Folgender Fall:
A arbeitet bis zum Beginn des Mutterschutz Mitte März 2002 in einer Anwaltspraxis. Sie beantragt 3 Jahre Erziehungsurlaub. Während dieser Zeit möchte A eine Nebenbeschäftigung ausüben, die ja allerdings genehmigungspflichtig durch den letzten Arbeitgeber ist. Dieser möchte nur gewähren, wenn A das Beschäftigungsverhältnis, das derzeit ja durch den Erziehungsurlaub unterbrochen ist, kündigt.
Da das Verhältnis eh angespannt war kündigt A zum Ende des Erziehungsurlaubs, also zum April 2005! Kurz vor Ablauf des Erziehungsurlaubs wird das zweite Kind geboren. A erhält von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld und danach für zwei Jahre auch ganz normal Erziehungsgeld.
Nun die Frage: Endet der Erziehungsurlaub für das zweite Kind, weil A ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht, nach zwei Jahren und muß A sich danach selbst versichern (weil mittlerweile alleinerziehend)? Oder besteht, aufgrund der Geburt des 2. Kindes vor Ablauf des ersten Erziehungsurlaubs, Anspruch auf 3 Jahre und dementsprechend auch Anspruch auf Krankenversicherung?
Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar!