Jeder Vermieter von Gewerberaum, der für die Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze genutzt wird, kann zur Umsatzsteuer optieren. Dazu muss der Vermieter nicht noch (zusätzlich) einen eigenen Geschäftsbetrieb haben.
Der Vermieter sollte sich also überlegen, was er will (ggf nach Beratung durch Steuerberater) bzw. der Mieter sollte anfragen wie es weiterläuft und vor der Bezahlung der nächsten Miete auf einer ordnungsgemäßer Dauerrechnung bestehen, falls der Vermieter die Umsatzsteuer fordert, damit er selbst nicht den Vorsteuerabzug verliert.