Hallo Ihr schlauen!
Meine Fragen:
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Wie lang ist die Antragsstellungsfrist eines TOPs für die Eigentümetversammlung (EtV) einer Wohnungs-Eigentümergemeinschaft?
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Wenn eine Versammlung „mangels Masse“ nicht beschlußfähig ist und eine zweite einberufen werden muss, können erneut Anträge mit der gleichen Frist gestellt werden?
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Was tun, wenn der Verwalter nicht reagiert oder sogar die Aufnahme der TOPs in die Tagesordnung verweigert? Kann man die EtV „kippen“ und eine neue verlangen?
Dank in voraus
Obrokofi