Wie lange Aufbewahrungsfristen - offene Akte !?

Wie lange Aufwahrungsfristen eines noch laufenden Falles??


ich hätte gerne einmal gewußt wie lange die Aufbewahrungsfristen eines aktuellen Falles sind.

Nach Erhalt eines Schreibens von Inkassobüro wurde beim diesem betreffenden Inkassobüro nach den Vertrags- und Rechnungsunterlagen gefragt. Daraufhin kam die Nachricht, daß diese nach einer internen Aufbewahrungsfrist ausgesondert wurden…!

Kann mir bitte jemand sagen ob das rechtens ist?

Ich würde sagen, daß ein noch nicht abgeschlossener Fall (also eine noch laufende Akte) nicht ausgesondert werden kann, ODER?

Es handelt sich hier um einen mittlerweile doch recht hohen Zeitraum (7 Jahre), aber wie schon gesagt, der Fall ist doch noch nicht abgeschlossen und es muß doch die Möglichkeit geben, prüfen zu können worum es überhaupt geht und für was man da genau haftbar gemacht wird! Ausschlaggebend für die Zahlungsverpflichtung soll einzig und allein der vorliegende (von vor 7 Jahren!) Vollstreckungsbescheid sein.

Bin für jede Info dankbar!

Ausschlaggebend für die
Zahlungsverpflichtung soll einzig und allein der vorliegende
(von vor 7 Jahren!) Vollstreckungsbescheid sein.

Und damit ist alles weitere hinfällig, weil das nämlich korrekt ist. Wenn vor 7 Jahren nicht binnen 2 Wochen nach Zustellung des VB Einspruch eingelegt wurde, ist damit ein Titel in der Welt, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Weiterer Unterlagen bedarf es dann nicht mehr.

Ciao, Wotan

P.S.: Weil ich die Antworten schon vor mir sehe: Klar kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch jetzt noch gegen den VB angehen, habe ich mir aber jetzt mal gespart, da der Sachverhalt dafür nichts hergibt.