Hallo!
Wenn man eine abgehängte Holzdecke machen möchte mit 24mm Unterlattung, wie lang müssen dann die Schrauben sein, mit denen man die Unterlattung an der Betondecke befestigt?
LG, Amaryllis
Hallo!
Wenn man eine abgehängte Holzdecke machen möchte mit 24mm Unterlattung, wie lang müssen dann die Schrauben sein, mit denen man die Unterlattung an der Betondecke befestigt?
LG, Amaryllis
Das kommt auf dasGewicht der Decke an. Meinst Du normale Paneele? Oder kommt noch ne Isolierung usw dazu?
Hallo,
8mm Dübel und 6x80/90er(mm) Spax,wenn Du 24 mm Bretter/Latten hochdübeln willst. Der Dübel hat normalerweise 5 cm (+24 mm Holz=74mm).
Normaler Plastikdübel in Beton hält Bombenfest.Aber wichtig!6mm Spax.
Alle 50-80 cm (je nach Gewicht der Decke mehr oder weniger Abstand) dübeln.
Gruß,Jak
darf man privat Decken mit Plastikdübeln abhängen?
Wenn man eine abgehängte Holzdecke machen möchte mit 24mm
Unterlattung, wie lang müssen dann die Schrauben sein, mit
denen man die Unterlattung an der Betondecke befestigt?
Hi Amaryllis,
es gibt Schrauben mit durchgehendem Gewinde und welche mit einem Schaft, also einem oberen Stück wo kein Gewinde ist. Such dir da Schrauben aus die einen Schaft haben der länger als 24 mm ist.
Die Schraubenlänge, ist ja in der Schraubenbezeichnung enthaltn, z.B. 4x60= 3mm Breite, 70mm Länge, minus 24 mm ergibt dann die Länge die in den Dübel kommt.
Diese Länge sollt so 10 mm länger sein als die Dübellänge.
Jetzt kommt aber der Grund warum ich den Betreff geändert habe.
Ich weiß daß es verboten ist für Deckenabhängungen Plastikdübel zu benutzen.
Der Grund ist simpel, es „könnte“ ja innerhalb der Abhängung ein Brand entstehen, die Plastikdübel schmelzen und dann kracht die Decke hinunter.
Du bist auf der völlig sicheren Seite wenn du gleic Brandschutzdübel benutzt, google mal danach.
Was ich gern wissen möchte ist, in meinem Bad habe ich die Decke auch abgehängt, darin Leuchtmittel eingebaut. Die Unterlattung ist klassisch, also mit Dachlatten und diese sind in der Decke mit Standard-Plastikdübeln befestigt.
Wie ist das nun, gilt auch dafür das Verbot von Plastikdübeln, also müßte ich theoretisch die Decke neu befestigen mit Brandschutzdübeln, oder gilt das nur für z.B. hohe Hotelhallen, Bahnhofshallen o.ä.
Bzw. gilt das Verbot nur für z.B. Trockenbaufirmen die so abgehängte Decken gewerblich anbringen.
Gruß
Reinhard
Also hier kann man noch viel lernen
…Star for You…
Hallo Jörg,
ich habe das Glück, ich kenne einige Handwerker. Z.B. auch einen selbst. Elektromeister der fit ist, d.h. er ist da in so einem Verteiler von der IHK und/oder VDE/VDI usw.
Er ist immer aktuell was erlaubt verboten zugelassen ist.
Da man wohl für Trockenabu keinen extra meisterbrief braucht bietet er das auch an und machte sich da auch schlau.
Dadurch kriege ich sowas wie mit den verbotenen Plastikdübeln mit wenn wir mal in deer Kneipe fachsimpeln.
Okay, jetzt ist Winter da bin ich da selten, aber im Sommer wieder öfter weil man da schön draußen sitzen kann und „leute glotzen“ und lästern kann )
Durch ihn weiß ich auch daß man wenn man Trennwände hinstellt aus Rigipsplatten, egal jetzt auf Vierkantholz oder diesesen Metallrahmen, daß die Rahmen doppelt beplankt sein müssen und dies überlappend.
Schon klar warum, ich habe deshalb mal im Internet recherchiert. Wenn 60 min Brandaushaltezeit der Wand gefordert wird und eine Standardrigipsplatte hält nur 30 min durch so nimmt man halt zwei.
Und überlappend damit sich der Brand nicht durch den Spalt zwischen zwei Platten durcharbeiten kann.
Auch in dem Fall weiß ich nicht ob das auch zwingend für mich als Privatmann gilt.
Denn soweit ich das von ihm verstanden habe muß man auch doppelt beplanken z.B. in einem Bad wenn darauf gefliest wird, man also z.B. irgendwelche Rphre mit Rigips ummantelt und den „kasten“ dann befliest.
Da komme ich dann schon schwer ins Grübeln was da noch sinnvoll an der Vorschrift ist.
Gruß
Reinhard
Ja
Hallo,
Was ich gern wissen möchte ist, in meinem Bad habe ich die
Decke auch abgehängt, darin Leuchtmittel eingebaut. Die
Unterlattung ist klassisch, also mit Dachlatten und diese sind
in der Decke mit Standard-Plastikdübeln befestigt.
Tztztz, weshalb hast du das gemacht?
