitpunkt, jedenfalls war es bei unseren beiden so :wink: ist aber zu meistern.

Nordische Grüße
Andrea

Hallo Andrea,

Familienversicherung für den Partner gibt es nur bei einer Ehe. Lediglich das Kind kann beim Vater auch so mitversichert werden (lt. Auskunft KK).

Viele Grüße, Heike