Wie lange darf ein auto geparkt werden?

ich hatte vor 2 wochen ein bein gebrochen und seitdem steht mein auto an der gleichen stelle an der straße.

wie lange darf ich mein auto an einer stelle so abstellen?
muss ich mein auto überhaupt woanders hinstellen nach einigen tagen haltezeit?

ich mein immerhin zahl ich steuern dafür, dass mein auto öffentlich rumstehen darf und wenn ich mal paar wochen im urlaub bin, dann steht es ja auch mehrere wochen an der gleichen stelle oder?

Hallo,

das kommt ganz drauf an, ob du in der Stadt oder auf dem Land wohnst. In einigen Städten kann es durchaus passieren, daß das Auto nach 72 Stunden abgeschleppt wird, anderen Städten ist es egal.

Gruß
Sticky

Hallo Fragewurm,

wie lange darf ich mein auto an einer stelle so abstellen?
muss ich mein auto überhaupt woanders hinstellen nach einigen
tagen haltezeit?

Als vor jahren meine damalige Freundin im Spital war, sah ich auf dem Nachhauseweg, dass das Parkfeld wegen Markierungsarbeiten aufgehoben war.
Ich habe dann auf dem nächsten Polizeiposten angerufen und denen mitgeteilt, dass ich zwar die Autoschlüssel habe, die Besitzerin im Spatal ist, ich keinen Fahrausweis besitze und auch gerade Niemanden habe, der das Auto schnell verstellen könnte, ich aber den Autoschlüssel gerne verbeibringen würde.
Das war denen aber zu viel Aufwand und so wurde um das Auto herumgemalt.

Ist schon ein paar Jaher her und war in Basel.

Sollte aber auch bei der Polizei deines Ortes funktionieren.
Du befindest dich ja nicht in der Lage dein Auto zu verstellen, bzw. würdest dich bei dem Versuch ja eigentlich strafbar machen.
Wenn die wissen wo im Notfall der Halter erreichbar ist, sind die auch weniger schnell auf der Palme :wink:

MfG Peter(TOO)

das kommt ganz drauf an, ob du in der Stadt oder auf dem Land
wohnst. In einigen Städten kann es durchaus passieren, daß das
Auto nach 72 Stunden abgeschleppt wird, anderen Städten ist es
egal.

Hallo Sticky,
ich habe aus dem Posting von Laney nicht herauslesen können, dass es zum Parken eine zeitliche Beschränkung gibt oder das das Auto abgemeldet ist (selbst da gibt es einen roten Punkt mit Fristsetzung).
Kannst du deinen Erfahrungsbericht untersetzen? Kennst du eine rechtliche Grundlage für nach 72 Stunden abzuschleppen?
Grüße
Ulf

Solange das Parken dort grundsätzlich erlaubt ist und das dort abgestellte Fahrzeug angemeldet ist, so lange kann es auch stehenbleiben. Aber länger als 3 Jahre geht nicht, weil Du dann auch mit einem Neufahrzeug zum TÜV mußt.

Gruß
Tilo

Hallo!

Das war denen aber zu viel Aufwand und so wurde um das Auto
herumgemalt.

Ist schon ein paar Jaher her und war in Basel.

Das würde in Deutschland sicher nicht so passieren.
Bei und würde der ganze Beamtenapparat da richtig in Bewegung kommen…

Grüße, Steffen!

Kannst du deinen Erfahrungsbericht untersetzen? Kennst du eine
rechtliche Grundlage für nach 72 Stunden abzuschleppen?

Hallo Ulf,

Einer Bekannten ist das in Saarbrücken so ergangen, außerdem hab ich im TV vor einigen Jahren(3? 4? 5?) mal einen Bericht darüber gesehen, daß einer Frau auch nach 3 Tagen Stehen an gleicher Stelle das Auto vom Ordnungsamt „weggeräumt“ wurde.

