Wie lange bewahre ich mietunterlagen auf ?

hallo
ich besitze und bewohne ein freistehendes einfamilienhaus mit einliegerwohnung wobei die einliegerwohnung vermietet ist .
wie lange muß ich von den vormietern die mietverträge usw. aufbewahren ?
der neue mieter wohnt seit 8 monaten ohne probleme hier ! die anderen vormieter haben sich jeweils nach 18 monaten die klinke in die hand gegeben und auch dort gab es keine probleme . brauche ich die alten mietverträge noch oder die abrechnungen ? wie gesagt , es gab keine probleme mit den vormietern und es kommen auch keine probleme mehr nachträglich .

gruß : jens

hallo,
ein gesetz gibt es bestimmt nicht, aber ich würde die unterlagen noch 1-2 jahre aufheben…nehmen ja kein platz weg.

lisa

10 Jahre beträgt die Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Unterlagen.

Hallo Jens,

Mindestens 6, maximal 10 Jahre müssen Sie Abrechnungsunterlagen aufbewahren. Gleiches gilt für „alte“ Mietverträge und sonstige mietrechtlich rechtserhebliche Erklärungen (AG Hamburg, Urteil v. 17.7.2002, 46 C 74/02, WM 2002, S. 499).

MfG P. Kunze

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo Jens,
es gibt ganz klare gesetzliche Vorgaben für Aufbewahrungsfristen.
Für (beendete) Mietverträge sind dies 6 Jahre.
Für Belege und Kontoauszüge sind dies 10 Jahre.

Gruß
Udo

Die letzte Betriebs- und Nebenkostenabrechnung und die Aufrechnung der Mietkaution + deren Rückzahlung würde ich 10 Jahre ab Mietende aufheben. Wichtig ist auch der Beweis des Zuganges dieser Unterlagen an den /die Ex-Mieter.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen sind kürzer, aber man weis ja nie.

Moin!

Ich bewahre alle Unterlagen genau 10 Jahre lang auf! Damit erfülle ich eine kaufmännische Form, die ich mal in der Lehre gelernt hatte. So neben Kontoauszügen und Kaufverträgen auch die Mietsachen.
Gruß

Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist. Zumindest den Mietvertrag des noch in der Einliegerwohnung wohnenden Mieters sollten Sie so lange aufbewahren, bis er ausgezogen ist. Ich würde allerdings alle Mietverträge mind. 2 Jahre lang aufheben.

Ich z.B. habe seit 20 Jahren die Mietverträge noch in 2 Ordnern archiviert. Aber ich denke, das können Sie halten wie so wollen.

Herta Bassauer

Hallo Jens,

da muss ich leider passen. Bestimmt weiss es Jemand anders.

Gruß

Ich weiß es nicht genau aber Geschäftsunterlagen und dazu zählen ja auch Mietverträge müssen mind.10 Jahre wenn nicht sogar 30 aufgehoben werden.Frage doch mal beim Gewerbeamt nach.

Hallo,
du kannst bei der Gemeinde, bzw. Stadtverwaltung nachfragen.
Es könnten Vorderungen vom Finanzamt kommen, deshalb sollte man diese Verträge 10 Jahre aufbewahren.