Wie ist das nun, gilt auch dafür das Verbot von Plastikdübeln,
also müßte ich theoretisch die Decke neu befestigen mit
Brandschutzdübeln, oder gilt das nur für z.B. hohe
Hotelhallen, Bahnhofshallen o.ä.
Bzw. gilt das Verbot nur für z.B. Trockenbaufirmen die so
abgehängte Decken gewerblich anbringen.
In erster Linie sind „Allgemein bauaufsichtlich zugelassene“ Dübel erforderlich, der Statik wegen und je nach Einsatz (Decken, Schwerlastbefestigungen etc.) in unterschiedlicher Ausführung. Brandschutzanforderung ist ein weiteres Thema, wie z.B. auch Niro-Befestigungen im Bereich von Schwimmbädern (wegen des Chlorgehalts). Dies sind weitere Spezialanwendungen, die aus den Vorschriften der Landesbauordnungen z.B. hervorgehen.
Die „Standard“-Kunststoffdübel haben neben Brandverhalten auch den Nachteil, dass sie mit der Zeit verspröden und insbesondere bei dynamischen Belastungen in der Haltekraft stark nachlassen. Dies ist bei Stahldübeln nicht der Fall.
Die häufig verwendeten Stahl-Einschlagdübel (für z.B. Trockenbau) der namhaften Hersteller haben „ausnahmslos“ entsprechende Prüfzeugnisse für Brandschutzanforderungen. Man unterteilt dann je nach Feuerwiderstandsdauer unterschiedliche Tragfähigkeiten und damit entsprechende Zulassungen und Einsatzbereiche.
Ich persönlich würde für Decken auch im privaten Bereich niemals Kunststoffdübel verwenden. Aber erlaubt ist es schon.
Gruß
Der Franke
Hallo Reinhard,
Da komme ich dann schon schwer ins Grübeln was da noch
sinnvoll an der Vorschrift ist.
Da gibt es nun mal Vorschriften der Baubehörden, der Hersteller (damit die Handwerker ihre Kunden nicht verärgern und die Hersteller in Regress genommen werden) und das Motto „Erfahrung macht kluch“.
Durch ihn weiß ich auch daß man wenn man Trennwände hinstellt
aus Rigipsplatten, egal jetzt auf Vierkantholz oder diesesen
Metallrahmen, daß die Rahmen doppelt beplankt sein müssen und
dies überlappend.
Das stimmt nun so nicht. Einfach beplankte Wände als „Sichtschutz“ ohne besondere Anforderungen werden auch heute noch oft gebaut.
Wenn 60 min Brandaushaltezeit der Wand gefordert
wird und eine Standardrigipsplatte hält nur 30 min durch so
nimmt man halt zwei.
Es gibt viele geprüfte Systeme der bekannten Hersteller (Kn…, Ri…, Gy…, La… usw.). Jedenfalls bewirkt eine Verdopplung der Plattenanzahl von eins auf zwei keine Verdopplung der Feuerwiderstandsdauer. Zweimal Standard-GK-Platte + „herkömmlicher“ Dämmstoff = F30. F60 (wird im Bau übrigens kaum gefordert) mindestens mit Feuerschutzplatten, bei entsprechendem Dämmstoff = F90. Und dann noch Brandwände bis F180, es gibt zahlreiche geprüfte Systeme, aber geprüft müssen sie sein.
Und überlappend damit sich der Brand nicht durch den Spalt
zwischen zwei Platten durcharbeiten kann.
Auch bei fehlender Brandschutzanforderung: Die Überlappung der Stöße verhindert die Rissebildung beim Plattenstoß. Für den Brandschutz, das ist richtig, wird die Überlappung gefordert und erste Lage muss gespachtelt sein.
Auch in dem Fall weiß ich nicht ob das auch zwingend für mich
als Privatmann gilt.
Nein, eigentlich nicht. Du kannst deine Zwischenwände einlagig oder mehrlagig bauen, Brandschutz innerhalb der Wohnung/Brandabschnitt ist (meist) nicht erforderlich.
Denn soweit ich das von ihm verstanden habe muß man auch
doppelt beplanken z.B. in einem Bad wenn darauf gefliest wird,
man also z.B. irgendwelche Rohre mit Rigips ummantelt und den
„kasten“ dann befliest.
Man sollte, weil stabiler. Früher gab es häufig Mängel wegen Fugenrissen in der Verfliesung wegen mangelnder Stabilität der einfachen Beplankung.
Da man wohl für Trockenbau keinen extra meisterbrief braucht
bietet er das auch an und machte sich da auch schlau.
Es hat Jahrzehnte gedauert, bis der Trockenbauberuf überhaupt zum Lehrberuf gemacht wurde. Trockenbau stellt mittlerweile in Sachen Schallschutz, Raumakustik, Brandschutz und Gestaltung höchste Anforderungen an die ausführenden Betriebe. Tja, ich plädiere auch für die Meisterbriefanforderung, wird vielleicht kommen, aber im Rahmen der EU drohen eher Aufweichungen, auch in anderen Gewerken. Sehr schlecht, wenn die Anforderungen an einen Fachmann mehr und mehr vermindert werden. Ein Schuster sollte bei seinen Leisten bleiben, das halte ich auch für Elektriker, Maler und andere Gewerke für das beste. Meisterbrief und Fachmann in seinem Gewerk.
Gruß
Der Franke