Wie lange brauchen Ämter für eine Mailantwort?

Hallo,
sind Ämter verpflichtet auf Mails zu antworten?
Während der Öffnungszeiten der gängigen Ämter arbeite ich deshalb bevorzuge ich den E-Mailverkehr.

Ich musste das Einwohnermeldeamt sowie auch das Finanzamt erreichen und habe sie per mail angeschrieben.
Niemand antwortet mir, das verstehe ich nicht.

Nun werde ich mal meine Pausen nutzen müssen um den Anruf zu tätigen, allerdings ist meißt die Wartezeit am Telefon so lange, dass ich nur mit Glück jemanden erreiche (hab immer nur 2-3 mal 15 Minuten Pause in der ich auch essen möchte etc…)

Ich wollte einfach schonmal einfachste Vorabinfos haben damit ich mir evtl einen Gang (und somit einen tag urlaub) sparen kann.

Aber ich habe die mails schon vor über 3 Tagen abgeschickt und es kam NICHTS.

Dürfen sie Mails einfach ignorieren?
Danke schon mal für die Antwort

Hi,ein Amt kann auf Deine Mail antworten.
Aber:

  1. kann es genauso lange dauern,wie eine Antwort per Schriftverkehr,
  2. wird es die Regel bleiben,dass ein Amt schriftlich antwortet.
    LG

Hallo,

ich glaube, nicht alle Ämter geben Auskunft per Mail.
Mir geht es genauso, kann während der Arbeit nicht privat telefonieren und nach der Arbeit erreiche ich niemanden mehr. Meine erst in dieser Woche gemachte Erfahrung mit einer E-Mail-Anfrage beim Finanzamt (ich wollte nur wissen, ob meine Steuererklärung vom Juni eingegangen ist und wie weit der Bearbeitungsstand ist):
Nach der ersten E-Mail keine Reaktion, habe die selbe Mail nochmal geschickt mit Betreff „2.Anfrage“ und hatte hier am näschsten Tag Antwort.
Ich würde aller zwei Tage die Mail wieder schicken und jedes Mal benennen 2.Anfrage, 3.Anfrage etc., auf deutsch gesagt NERVEN, dann wird sich schon jemand melden!

Viel Glück!

Petra

Hallo Mafaldas,
Bei der Komunikation per eMail gibt es keine Sicherheiten gegen das Mitlesen oder auch das Fälschen von Mails. Die herkömmlichen Mails sind hier wie Postkarten. Daher denke ich, dass Behörden darauf nicht reagieren. Anders sieht es aus mit der DE-Mail. Sie soll sicher sein und den eMail-Verkehr 8vertrauliche Daten) mit Behörden und Versicherungen etc. ermöglichen. Ich persönlich schicke meinem Ansprechpartner bei Behörden immer nur nach vorheriger Absprache eine Mail und auch nur dann, wenn den Inhalt eigentlich jeder lesen dürfte.
Interessante Links zu diesem Thema:
http://www.sewecom.de/e-mail-management/behoerden/in… und
http://www.focus.de/digital/internet/de-mail-e-mail-…
Oder einfach mal googlen.
Bis Du per DE-Mail kommunizieren kannst, bleibt Dir wohl nur der Weg des Briefes über (per Post oder in Nachtbriefkasten einwerfen), wenn Du telefonisch nicht durchkommst und keinen Urlaubstag opfern willst.
Wie sieht es bei Euch denn mit dem langen Donnerstag aus. Hier haben die Behörden doch teils von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

LG
Franz57

Hallo,
eine pauschale Antwort, wie lange „Ämter“ brauchen, ist sicher gar nicht möglich.
Einleuchtend, wie ich finde, weil man ja gar nicht weiß, wie die Behörden jeweils organisiert sind.

Und auch diesen Gedanken hatte ich:
Normalerweise sind Ämter so organisiert, dass sie Post (jeder Art) in der Reihenfolge des Einganges bearbeiten. Alles andere wäre ja auch unfair und überhaupt nicht mehr transparent.
Dann wäre es kaum nachvollziehbar, warum Mails außerhalb der Reihenfolge „Papier-Post“ bearbeitet werden sollen?

