Wie lang ist die 'Soziale Auslauffrist' bei AO-Kün

Hallo zusammen,

angenommen, der AG möchte einem nicht-ordentlich-kündbaren AN (19 J. in der Fa.) kündigen. Er schreibt: „Wir kündigen fristlos zum xx.xx.xx. Außerdem kündigen wir hilfsweise mit sozialer Auslauffrist zum yy.yy.yy.“

  1. Frage:
    Sind das 2 Kündigungen? Weil der AG „außerdem“ geschrieben hat?
    Muss der AN 2 mal Kündigungsschutzlage einreichen?

  2. Frage:
    Angenommen, die Kündigungsfrist eines ordentlich kündbaren ANs beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Das Datum der Kündigung ‚mit sozialer Auslauffrist‘ zum yy.yy.yy wäre mit dem 31.03.yy richtig, oder?

  3. Frage:
    Muss der AG bei der Kündigung ‚hilfsweise mit sozialer Auslauffrist‘ auch in diesem Fall die o.g. Kündigungsfrist einhalten (6 Monate zum Quartalsende)?

  4. Frage
    Wenn ja, dann kann der AG zwar zum 5.10.xx fristlos kündigen, nicht aber ‚mit sozialer Auslauffrist‘ zum 31.03.yy. Richtig?

Aus Zeitgründen freue ich mich auf schnelle Antworten. Vielen Dank schon jetzt mal.

Green

Hallo zusammen,

angenommen, der AG möchte einem nicht-ordentlich-kündbaren AN
(19 J. in der Fa.) kündigen. Er schreibt: „Wir kündigen
fristlos zum xx.xx.xx. Außerdem kündigen wir hilfsweise mit
sozialer Auslauffrist zum yy.yy.yy.“

  1. Frage:
    Sind das 2 Kündigungen? Weil der AG „außerdem“ geschrieben
    hat?

Nein, das ist eine Kündigung mit unterschiedlicher Kü-Frist. Dies ist zulässig, da der Kü-Grund bei den Kündigungsfristen durchaus unterschiedlich bewertet werden kann.

Muss der AN 2 mal Kündigungsschutzlage einreichen?

Nein, es reicht eine einzige Klage, in der aber ausdrücklich beide Kündigungen angegriffen werden müssen.

  1. Frage:
    Angenommen, die Kündigungsfrist eines ordentlich kündbaren ANs
    beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Das Datum der Kündigung
    ‚mit sozialer Auslauffrist‘ zum yy.yy.yy wäre mit dem 31.03.yy
    richtig, oder?

Die „soziale Auslauffrist“ ist grundsätzlich so lang, wie die fiktive Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung wäre, wenn der AN ordentlich kündbar wäre.

  1. Frage:
    Muss der AG bei der Kündigung ‚hilfsweise mit sozialer
    Auslauffrist‘ auch in diesem Fall die o.g. Kündigungsfrist
    einhalten (6 Monate zum Quartalsende)?

s.o.

  1. Frage
    Wenn ja, dann kann der AG zwar zum 5.10.xx fristlos kündigen,
    nicht aber ‚mit sozialer Auslauffrist‘ zum 31.03.yy. Richtig?

Wenn der AG am 05.10. kündigt, kann er bei o.a. fiktiver ordentlicher Kü-Frist nicht mit „sozialer Auslauffrist“ zum 31.03. des Folgejahres kündigen.

Aus Zeitgründen freue ich mich auf schnelle Antworten. Vielen
Dank schon jetzt mal.

Green

Vielen Dank.
Das klingt interessant.
Angenommen, ein Richter in der 1. Instanz entscheidet, dass für eine unbefristete Kündigung kein ausreichender Grund vorliegt und deshalb die Kündigung zum 31.3. wirksam sei, kann ein AN dann dagegen angehen?

Wenn ja, welche Chance hätte er?
Wird ein Richter entscheiden, dass die Kündigungsfrist der 30.6. (also um 1 Quartal verlängert) sein wird?
Oder ist dann die gesamte Kündigung hinfällig und der AN kann wieder arbeiten gehen?

Nette Grüße
Greeen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank.
Das klingt interessant.
Angenommen, ein Richter in der 1. Instanz entscheidet, dass
für eine unbefristete Kündigung kein ausreichender Grund
vorliegt und deshalb die Kündigung zum 31.3. wirksam sei, kann
ein AN dann dagegen angehen?

Ja, warum nicht ? Es ist ein ganz normales Verfahren, bei dem man das Urteil ganz oder teilweise anfechten kann.

Wenn ja, welche Chance hätte er?

Kommt auf den Einzelfall an.

Wird ein Richter entscheiden, dass die Kündigungsfrist der
30.6. (also um 1 Quartal verlängert) sein wird?
Oder ist dann die gesamte Kündigung hinfällig und der AN kann
wieder arbeiten gehen?

Wenn im Kü-Schreiben ein Termin fest genannt ist, kann der Richter grundsätzlich nur die Rechtmäßigkeit der Kündigung zum genannten Termin überprüfen.
Weitergehende Vorstellungen kann der Richter durchaus als Vergleichsvorschlag z. B. beim sog. „Gütetermin“ äußern.

Nette Grüße
Greeen

&Tschüß

Wolfgang