Wie lang zeit?

hi leute
wenn jmd von meinem konto etwas abbucht und ich das nicht will, dann hab ich doch ca 4-6 wochebn zeit (jeh nach bank) das geld zurückzuholen.
funktioniert das auch bei einer überweisung die ich selbst getätigt habe??
meine hausbank ist die Sparda Bank in München.
falls einer von euch da konkrete infos dazu hat wäre ich euch dankbar

Jason

Hi!

…soweit ich weiss, funktioniert das leider nicht. Ein sog Ueberweisungsrueckruf kann nur so lange gemacht werden, wie der Auftrag und das Geld noch bei Deiner Bank sind - also meistens nur am Tag der Ueberweisung selber.
Die Ueberweisung gilt als Willenserklaerung Deinerseits, dass die Bank fuer Dich den Auftrag ausfuehren soll. Im Gegensatz zur Einzugsermaechtigung ist an Deinem Ueberweisungsvorgang also kein Dritter beteiligt. Daher kann die Bank bereits ueberwiesenes Geld nicht zurueckfordern. Du bist auf die Mit hilfe und das Verstaendnis des Zahlungsempfaengers angewiesen.

Gruss,
Martin

danke martin
jetzt weis ich bescheid
Jason

Hallo Jason,

funktioniert das auch bei einer überweisung die ich selbst
getätigt habe??

meine Erfahrung - allerdings bei der Postbank - war, dass ich eine Ebay-Überweisung per telefonbanking vorgenommen habe. Aus welchen Gründen auch immer wurde dieser Betrag leider 2x überwiesen. Nach Schriftverkehr hin und her, etlichen Telefonaten etc. musste ich akzeptieren, dass eine Rücküberweisung nicht möglich ist, weil ich die Überweisung angeordnet hätte (ich konnte nicht beweisen, dass der Fehler bei der Dame am Telefonbanking-Telefon lag, die versehentlich 2x die Überweisung eingegeben hatte, oder deren Datenbank lag.)
Naja, ich kontaktierte dann den Ebayaner und nach vielen, vielen Wochen bekam ich Antwort, kaufte mir ein Teil in dem gleichen Wert, damit wieder alles geregelt war.
Nur: Dieser schickte mir versehentlich 2 dieser bestellte Teile :smile:
Also darf ich nun wieder eines zurückschicken :smile:
Zum Glück handelte es sich um einen kleinen Betrag.

Viele Grüsse,

Laluca

hallo jason,

bei einer überweisung kannst du einen überweisungsrückruf machen lassen. dieser hat aber nur erfolg, wenn er umgehend anch auftragserteilung durchgeführt wird. denn hierfür ist es notwendig, dass der empfänger noch nicht von der gutschrift in kenntnios gesetzte wurde. diese kenntnisnahme erfolgt durch den ausweis auf dem kontoauszug oder home-banking-einsicht.

hat der kunde kein home-banking und die auszüge noch nicht abgeholt, dann kann die empfängerbank das geld dir wieder zurücküberweisen.

ansonsten musst du dich direkt mit dem empfänger in kontakt setzen und er muss dir das geld zurückzahlen.

an wen hast du denn überwiesen? ist es eine privatperson oder ein versandhaus? bei einem versandhaus ist es kein problem, die erstellen dir meist eine gutschrift oder schicken die kohle wegen doppelter zahlung zurück…

gruss
markus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

es ist ein versandhaus , die in ebay zeugs verkaufen. nur hab ich erst ich habe dort ein teil für 19€ ersteigert, das regulär 50€ kosten würde. ich habe bisher von der firma nur vertröstungen auf meine mails erhalten und nun hab ich mich mal mit den bewertungen von denen auseinandergesetzt und festgestellt, das die sowas recht oft machen. sachen sich zwar bezahlen lassen aber nichts verschicken. ich wollte halt im letzten ausweg das geld einfach zurückholen und für mich wär dann alles ok und ich würd mich woanders nach dem teil umgucken. aber wenn das nicht geht muss ich mir was anderes einfallen lassen, bzw auf kulanz des versenders hoffen.

trotzdem danke ich allen antwortern für eure hilfe
Jason

Kündigung eines Überweisungsvertrages
Hallo,

dieser hat aber nur erfolg, wenn er umgehend
anch auftragserteilung durchgeführt wird. denn hierfür ist es
notwendig, dass der empfänger noch nicht von der gutschrift in
kenntnios gesetzte wurde. diese kenntnisnahme erfolgt durch
den ausweis auf dem kontoauszug oder home-banking-einsicht.
hat der kunde kein home-banking und die auszüge noch nicht
abgeholt, dann kann die empfängerbank das geld dir wieder
zurücküberweisen.

nein, nein und nochmals nein. Es wird immer wieder gerne behauptet, aber es ist schlichtweg falsch.

Nicht die Kenntnisnahme durch den Zahlungsempfänger - oder die Möglichkeit dazu - ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung die Empfängerbank erreicht hat.

Zitat aus &/&a BGB:
(4) Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit, danach nur kündigen, wenn die Kündigung dem Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird.

Dazu gibt es einen FAQ-Eintrag FAQ:504

Gruß,
Christian