Hallo ihr, habe Jahreswechsel 05/05 meine Versicherung gekündigt, das Auto abgemeldet und später verkauft.
Man sagte mir dann ich könne das Auto 18 Monate unangemeldet lassen ohne meine % bei der SF-Klasse zu verlieren.
Jetzt habe ich aber im Internet schon von 6 Monaten, einem Jahr und 7 Jahren gehört, von „nach einem Jahr für jedes Jahr eine Klasse runter“ usw. Es wäre je nach Versicherung anders. Ich habe ja aber gar keine Versicherung mehr…
Jemand guten Rat für mich der nicht teuer ist? ;o)
05/06 meine ich natürlich
Hallo Stefan,
bei der Abmeldung ruht zunächst der Vertrag. Der SF-Rabatt geht natürlich nicht weiter runter weil der Vertrag eben ruht. Der Vertrag existiert also noch mit dem zuletzt aktuellen SF-Rabatt.
Soweit ich informiert bin ruht der Vertrag mindestens ein Jahr. Bei meiner Versicherung ruht seit ca. 9 Jahren ein Vertrag mit 85% Beitragssatz. Ob das bei anderen Versicherungen auch so lange geht kann ich nicht beantworten.
Gruss Jakob
Hallo,
bei den meisten Versicherern bleibt der SFR 7 Jahre lang erhalten.
Pro Jahr ein SF-Jahr Abzug kann passieren, wenn Du die Versicherung wechselst und nicht nachweisen kannst, dass Du seit entsprechend vielen Jahren einen Führerschein hast.
Kann aber durchaus sein, dass es Versicherungen gibt, die das anders regeln. Das solltest Du, bevor Du das nächste Auto versicherst, auf jeden Fall erfragen.
Beste Grüße
Guido
Man sagte mir dann ich könne das Auto 18 Monate unangemeldet
lassen ohne meine % bei der SF-Klasse zu verlieren.
Hi Stefan,
die 18 Monate betreffen eigentlich die Wiederanmeldung und das „endgültige aus dem Verkehr ziehen“.
Nach Ablauf dieser Zeit müssen alle Papiere neu erstellt werden (Neuer Fahrzeugschein1/2 etc.) und es genügt kein üblicher TÜV/AU, sondern es wird eine Vollabnahme fällig wie bei einem Neuwagen.
Diese Änderung kam am 01.08.2000:
Zitat Auto-Bild vom 18.08.2000
„Wer sein Auto vorübergehend abmeldet, hat jetzt mehr Zeit zur Wiederanmeldung: Seit dem 01. August 2000 gilt ein Fahrzeug erst nach 18 Monaten als andgültig aus dem Verkehr gezogen (bislang nach einem Jahr“.
Da ich selbst eine Rarität besitze, die ich länger abmelden wollte, hatte ich mir diesen Artiekl aufbewahrt.
Da du deinen Wagen verkauft hast, sollte es dich nicht mehr betreffen.
Ich schätze mal, es handelt sich einfach um einen Irrtum/Verwechselung der Begrifflichkeiten.
Gruß
BJ
Falsch!!! Neues Gesetz seit 01.03.2007
Hallo,
die 18 Monate betreffen eigentlich die Wiederanmeldung und das
„endgültige aus dem Verkehr ziehen“.
Nach Ablauf dieser Zeit müssen alle Papiere neu erstellt
werden (Neuer Fahrzeugschein1/2 etc.) und es genügt kein
üblicher TÜV/AU, sondern es wird eine Vollabnahme fällig wie
bei einem Neuwagen.
Seit diesem Monat neu: Es gibt keine Stillegungen (Abmeldungen) mehr. Das nennt sich jetzt Außerbetriebnahme.
Die Frist von 18 Monaten ist auf 7 Jahre erweitert worden.
D.h. wer ein Fzg. wieder zulassen will, was bis zu 7 Jahre abgemeldet bzw. außerbetrieb gesetzt war, braucht keine Vollabnahme mehr, sondern nur noch die normale HU.
Beste Grüße
Guido
Hi,
Die Frist von 18 Monaten ist auf 7 Jahre erweitert worden.
D.h. wer ein Fzg. wieder zulassen will, was bis zu 7 Jahre
abgemeldet bzw. außerbetrieb gesetzt war, braucht keine
Vollabnahme mehr, sondern nur noch die normale HU.
boah, das ist aber tolerant und wird dem TÜV sicher nicht gefallen. Macht er dadurch doch wesentlich weniger Reibach.
Wenn ich mir überlege, dass eine HU + AU (ASU?)satte 80,30 Euronen kostet, fällt mir echt nchts mehr ein 
NG Marion
boah, das ist aber tolerant und wird dem TÜV sicher nicht
gefallen. Macht er dadurch doch wesentlich weniger Reibach.Wenn ich mir überlege, dass eine HU + AU (ASU?)satte 80,30
Euronen kostet, fällt mir echt nchts mehr ein
Die genauen Gründe kenne ich nicht, wahrscheinlich ist es für die Zulassungsstellen weniger Arbeit, obwohl auch die dadurch auch weniger einnehmen.
Ich weiß gar nicht, was eine Vollabnahme im Vergleich zur HU kostet. Die AU (vergiß endlich das S, die ASU gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr) bleibt ja unverändert.
Moin Guido,
…
Seit diesem Monat neu: Es gibt keine Stillegungen
(Abmeldungen) mehr. Das nennt sich jetzt Außerbetriebnahme.
Beste Grüße
Guido
ich habe auf deinen artikel hin meine zulassungsbescheinigung teil I vom 12.03.07 hervorgekramt und siehe da, dort steht
[] vorübergehende stillegung
[] endgültige außerbetriebsetzung
was gilt denn nun: alte formulare oder oder unterschiedliche regelungen?
gruß uwe
Hi Guido,
thanks für die Aktualisierung.
Weißt du, ob das auch für schon vor mehr als 3 Jahren „vorübergehend stillgelegte“ Kfz gilt ?
Wäre nämlich günstig für mich.
Habe schon mit einer Vollabnahme für meinen RX7 getrechnet. Wenn das aber jetzt nicht mehr nötig ist, könnte er evtl. dieses Jahr wieder auf die Straße 
Kostenunterschied „normaler TÜV/AU“ zur Vollabnahme (Erfahrung mit altem Polo):
fast doppelt so teuer.
Wagen wird so beurteilt als wenn er gerade erstmalig hergestellt worden wäre.
Beim "normalen TÜV werden typische Schwachstellen überprüft… bei der Vollabnahme wird alles unter die Lupe genommen… das dauert länger und kostet deshalb auch mehr.
Außerdem muss beim KBA nachgefragt werden, da ein neuer „(ehem.) Brief“ ausgefertigt werden muss.
Man hat dann einen „Altwagen“ aus 10. Hand mit NULL Vorbesitzern in der „Besitzurkunde“ = Wertsteigerung *g* (nicht Ernst gemeint)
Gruß
BJ
Hi Guido,
thanks für die Aktualisierung.
Weißt du, ob das auch für schon vor mehr als 3 Jahren
„vorübergehend stillgelegte“ Kfz gilt ?
Nein. Erst bei Stillegungen ab dem 01.03.07. Du brauchst noch ne Vollabnahme für den Mazda.
gruß
dennis