eine Person möchte sich ein Auto kaufen. Das letzte eigene Auto (als Halter) besaß die Person von 15 Jahren, das letzte Auto als Versicherungsnehmer besaß die Person hat die Person von etwa 10 Jahren abgemeldet. Damals hatte die Person einen Schadenfreiheitsrabatt von 9 in der Haftpflicht. Der letzte SF bei Vollkasko lässt sich nicht mehr feststellen, die damaligen Unterlagen sind vernichtet.
Jetzt sucht die Person bei Online-Portalen nach Kfz-Versicherungen. Es wird überall gefragt, ob ein SF vorhanden ist, aber nie, von wann der ist. Verfällt der SF nicht irgendwann, falls ja, nach welcher Zeit?
Wie würde der SF bei der Vollkasko der Person eingestuft werden?
Das ist anscheinend nicht (mehr) einheitlich geregelt.
Der verfällt wohl frühestens nach 7 Jahren, aber es soll auch Versicherungen geben, die den SF wesentlich länger anerkennen. Man muss sich also durchfragen.
Der Schadensfreiheitsrabatt verfällt in der Regel nach 7 Jahren.
Allerdings gibt es auch Versicherer, die den bis zu 10 Jahren anerkennen.
Nur dafür sind Online-Portale nicht geeignet.
Hier sollte man in den jeweiligen Versicherungs-Agenturen anrufen - bei einem guten Kunden besteht auch die Möglichkeit, dass man ihm eine Sondereinstufung zukommen lassen kann.