Wie lang ist Antragsfrist Eigentümerversammlung

Hallo Ihr schlauen!

Meine Fragen:

  1. Wie lang ist die Antragsstellungsfrist eines TOPs für die Eigentümetversammlung (EtV) einer Wohnungs-Eigentümergemeinschaft?

  2. Wenn eine Versammlung „mangels Masse“ nicht beschlußfähig ist und eine zweite einberufen werden muss, können erneut Anträge mit der gleichen Frist gestellt werden?

  3. Was tun, wenn der Verwalter nicht reagiert oder sogar die Aufnahme der TOPs in die Tagesordnung verweigert? Kann man die EtV „kippen“ und eine neue verlangen?

Dank in voraus

Obrokofi

Hallo!
Ich kann die Frage leider nicht sicher beantworten.

Viele Grüße
Thomas