Und auch fällt mir noch ein:
Ob die Mails überhaupt auf selbigem Wege beantwortet werden?
Ganz ursprünglich sagt das Datenschutzgesetz (und häufig auch interne Dienstanweisungen, die innerhalb der Behörde ebenso zu beachten sind wie Gesetze), dass man personen-bezogene Daten nur auf eine Weise übermitteln darf, die die Sicherheit der Daten nicht kompromitiert.
Auf „normalem“, d.h. ungesicherten Mailwege sind diese Konventionen ohnehin nicht einzuhalten, so dass - wollten sich die BEhörden korrekt verhalten - ohnehin nur schwer per Mail antworten können, wenn persönlcihe Daten beinhaltet sind.

Sorry also, daß ich diese Frage so gar nicht beantworten kann.
Aber eigentlich kann das ja niemand, da man nichts weiß über die Behörde - vielleicht sind da von 7 Mitarbeitern auch 4 krank … und schwupps, wäre schon wieder alles anders.

Vielleicht kann ich aber inhaltlich etwas helfen?
Worum geht’s denn, daß FA udn Meldeamt im Boot sind?
Nicht etwa um diese Briefe der Finanzbehörde, die falsche Angaben zu den BEsteuerungsgrundlagen enthalten, zB falsche LSt-Klassen-Kombi?

Dazu könnte ich noch inhaltlich helfen, wenn nötig.

chrsie

Eigentlich dürfte das kein Problem sein, wenn man einen direkten Ansprechpartner bei der Behörde hat.
Ansonsten kann es wirklich lange dauern, eh man Antwort erhält.
Gruß Jo

Hallo ,

also in der Regal kannst du Ämter auch per email anschreiben das tue ich auch . Normalerrweise dauert die antwort auch ncith lange auser sie ist beim falschen sacharbeiter gelandet dann reicht er sie erst weiter und das kann bis zu einer woche dauern also gedulde dich bis einer woche und wenn dann nichts kommt würde ich noch mal an die hauptemial adresse schreiben wenn du noch fragen hast melde dich einfach wieder

hoffe konnte helfen
gruß

Hallo,

ich kenne es so, dass auf direkte Anfragen meistens keine E-Mailantwort kommt, sondern einige Tage später ein Brief mit der Post kommt. Wenn sie schnell eine Antwort brauchen, dann sollten sie weiter telefonieren, denn in den Öffnungszeiten haben die jede Menge zu tun mit den Kunden, dass sie die Mails wohl nicht einmal lesen können. Eine Mail muß nur dann auch innerhalb 72 Std beantwortet werden, wenn darauf hingewiesen wird, dass man doch per Mail schreiben sollte, wenn nicht ist es bei Behörden immer der bessere Weg persönlich zu erscheinen. Jede Behörde hat auch einen oder zwei Behördentage für Menschen die arbeiten, den einfach mal erfragen und zu dem Tag da hin, dann ist da auch wenig los und alles geht recht schnell. Sollte ein Anruf nötig sein, nie in den Öffnungszeiten, lieber davor oder danach!

Gruß,

Klaus

Hallo Mafaldas,
tut mir leid, da weiß ich leider nicht bescheid.
Donnerstags sind meisstens Öffnungszeiten bis 18 Uhr.
Gruß
Jürgen Stirnberg

Liebe/r Mafaldas,

grundsätzlich haben Behörden natürlich eine Auskunft- und Beratungspflicht. Es gibt zwar keine ausdrückliche Vorschrift, die regelt, dass auf E-Mails zu antworten ist. Ich meine aber, dies versteht sich von selbst. Grundsätzlich ist es egal, auf welche Weise man sich an die Behörde wendet, zumal wenn sie den E-Mail-Weg eröffnen. Nur in bestimmten Verfahren sind Formvorschriften zu beachten.

