Wie lang Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung

Hallo,
ich habe mit meiner Tante zusammen eine Grundstücksgemeinschaft, je zur hälfte, nun habe ich die Eigentumswohnung verkauft, alles bereits unterschrieben.
Nun braucht das Grundbuchamt aber zum Eintrag der Grundschuld des Käufers eine Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung.
Ich muss dazu sagen, meine Tante leidet unter Alzheimer, ich habe eine gültige Alters und Betreuungsvollmacht welche auch immer vom zuständigen Richter akzeptiert wurde, dieser hat auch dem Grundbuchamt mitgeteilt das meine Vollmacht eigentlich genügen müsste, jedoch möchte das Grundbuchamt trotzdem eine Gerichtliche Zustimmung.
Der Notar hat angeraten mich, offiziell als Betreuer zuzulassen und alles vom Vormundschaftsgericht genehmigen zu lassen.
Meine Frage, wie lang kann so ein Verfahren dauern und kann es noch zu etwaigen Problemen kommen ?
Vielen dank im voraus für eure Antworten.

In diesem Fall würde eine Betreuung durch Sie nichts bringen, falls die Grundschuldeintragung irgendwie mit Ihnen in Verbindung steht. Leider ist Ihre Info nicht eindeutig, da die Begriffe nicht zueinander passen.

Die Vollmcht wäre günstiger als der Weg über die Betreuung, wenn darin ausdrücklich eine Befreiung gemäß § 181 BGB vorgesehen ist.

Entschuldigung, bin bei der ganzen Sache etwas durcheinander, hier mal ein Auszug vom letzten Schriftverkehr:

Das Grundbuchamt sieht die erteilte Vollmacht als durch die Betreuungsbedürftigkeit bedingt erteilt und besteht deshalb darauf, dass entweder ihm die Betreuungsbedürftigkeit durch Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nachgewiesen wird oder - was die Rechtspflegern und ich selbst bevorzugen - das Herr ??? als Betreuer für diese Rechtsgeschäft (Kaufvertrag und Grundschuldbestellung) bestellt und seine Erklärung durch das Betreuungsgericht genehmigt wird.

Was ist der bessere weg und vor allem, was geht schneller,

vielen Dank nochmal für die Mühe

Wenn auch die Wirksamkeit des Kaufvertrages angezweifelt wird, Sie das Attest nicht beschaffen können und infolgedessen eine Betreuung eingerichtet werden muss, würde dieses wiederum bedeuten, dass der Vertrag genehmigungsbedürftig wird. Folge: Das Gericht läßt sich mit ziemlicher Sicherheit die Kaufpreisangemessenheit durch ein Gutachten eines vereidigten Schätzers nachweisen. Das Gutachten müssten die Verkäufer in Auftrag geben und bezahlen. Es kann viele Wochen dauern. Sprechen Sie mit dem Vormundschaftsgericht!

Andere Frage: Die Vollmacht der Tante ist entweder notariell beurkundet oder es ist die Unterschrift beglaubigt worden. Der amtierende Notar prüft dabei die Geschäftsfähigkeit. Das Ergebnis könnte der Notar im Nachhinein amtlich bescheinigen. Oder? Zusätzlich evtl. auch der Hausarzt. Dieser Weg wäre viel kürzer!!!

Ich hatte vergessen mich für die Auskunft zu bedanken.
Hier noch der Stand der Dinge: Das Amtsgericht lehnt eine Zustimmung und oder Betreuungsbestellung ab, da meine Alters- und Betreuungsvollmacht (wurde von einem Rechtsanwalt und Notar a.D. aufgesetzt und die Unterschrift beim Amtsgericht FfM beglaubigt) ausreichen würde.
Das Grundbuchamt besteht nun nur noch auf eine Bestätigung das der Betreuungsfall eingetreten ist, durch ein Amtsärztliches Attest das bekomme ich aber nur wenn das Amtsgericht dies anordnet und der zuständige Richter weigert sich mit der oben genannten Begründung.
Ist alles so festgefahren und ich steh in der Mitte und keiner bewegt sich, ich ruf noch mal auf dem Grundbuchamt an und frage nach ob denen auch ein ärztliches Attest von der Neurologin reicht, wenn nicht weis ich nicht weiter.
Nächster Schritt, eventuell mit dem Bereichsleiter beim Grundbuchamt, persönlich reden, wenn nicht klagen. Dann kanns aber dauern, das will ich ja vermeiden.

also vielen Dank nochmals, wenn ich dran denke sag ich mal bescheid wies ausgeht