Nach einem Unfall in einer Diskothek wurde ein Schadenersatzanspruch gestellt, dieser ist jedoch schon 8 Monate her, gilt dieser noch?
Nach einem Unfall in einer Diskothek wurde ein
Schadenersatzanspruch gestellt, dieser ist jedoch schon 8
Monate her, gilt dieser noch?
Wenn der Anspruch besteht, so besteht er. Der Schädiger kann aber ab dem 1. Januar 2017 die Zahlung verweigern, wenn der Anspruch bis dahin nur gestellt, aber nicht rechtskräftig festgestellt worden ist.
Wenn der Anspruch besteht, so besteht er. Der Schädiger kann
aber ab dem 1. Januar 2017 die Zahlung verweigern, wenn der
Anspruch bis dahin nur gestellt, aber nicht rechtskräftig
festgestellt worden ist.
Genügt nicht auch die Gerichtsanhängigkeit?
s.
Ja, der gilt dann noch. Alles rund um das Thema ist hier ganz gut beschrieben:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ansprueche-auf-scha…