Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Hallo,

ich arbeite in einem Chemieunternehmen als Sachbearbeiter. Ich habe am 01.09.07 dort meine Ausbildung begonnen, wurde im 07.09 als Sachbearbeiter übernommen, habe zum 01.01.11 meinen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, gehöre in den Tarifvertrag der IG BCE. (Kein Hausvertrag)

Nun meine Frage - wi hoch ist die Kündigungsfrist von meiner Seite und von Arbeitgeberseite aus?

Danke für Info.

Gruß, Sven

Hallo Sven,
das hängt vom Tarifvertrag ab. Wenn der gilt, muss man ihn bei der Einstellung erhalten haben. Ansonsten die IG BCE einfach mal anrufen. Oder den Betriebsrat fragen. Für den Mitarbeiter gilt immer die kurze Kündigungsfrist, meistens 4 Wochen zum Monatsende. Die längere Kündigungsfrist ist zum Schutz des Mitarbeiters und gilt immer nur für den Arbeitgeber. Meistens aber erst nach dem 25. Lebensjahr.
Gruß
Anja

Hallo Sven,
deine Kündigungsfrist ist:
4 Wochen zum Monatsende.
Mit freundlichen Grüßen
J. Dietrich

Hallo,
auch die IG BCE hat mehrere hundert TVe.
Deshalb kenne ich die exakte Kü-Fri in diesem Fall nicht.
Bei der Berechnung der Kü-Fri ist die Zeit der Befristung mitzuberechnen, so daß z. Zt. die Kü-Fri für ein mindestens zwei Jahre bestehendes arbeitsverhältnis maßgeblich ist.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Sven,

es gibt da natürlich zwei Varianten.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen besagen:

§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

  1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
  2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

d.h. für dich es kommt darauf an wie alt du bist :smile:

Alles was Tariflich festgelegt wurde kannich leider nicht beantworten. Es sollte aber kein Thema für den Betriebsrat/ Gewerkschaft sein dir diese Frage sofort zu beantworten.

Was ist denn der hintergrund deiner frage?
LG Maike

Wenn in deinem Arbeitsvertrag nix anderes geregelt ist sind es für beide Seiten ein Monat, ab September wären es für den Arbeitgeber zwei Monate, weil du dann länger als 5 Jahre beschäftigt bist, aller Dings bleiben dafür die Jahre vor dem 25 Lebensjahr unberücksichtigt - also bleibt es voraussichtlich auch dann noch bei dem einen Monat - außer du warst bei Lehrbeginn schon 25

Hoffe das hilft dir weiter

Hallo Sven, die Kündigungsfrist steht im Tarifvertrag bzw. im Arbeitsvertrag. Viele Grüße

Hallo,

tut mir leid,leider ist mir der von Ihnen genannte Tarifvertrag nicht bekannt.

Schönen Gruß
ankral

Hallo,
zu den Kündigungsfristen laut Tarifvertrag kann ich leider nichts sagen. Gesetzlich (BGB §622, http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html) kann das Arbeitsverhältnis von dir (Absatz 1) mit vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden und vom Arbeitgeber (Absatz 2) mit zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.

Ich habe am 01.09.07 meine Ausbildung begonnen, wurde im
07.09 als Sachbearbeiter übernommen, habe zum 01.01.11 meinen
unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, gehöre in den
Tarifvertrag der IG BCE. (Kein Hausvertrag)

Nun meine Frage - wie hoch ist die Kündigungsfrist von meiner
Seite und von Arbeitgeberseite aus?

Hallo

Für den AG sieht die gesetzliche Reglung so aus:

Wenn das Arbeitsverhältnis
1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
Die Ausbildungszeit ist nicht mitzurechnen.
Diese Fristen gelten für den AG für dich gelten lt. Gesetz die kürzeren Fristen 4 Wochen zum 15. oder Monatsende es sei denn, der Arbeits - oder Tarifvertrag sieht etwas anderes vor das wäre erlaubt. Es dürfen nur keine kürzeren Kündigungsfristen sein als gesetzlich vorgeschrieben. Hier bitte unbedingt nachlesen.

Viel Erfolg

Sorry Sven,

kenne den Tarifvertrag der IG BCE nicht, habe aber Folgendes gefunden:

III. Ende des Arbeitsverhältnisses

  1. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform. Auf Verlangen sind die Kündigungsgründe schriftlich anzugeben; das gilt nicht für die Probezeit. Die Bestimmungen des
    Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
  2. Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten, soweit im Tarifvertrag nichts anderes
    bestimmt ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer
    gelten folgende Kündigungsfristen; dabei ist maßgebend die Summe aus Lebens- und Unternehmenszugehörigkeitsjahren
    (Messzahl):
    Bis zu einer Unternehmenszugehörigkeit von 2 Jahren 2 Wochen,
    bis Messzahl 25 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit
    von mindestens 2 Jahren 2 Wochen zum Monatsende,
    ab Messzahl 26 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit
    von mindestens 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende.

Wende Dich an Euren betriebsrat, der sollte Näheres wissen.

Gruss
pleitier

Hallo,

bitte schau im Tarifvertrag nach. Dort sind die Kündigungsfristen aufgeführt.

Viele Grüße

Hallo Sven1983,
ich kenne die Absprachen zwischen Deinem Betrieb und der IG BCE nicht. Frag dort nach, was Gültigkeit hat.
Das Erste aber, was Du machen solltest, ist in Deinem Arbeitsvetrag nachschauen. Diese Klausel mit der Kündigungsdefinition gehört dort IMMER rein. Falls immer noch Zweifel aufkommen sollten, kostet die erste Beratungsstunde beim Rechtsanwalt fürs Arbeitsrecht nicht die Welt, meines Wissens so um die 50-70 €, die definitiv gut angelegt sind. Vor der Beratung nach dem Preis fragen!
Gruss und viel Erfolg.

Wagner