Wenn ein Sitzungshaftbefehl vollstreckt worden ist - gibt es eine Richtlinie, wie lang dann der Verhandslungstermin entfernt sein sollte? Ich meine zeitnah gelesen zu haben, aber das scheint mir sehr dehnbar.
Danke, Gruß Jörg
Wenn ein Sitzungshaftbefehl vollstreckt worden ist - gibt es eine Richtlinie, wie lang dann der Verhandslungstermin entfernt sein sollte? Ich meine zeitnah gelesen zu haben, aber das scheint mir sehr dehnbar.
Danke, Gruß Jörg
Hallo1
Wie lange darf denn eine Hauptverhandlung unterbrochen werden ?
3 Wochen und mit Ausnahme 1 Monat.
MfG
duck313
Danke fuer die Info - gilt das auch, wenn der Angeklagte gar ncht zur Hauptverhandlung erscheint? In dem Falle würde ich erwarten, dass sie nicht eröffnet wird und die genannte Frist nicht beginnt.
Danke, Gruß Jörg