Hallo,
ich möchte gleich vorweg stellen, dass Ihr beim Lesen sicherlich sagen werdet: „Selbst schuld.“ Das weiß ich jetzt auch, aber die damaligen Umstände waren echt schwierig und können hier nicht ausführlich wieder gegeben werden.
Sachverhalt:
Ich habe als junges Mädchen 1996 eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (16 Parteien) von der Gemeindeverwaltung über einen SAB-Kredit im Glauben gekauft, die Wohnung sei 59 qm. Der Kaufpreis wurde auch auf 59 qm berechnet. Zudem erhielten die Mieter der Wohnung bis dato auch von der Gemeinde eine Nebenkostenabrechnungen bzw. auch eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung berechnet auf 59 qm.
Die Wohnung wurde und wird durch mich weiterhin vermietet. In späteren Nebenkostenabrechnungen fiel mir auf, dass als Berechnungsgrundlage hierfür nur noch 56 qm durch den Verwalter festgesetzt wurde.
Erst jetzt kam aus Gesprächen heraus, dass andere Eigentümer, für die selbe Wohnungsgröße (in dem Block gibt es ja mehrere gleiche Wohnungen) einen geringeren Kaufpreis gezahlt haben, nämlich einen, der der tatsächlichen Größe von 56 qm entspricht.
Im Kaufvertrag wurden nur die Eigentumsanteile in 1000tel und der Kaufpreis angegeben, so daß die qm hieraus gar nicht ersichtlich waren. Allerdings enthält der Vertrag einen Anhang mit dem Gemeindebeschluss, wonach der Kaufpreis pro qm festgesetzt war.
Mein Verschulden ist, dass ich die Wohnung nie nachgemessen hatte und dies auch momentan schlecht möglich ist.
Meine Anfrage:
Könnte man so einen Vertrag nach 20 Jahren noch anfechten, wenn einem mehr qm verkauft wurden sind als was die Wohnung eigentlich beinhaltet?
Der Verkauf erfolgte nicht aus privater Hand sondern über eine Liegenschaftsverwaltung aus Gemeindeeigenum.
Vielen Dank für die Zeit den Lesens meiner langer Anfrage. Vielleicht hat hier jemand einen Rat, wenn die Verjährungsfrist länger sein sollte.
aus meiner Sicht hast du da sehr schlechte Karten. Zum einen ist sehr viel Zeit ins Land gegangen, zum Zweiten gibt es zum Mieten solcher Wohnungen bereits einschlägige Urteile, das eine falsche Quadratmeter-Angabe nicht zur Mietminderung reicht (quasi „gemietet wie gesehen, nicht wie beschrieben“).
Manche Dinge sollte man einfach abhaken und nach vorne schauen.
Hallo,
ein Anfechten ist praktisch aussichtslos, da nicht einmal ansatzweise von Arglist oder Täuschung auszugehend ist!
Du hast mit Sicherheit vorher die Wohnung besichtigt und Dir keinerlei Koppelung des Kaufpreises an eine zugesicherte Berechnungsgröße wie m² Wohnfläche einräumen lassen (was auch ein bei trost befindlicher Verkäufer angesichts einer Unzahl von Wohnflächenberechnungsmethoden nie machen würde…).
Und mal ehrlich: drei lächerliche Quadratmeter weniger liegen deutlich unter der vom BGH beurteilten Schwankungsgrenze von Verkehrswertgutachten und ich bin mir sicher, dass eine Liegenschaftsverwaltung ein entsprechendes Gutachten angefertigt hat!
Außerdem solltest Du Dich mal mit der Wertermittlung von Eigentumswohnungen befassen. Eine durchschnittliche ETW in mittleren Lagen des Ruhrgebiets zB kostet im Vergleichswert rd. 2000 EUR je m² Wohnfläche. Bei drei qm wären das grade mal 6000 EUR bei Verkehrswerten um die 118.000 EUR.
schon mal überlegt, dass die grundfläche für die berechnung des kaufpreises was ganz anderes ist als die fläche für die berechnung von nebenkosten? und dass der kaufpreis so ziemlich gar nichts mit der fläche, sondern mit dem verhandlungsgeschick zu tun hat?
vergiss es.
das ‚selbst schuld‘ passt übrigens. nicht zum angeblich zu viel gezahlten preis, sondern dazu, dass man nach zwanzig jahren daran noch irgendeinen gedanken verschwendet. der drops ist sowas von gelutscht…