Wie lang speichert die Polizei Fingerabdrücke?

Guten Tag,

Einmal wurden mir nach einer kleinen Sache (Diebstahl) die nur zur Verhörung kam Fingerabdrücke bei der Polizei abgenommen. Ich war ca 15 Jahre alt. Das Verfahren wurde eingestellt, war keine große Sache.
Nun bin ich 20 und würde gern mal wissen WIE LANG die Polizei meine Fingerabdrücke speichern darf, und ob die überhaupt gelösct werden?

vielen dank für eure antworten.

Hallo

Also, leider kann ich dir die genauen Speicherzeiten nicht nennen. Allerdings hängt die Dauer der Speicherung stark von dem Delikt ab, welches zur ID-Behandlung geführt hat. Da du damals noch minderjährig warst, ich nehme an Ersttäter, und es NUR ein Diebstahl war… ich schätze ohne Gewähr… 5 Jahre. Ausser du hast dir wieder was zu Schulden kommen lassen, dann kann die Frist auch länger sein. Und ja, nach Ablauf der Speicherfrist wird auch bei der Polizei gelöscht.

Grüße

Hallo,

ich vermute mal, dass die ED-Bahndlung nach § 81 b 2. Alt. StPO gemacht wurde. Bei Jugendlichen ist die Speicherdauer dann 5 Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Sollte das Verfahren aber entgültig eingestellt worden sein (ohne „Verurteilung“), dann wären es nur drei Jahre.

Gruss

Iru