Wie lange darf arbeitsamt unterlagen nachfordern?

Ich habe seit vier Jahren einen Nebenjob und erhalte als Zuschuss Harz IV.Die geforderten Unterlagen habe ich immer pünktlich abgegeben. ( Gefordert war meist die BWA vom Steuerberater.)Ab September habe ich meine Tätigkeit Hauptberuflich angemeldet und bin von einer anderen Abteilung beim Arbeitsamt übernommen wurden.
Nach vielen Unterlagen die ich ausgefüllt habe, bestand auch die Möglichkeit Einstiegsgeld zu erhalten.
Jetzt habe ich Post erhalten und soll Rückwirkend für 3 Jahre Steuerbescheide Kontoauszüge u.a. abgeben.
Muss ich dies nachreichen bzw.ist die neue Stelle dazu berechtigt.

die Einsichtnahme in vorhandene Unterlagen ist zulässig. Die Behörde kann die gewünschten Auskünfte auch bei Bank und Finanzamt einholen.