Wie lange darf ein AG sich Zeit lassen, mit der Auszahlung des Lohns?

Hallo erstmal,

Wenn man einen Minijob angefangen hat, 26 Std gearbeitet hat (4 Tage), und dann von jetzt auf gleich gesagt bekommt, man hätte sich für jemand anderes entschieden. AG möchte den Lohn erst am 15. des nächsten Monats auszahlen, da die Gehälter immer zum 15. ausgezahlt würden, aber gearbeitet wurde am 2.,4.,5. und 7.6.2010
Wie lange darf der AG sich Zeit lassen, mit der Auszahlung des ausstehenden Lohns???

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!

silly71

Hallo Silly,

Dein Arbeitgeber kann sich diese Zeit lassen. Du kannst höchstenes versuchen, Deinen Lohn als Vorschusszahlung zu erhalten. Braucht der Arbeitgeber aber nicht zu machen. Leider kann ich keine andere Antwort darauf geben.
Alles Gute
Poltmann

Hallo,

ja, das darf er, bis spätestens zum 15. des Folgemonates. LG

Hallo,

wenn der Arbeitgeber immer am 15. des Folgemonats zahlt musst du eigentlich auch bis dahin warten.

Du schreibst, die Firma hat sich dann doch für jemand anderes entschieden? Hattest du denn einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Wenn nicht, wird es nämlich schwierig deinen Anspruch zu beweisen, falls sich der AG „taub“ stellt…

Gehen wir mal davon aus der AG will zahlen, aber eben erst am 15.7., dann kannst du ihn ja auch um eine Vorauszahlung (Vorschuss) bitten.
Das macht ihm sicherlich keine Mühe da bei geringfügig Beschäftigten Brutto = Netto ist.

Den Lohnzettel kann er dir ja dann Mitte Juli per Post zukommen lassen.

Ich (als AG) mache das in solchen Fällen so, dass ich den Betrag ausrechne und vorher auszahle, damit die Sache vom Tisch ist…

FG aus Leipzig mg6358

Leiter ist das so das die Lohnabrechnung erst einen
Monat später erfolgt.Das ist in jeden Betrieb so.

Liebe Silly,

der Arbeitgeber hat dies üblicher Weise im Vertrag den Auszahlungszeitpunkt. Du kannst, auch nicht wenn du ausscheidest, einen Extraabrechnungsablauf verlangen, da dies eine unzumutbare Härte darstellt. Oft grassieren gegenläufige Darstellungen im Internet, die aber schlichtweg falsch sind. Bei der LSt-Karte kann sich der alte Arbeitgeber 6 Wochen nach Monatsende zum Überreichen Zeit lassen. Dies gilt auch als spätester Zahlungszeitpunkt bevor eine Klage vor Gericht akzeptiert wird.

LG