Wie lange Anspruch auf Erziehungsurlaub

Folgender Fall:

A arbeitet bis zum Beginn des Mutterschutz Mitte März 2002 in einer Anwaltspraxis. Sie beantragt 3 Jahre Erziehungsurlaub. Während dieser Zeit möchte A eine Nebenbeschäftigung ausüben, die ja allerdings genehmigungspflichtig durch den letzten Arbeitgeber ist. Dieser möchte nur gewähren, wenn A das Beschäftigungsverhältnis, das derzeit ja durch den Erziehungsurlaub unterbrochen ist, kündigt.

Da das Verhältnis eh angespannt war kündigt A zum Ende des Erziehungsurlaubs, also zum April 2005! Kurz vor Ablauf des Erziehungsurlaubs wird das zweite Kind geboren. A erhält von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld und danach für zwei Jahre auch ganz normal Erziehungsgeld.

Nun die Frage: Endet der Erziehungsurlaub für das zweite Kind, weil A ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht, nach zwei Jahren und muß A sich danach selbst versichern (weil mittlerweile alleinerziehend)? Oder besteht, aufgrund der Geburt des 2. Kindes vor Ablauf des ersten Erziehungsurlaubs, Anspruch auf 3 Jahre und dementsprechend auch Anspruch auf Krankenversicherung?

Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar!

Hallo,
wenn es kein Beschäftigungsverhältnis mehr gibt dann gibt es auch
keinen Urlaub mehr. Die Mitgliedschaft in der GKV (ggf. kostenfrei)
besteht, solange auch Erziehungsgeld gewährt wird, ab dem Folgetag
muss das Versicherungsverhältnis neu beurteilt werden.
Gruss
Czauderna