Wie lange bekomme ich nach der Aussteuerung das ALG1 (im ungekündigten Beschäftigungsverhältnis) ?

Hallo liebe Community,

Ich brauche eure Hilfe und euren Rat zu meiner derzeitigen Lebenssituation:
Ich bekomme jetzt noch ziemlich genau 2 Monate Krankengeld und werde dann ausgesteuert. Wie lange habe ich denn eigentlich Anspruch auf ALG1?
Und wie hoch fällt dieser Betrag aus; ist der in etwa deckungsgleich mit dem Krankengeld??
Und muss ich mich konsequent fortlaufend krank schreiben lassen und die AUs sowohl meinem Arbeitgeber als auch der Agentur für Arbeit vorlegen?

Über eine freundliche, aufklärende Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mfg Steffen

Hallo,

das ist wohl kein ALG1 sondern „Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit“.
Hier sollten deine Fragen beantwortet werden;

Gruß
Christa

Hallo Christa,
Dein Link ist leider etwas irreführend, da er hauptsächlich die AU wegen Beantragung einer Erwerbsminderungsrente (sog. „Nahtlosigkeit“ gem. § 145 SGB III http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html ) behandelt.

Bei „Aussteuerung“ ohne Rentenantrag wird „normales“ ALG I gezahlt, wobei einige wichtige Dinge zu beachten sind:

  • Obwohl das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber nicht endet, muß sich der AN der Arbeitsvermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt „im Rahmen seiner Restleistungsfähigkeit“ zur Verfügung stellen und sich ggfs. auch vermitteln lassen.
  • Der Arbeitsagentur darf deswegen keine AU-Bescheinigung vorgelegt werden, da dann kein Anspruch auf ALG 1 mehr besteht.
  • Dem bisherigen Arbeitgeber muß weiterhin lückenlos die AU für die bisherigen arbeitsvertraglichen Pflichten nachgewiesen werden.
  • Ist der AN wieder arbeitsfähig für sein bisheriges Arbeitsverhältnis, kann er sich wieder bei der AA abmelden.
  • Soll der AN in sein bisheriges Arbeitsverhältnis stufenweise wiedereingegliedert werden, ist dafür die schriftl. Zusage der AA einzuholen.

Grundsätzlich sollte gerade in diesem Fall kein Dokument bei der AA vom AN ohne Bedenkzeit und ggfs. rechtliche Prüfung unterschrieben werden, da von so manchem Sachbearbeiter in dieser Fallkonstellation gerne „fallen“ gestellt werden, um die Betroffenen aus dem Leistungsbezug fallen zu lassen.

&Tschüß
Wolfgang