Der Mietvertrag beginnt also am 1.5.2003 und verlängert sich auf unbestimmte Zeit.
Zur Kündigung steht nur „fristgemäß“.
Person A möchte jetzt am Ende des Monat ausziehen …aber wie lang ist denn eine „fristgemäße“ Kündigung ??? das heißt, bis wann mußte Person A die Miete für diese Wohnung bezahlen ?
Der Mietvertrag beginnt also am 1.5.2003 und verlängert sich
auf unbestimmte Zeit.
Zur Kündigung steht nur „fristgemäß“.
Person A möchte jetzt am Ende des Monat ausziehen …aber wie
lang ist denn eine „fristgemäße“ Kündigung ??? das heißt, bis
wann mußte Person A die Miete für diese Wohnung bezahlen ?
Siehe http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mietvertra… -> „Unbefristete Mietverträge“ -> 3 Monate Kündigungsfrist
Gezahlt wird bis zur Schlüsselübergabe an den Vermieter (sofern kein vereinbarter Nachmieter vorhanden ist).