Hallo,
normalerweise gibt es eine Stellen-/Arbeitsplatzbeschreibung, darin wird genau erläutert, welche Aufgabegebiete und Tätigkeiten zu verrichten sind. Werden die Arbeiten zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben erledigt sollten diese auch vergütet werden. Sollte es so sein, würde ich mal mit dem Personalchef/Geschäftsleitung/BR sprechen zwecks Gehaltsanpassung. Wenn es sich um ein anderes Tätigkeitsfeld handelt und die eigentliche Arbeit dadurch nicht ausgeübt wird, handelt es sich um eine Arbeitsplatzänderung. Dieser müßten Sie zustimmen und dementsprechend entlohnt werden.
So wie ich die Sache aus Ihrer Darstellung sehe, machen Sie gerade die Arbeit von 2 Arbeitsplätzen. Ein Gespräch mit den Vorgesetzten ist meist hilfreich. Sollte das nicht helfen, über den BR gehen und ggf. eine Arbeitsplatzbewertung anstreben. Hier wird dann auch festgestellt, ob die Entlohnung der Leistung entspricht oder nicht.
Th. O.