Hallo laney,
grundsätzlich gibt es keine Beschränkung, so lange das Fahrzeug zugelassen und versichert ist - vorausgesetzt, es gibt keine Beschilderung, die etwas anderes aussagt.
Und genau hier ist das Problem: Beschilderungen können aus verschiedensten Gründen beantragt und aufgestellt werde. Z.B. jemand zieht um oder es muss die Straße aufgerissen werden. Aus diesem Grund muss Du sicherstellen, dass irgendjemand regelmäßig alle 2-3 Tage (Vorwarnfrist für Beschilderung durch Ordnungsamt) das Fzg. kontrolliert und ggf. umstellt.
Ich war letztes Jahr z.B. im Auslandseinsatz von Mo-Fr. unterwegs und meine Karre stand vor meinem Wohngebäude. Als ich eines Freitags zurückkam, war ein ca. 2m tiefes Loch an der Stelle, an der ich am Montag mein Fahrzeug verlassen hatte. Ich hatte Glück, die Stadt war so nett, mein Fahrzeug einfach 20 m weiter wegzustellen, ohne mir eine Rechnung zu schicken. Hätte mich auch 250 EUR Abschleppen+Verwarnung kosten können + mehrere Tage Stellplatz zur Verwahrung.
Ein weiteres Risiko ist Beschädigung. In meinem Bekanntenkreis hat nach einem Sturm ein Dachziegel die Seitenscheibe eines geparkten Fahrzeugs durchschlagen. Das ist der Polizei aufgefallen, sie versuchte den Halter zu ermitteln, was ihr aufgrund von Abwesenheit dessen nicht gelang. Daraufhin ließ sie zur weiteren Schadensabwehr (Diebstahl, Vandalismus …) das Auto abschleppen und sicherstellen => ~250 EUR und eine Reise zu Fuß zum Abholplatz.
Also: Behalte die Karre irgendwie regelmäßig im Auge …
Grüße
Jürgen