Wie lang ist der rechtliche anspruch eines ehemaligen WG - Mitglieds auf dessen post wenn es vor 1.5 monate auf jene hingewiesen wurde und es keine möglichen termine einhällt um die post abzuholen ???
wo ist das problem? „unbekannt verzogen“ drauf und wieder in den kasten werfen. oder, falls bekannt, einfach die adresse draufschreiben.
wo ist das problem?
Das Problem ist, dass der Umzieher bisher trotz mehrfacher Erinnerung „vergessen“ hat, bei der Post einen Nachsendeantrag zu stellen. Ist halt nicht gratis, und deswegen verlagert er das Problem weiterhin auf die Zurückgebliebenen.
„unbekannt verzogen“ drauf und wieder in
den kasten werfen. oder, falls bekannt, einfach die adresse
draufschreiben.
Und wenn man dazu aber - z. B. aus oben dargelegten Gründen - irgendwann keine rechte Lust mehr hat?
smalbop
wo ist das problem?
Das Problem ist, dass der Umzieher bisher trotz mehrfacher
Erinnerung „vergessen“ hat, bei der Post einen Nachsendeantrag
zu stellen. Ist halt nicht gratis, und deswegen verlagert er
das Problem weiterhin auf die Zurückgebliebenen.
„unbekannt verzogen“ drauf und wieder inden kasten werfen. oder, falls bekannt, einfach die adresse
draufschreiben.Und wenn man dazu aber - z. B. aus oben dargelegten Gründen -
irgendwann keine rechte Lust mehr hat?
Es ist strafbar, Post für Personen anzunehmen, wenn die betreffende Person keine Vollmacht erteilt hat. Es dürfte ja wohl kein Problem sein, auf dem Briefkasten zuv ermerken, dass Max Mustermann verzogen ist oder dem freundlichen Postler informieren.
Der Ausgezogene könnte im schlimmsten Fall wegen Postunterdrückung strafrechtlich gegen Dritte vorgehen, wenn diese Post annehmen.
Schönen Tag noch.
smalbop
Hallo,
Das Problem ist, dass der Umzieher bisher trotz mehrfacher
Erinnerung „vergessen“ hat, bei der Post einen Nachsendeantrag
zu stellen.
Ich gebe zu bedenken, dass ein Nachsendeantrag bei der Post heutzutage nicht mehr ausreichend ist, da es mehrere Versender von Briefpost gibt und der Nachsendeantrag nur die Deutsche Post AG betrifft.
Grüße von
Tinchen
Hallo,
-
Zettel an der Briefkasten: „Herr XXX wohnt nicht mehr hier“. Insbesondere Briefträger die seit Jahren ihr Revier kennen benötigen solche Hinweise.
-
Wenn der Ausgezogene weiß dass Post für Ihn abzuholen ist: Aufbewahren bis er sie abholt, nicht (oder erst nach Jahren!) wegwerfen!
Falls er es nicht weiß: „Unbekannt verzogen“ oder die neue Adresse drauf und ab in den Briefkasten.
Viele Grüße
Lumpi
Es ist strafbar, Post für Personen anzunehmen, wenn die
betreffende Person keine Vollmacht erteilt hat. Es dürfte ja
wohl kein Problem sein, auf dem Briefkasten zuv ermerken, dass
Max Mustermann verzogen ist oder dem freundlichen Postler
informieren.
Das stimmt so nicht. Dadurch, dass der Zusteller Briefe in meinen Briefkasten wirft, die eigentlich gar nicht an mich adressiert sind, mache ich mich nicht strafbar. Ich darf diese Briefe nur nicht öffnen, wenn ich sie dann in meinem Briefkasten finde. Man ist auch nicht verpflichtet, eine Liste mit Namen von Leuten, dessen Post man nicht annehmen will, an seinen Briefkasten anzubringen.
Da der Ex-Mitbewohner informiert wurde, dass Post für ihn zur Abholung bereit liegt, kann man die Briefe in eine Schublade legen, sich entspannt zurücklehnen und abwarten, bis sie abgeholt werden. Der Herr wird sich schon melden, wenn er merkt, dass ihm nichts mehr hinterhergetragen wird!
Viel Erfolg!
Der Ex-WG-ler hat überhaupt keinen Anspruch.
Er möge Nachsendungsantrag bei der Deutschen Post AG stellen (Kosten 15-16 EUR) und seinen Korrespondenzpartnern die neue Anschrift mitteilen. Andere Postdienstleister: Falls man den Zusteller ansprechen kann, ihm mitteilen, daß die Post hier nicvht mehr zustellbar ist; auch Namensschild vom Briefkasten entfernen.
anspruch auf leerung des briefkastens?
ich würde die post im kasten lassen und dem ex mitteilen, dass die post DORT bzw.wegen überfüllung vor ! dem kasten auf ihn wartet…
das hatvielleicht den redbull-effekt