… oder unterschlagung?
Bin vor einigen jahren wegen betrung untreue und unterschlagung verurteilt worden.Habe auf alle drei sachen geldstrafen bekommen,insgesammt ca. 4000 euro.Da ich in den letzten monaten mit den zahlungen durcheinander gekommen bin,will man die bewährung wiederrufen.Die bewährung sind ingesamt ca. 3 jahre.Meine Fragen sind,steht der wiederruf der bewährung im verhältnis zur geldstrafe und meine zweite frage,wie ist es mit der verjährungsfrist.Was wäre wenn ich mich absetzen würde,wie lange muss ich weg bleiben damit diese sachen verjährt sind und die strafe nicht mehr verfolgt wird?Habe an den geschädigten alles wider gut gemacht,die 4000 sind der restbetrag!r.d
Hallo ,
man sollte immer bemüht sein Schulden zu begleichen ansonsten würde ich einen Anwalt fragen/ rechtlicher Status .
Gruß Marco
ps. würde es dir gefallen wenn du verborgtes Geld nicht wieder bekommst ??? nur mal so
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
Hallo Wassermann1,
die Verjährung bei Betrugsdelikten lässt sich bei Google sehr schnell herausfinden. Nutzt dir aber nichts, denn du bist ja schon verurteilt und hast deine Bewährungsauflagen offenbar nicht erfüllt. Du solltest schleunigst mit deinem Bewährungshelfer oder mit dem Gericht klären, was da schief gelaufen ist und wie man die Sache wieder gerade rücken kann. An Abhauen solltest du nicht einmal denken. Das beweist nur, dass deine Bewährung zu Recht widerrufen worden ist. Versuch, die Sache aus der Welt zu schaffen, indem du dazu stehst und mit den zuständigen Leuten (Bewährungshelfer, Richter, Staatsanwalt) redest. Dass du den Geschädigten - zumindest teilweise - entschädigt hast, war ja schon der erste richtige Schritt dazu.
Viel Erfolg und alles Gute
wünscht Rüdiger Wellnitz