Wenn Du 3 Tage lang keine Antwort erhältst, ist dies wohl nicht zu kritisieren. Gernell kommt es auf die Geschäftsordnung der Behörde an oder auf die Frage, worum es geht. In meiner Behörde (ein Ministerium) gilt z. B., dass Anfragen innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden sollen, wenn dies möglich ist. Wenn nicht, sollte der Einsender eine Zwischennachricht erhalten mit Hinweisen, warum eine Antwort nicht möglich ist und wann damit zu rechnen ist. Evtl. sind ja auch noch Ermittlungen o. ä. anzustellen. Wenn Du einen Antrag auf irgendetwas gestellt hast, dann haben die Behörden sogar i. d. Regel drei Monate Zeit. Danach kannst Du beim Verwaltungsgericht Untätigkeitsklage erheben.

Ich glaube, man darf an E-Mail-Antworten keine anderen Anforderungen stellen, wie an Schriftverkehr. Letztlich muss man sehen, dass die Behörden heute viel mehr Zusendungen und Anfragen erhalten. Denn es ist ja für jeden so leicht, „eben mal eine E-Mail“ zu schreiben. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Wenn man sich hinsetzen und ein ordentliches Schriftstück aufsetzen muss, dann ist es eben doch was anderes. Insoweit muss ich hier auch mal eine Lanze für die Behörden brechen, die auch noch massiv Personal abgebaut haben in den letzten Jahren. Also, beruhige Dich, es ist ganz normal, nicht innerhalb von 3 tagen eine Antwort zu haben. Das sollte man auch nicht erwarten. Evtl. ist hier durch E-Mail auch die Erwartungshaltung etwas zu sehr gestiegen.

Viele Grüße
Dirk

Hallo,
ich habe ein wenig recherchiert und konnte kaum etwas brauchbares finden.
Generell ist wohl zu sagen, dass bei Versand einer E-Mail genau wie bei „normaler Post“ kein Nachweis besteht, ob der Brief, oder die Mail überhaupt angekommen ist. Es besteht die Möglichkeite, dass deine Mail im Spamfilter landet oder aber auch, dass Mitarbeiter aus diversen Gründen nicht antworten können.
Fazit ist, jedenfalls noch, dass kein Anspruch auf Antwort einer E-Mail besteht.
Somit besteht also die Möglichkeit persönlich zu erscheinen und die Angelegenheit vor Ort zu klären. Eine weitere Möglichkeit wäre es telefonisch zu versuchen, ggf kann dann der weitere Kontakt per Mail erfolgen.

Viele Grüße

Hallo,

ob Ämter rechtlich gesehen verpflichtet sind, auf Emails zu antworten weiß ich nicht. Ich kann es mir nicht vorstellen. Denn dann könnte man sie ja verklagen, wenn sie nicht antworten. Von solch einem Gerichtsverfahren habe ich jedenfalls noch nie gehört.

Wie dem auch sei:
In der Regel ist es so, dass Emails, die man an eine Behörde schreibt, in der zentralen Posteingangsstelle landen, es sei denn, man kennt die Email-Adresse eines bestimmten Sachbearbeiters. Dann käme die Email direkt bei diesem Sachbearbeiter an.

Kommt die Email aber in der Zentrale an, dann muss sie erst verteilt werden. Es kann sein, dass die Email ausgedruckt wird und in Papierform dem jeweiligen Sachbearbeiter zugeleitet wird. Das kann einige Tage dauern. Dann muss der Sachbearbeiter sich noch der ganzen Sache annehmen. Je nach dem, wann er dazu kommt, kann das ne ganze Weile dauern. Außerdem kann es ein, dass der Sachbearbeiter aus technischen Gründen die Antwort gar nicht per Email an Dich senden kann, sondern vielleicht einen Brief schreibt und mit der Post verschickt.

Es kann natürlich auch sein, dass Deine Email untergegangen ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Email absichtlich nicht beantwortet wird.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Gruß, Hilde