Wie lange auf Kaution warten?

Hallo,

Mieter M ist schon in Dezember aus seiner alten Wohnung ausgezogen und seine Kaution noch nicht wieder bekommen.
Kann der Vermieter V die Zahlung der Kaution, bis nach der Heizkostenabrechnung, das in März ist aufschieben?

Danke im Voraus

Hi.

Mieter M ist schon in Dezember aus seiner alten Wohnung
ausgezogen und seine Kaution noch nicht wieder bekommen.
Kann der Vermieter V die Zahlung der Kaution, bis nach der
Heizkostenabrechnung, das in März ist aufschieben?

Ja, kann er. Zumindest ein Teil davon. BGH sagte mal „[…] Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.“
(BGH VIII ZR 71/05)
Und die Abrechnungsfrist ist ja recht lange.

Falls man das Geld braucht, sollte man vielleicht über Teilrückzahlung reden, eine so hohe Nachzahlung, wie die Kaution üblicherweise ist, ist ja selten.

Gruß,
Andreas

Danke Andreas,

habe auch mal recherchiert und bin zu dem selben Ergebnis gekommen.
Wobei die Frist der Rückzahlung sehr strittig ist.

Habe aber noch eine Frage, liegt eine Teilrückzahlung im Ermessen des VM oder kann der M es darauf bestehen?

Danke im Voraus

Sechs Monate und länger kann der Vermieter eine Kaution einbehalten, längstens jedoch, bis ihm die Abrechnung der Nebenkosten für das abgelaufene Jahr möglich ist
Gruß Tom

… bis die Abrechnung erfolgt ist, oder eine Nachforderung nicht mehr zulässig ist. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der länger als 6 Monate einbehaltene Teil der Kaution der möglichen Nachzahlung zu entsprechen hat.

vnA

Hi

Habe aber noch eine Frage, liegt eine Teilrückzahlung im
Ermessen des VM oder kann der M es darauf bestehen?

So wie ich es vertstanden habe, darf der M auf einer Teilrückzahlung bestehen. Die Höhe wird aber vermutlich nur der VM wissen/bestimmen können, da nur er die mögliche Nachzahlung abschätzen kann.
Wenn der VM nun behauptet, es könnte eine Nachzahlung in gesamten Höhe der Kaution auf den M kommen, kann der M es zunächst ja gar nicht wiederlegen :frowning:

Gruß,
Andreas