Ich arbeite als Zeitungszusteller am Wochenende. Da mir das mit der Schule alles zu viel wird möchte ich schnellstmöglich kündigen. In meinem Arbeitsvertrag steht „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“. Als ich mich darüber im Internet nochmal belesen wollte, habe ich eine Frist von 4 Wochen gefunden. ich habe aber irgendwie aus dem BWL-Unterricht in Erinnerung, dass diese Frist 3 Monate beträgt. Was ist nun richtig?
Hallo Sina,
die Kündigungsfristen hängen immer von der Betriebszugehörigkeit ab, wenn gesetzliche Fristen vereinbart sind!
Das können dann bis zu 7 Monate sein, bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 20 Jahren. Ich gehe aber davon aus, dass Du weniger als 2 Jahre Zeitungen austrägst und somit sind es 4 Wochen zum Monatsletzten oder zum 15. eines Monats. Wenn Du also bis Montag Deine Kündigung einwirfst, kann Du zum 30.11. dein Arbeitsverhältnis beenden.
Bist Du weniger als ein halbes Jahr dabei, kanst Du sogar mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
LG
Daniel
Gemäß BGB § 622 sind 4 Wochen zum 15. oder Monatsende für Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist. Nächstes Mal in BWL besser aufpassen 
Ernst-Erwin