Hallo,
ich habe folgende Situation:
Eine Person (männlich), die am 31.03.46 geboren ist (also 58 Jahre und 5 Monate alt) war zu folgenden Zeiten arbeitslos:
1.7.95-20.5.96
1.1.00-29.2.00
Ansonsten immer in einem Arbeitsverhältnis.
Nun zu zwei Fragen:
- Wie viel Anspruch (also bezogen auf die Dauer – wie lange also) hat man auf Arbeitslosengeld, wenn noch dieses Jahr die Kündigung Seitens des Arbeitgebers käme?
- Wie sieht das ganze aus, wenn erst nächstes Jahr gekündigt wird?
Worauf ich hinaus will: ich habe gehört, dass es eine Frist gibt, nach dem Motto: wer dieses Jahr noch gekündigt wird, bekommt 18 Monate Arbeitslosengeld. Bei einer Kündigung im nächsten Jahr nicht mehr so lange. Ich weiß aber nicht genau, was da dran ist. Wer weiß mehr?
Danke
Ajo