Gruß
Sticky

Hi,

Einer Bekannten ist das in Saarbrücken so ergangen, außerdem
hab ich im TV vor einigen Jahren(3? 4? 5?) mal einen Bericht
darüber gesehen, daß einer Frau auch nach 3 Tagen Stehen an
gleicher Stelle das Auto vom Ordnungsamt „weggeräumt“ wurde.

Sowas passiert aber nur, wenn an der Stelle ein temporäres Halteverbot eingerichtet wurde (für z.B. Umzug oder Bauarbeiten). Ist das nicht der Fall, kann der Wagen dort solange stehen bis er wieder zum TÜV muß.

Grüßle
Frank K.

Hi Sticky,

Einer Bekannten ist das in Saarbrücken so ergangen, außerdem
hab ich im TV vor einigen Jahren(3? 4? 5?) mal einen Bericht
darüber gesehen, daß einer Frau auch nach 3 Tagen Stehen an
gleicher Stelle das Auto vom Ordnungsamt „weggeräumt“ wurde.

Wenn das so wäre, dann wäre unser Auto längst weg!
Das steht nämlich schonmal eine Woche.

Früher hatten wir noch 2 Autos. Da kam es auch schonmal vor, daß das Gerät mehrere Wochen an derselben Stelle stand. Und unser Wohngebiet wird regelmäßig (manchmal mehrmals am Tag) parküberwacht.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß es irgendeinen Grund gäbe ein angemeldetes verkehrssicheres Fahrzeug von einem Parkplatz zu entfernen (außer die schon beschriebene Baustelle oder ein Noteinsatz/Schwertransport…)

Viele Grüße
HylTox

Hallo Peter,

Das war denen aber zu viel Aufwand und so wurde um das Auto
herumgemalt.

Sowas gibts auch nur in der Schweiz :wink:
Dafür liebe ich die Schweizer, da wird nicht lange diskutiert wenns auch ganz einfach geht.

Gruss Sebastian

Hallo laney,

grundsätzlich gibt es keine Beschränkung, so lange das Fahrzeug zugelassen und versichert ist - vorausgesetzt, es gibt keine Beschilderung, die etwas anderes aussagt.

Und genau hier ist das Problem: Beschilderungen können aus verschiedensten Gründen beantragt und aufgestellt werde. Z.B. jemand zieht um oder es muss die Straße aufgerissen werden. Aus diesem Grund muss Du sicherstellen, dass irgendjemand regelmäßig alle 2-3 Tage (Vorwarnfrist für Beschilderung durch Ordnungsamt) das Fzg. kontrolliert und ggf. umstellt.

Ich war letztes Jahr z.B. im Auslandseinsatz von Mo-Fr. unterwegs und meine Karre stand vor meinem Wohngebäude. Als ich eines Freitags zurückkam, war ein ca. 2m tiefes Loch an der Stelle, an der ich am Montag mein Fahrzeug verlassen hatte. Ich hatte Glück, die Stadt war so nett, mein Fahrzeug einfach 20 m weiter wegzustellen, ohne mir eine Rechnung zu schicken. Hätte mich auch 250 EUR Abschleppen+Verwarnung kosten können + mehrere Tage Stellplatz zur Verwahrung.

Ein weiteres Risiko ist Beschädigung. In meinem Bekanntenkreis hat nach einem Sturm ein Dachziegel die Seitenscheibe eines geparkten Fahrzeugs durchschlagen. Das ist der Polizei aufgefallen, sie versuchte den Halter zu ermitteln, was ihr aufgrund von Abwesenheit dessen nicht gelang. Daraufhin ließ sie zur weiteren Schadensabwehr (Diebstahl, Vandalismus …) das Auto abschleppen und sicherstellen => ~250 EUR und eine Reise zu Fuß zum Abholplatz.

Also: Behalte die Karre irgendwie regelmäßig im Auge …

Grüße
Jürgen

Halo HylTox,

Ich gehe davon aus, daß das von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt wird.

Gruß
Sticky

Hallo,

egal wie lange, wenn keine regelnde Beschilderung vorhanden.

Aber: Wird eine Baustelle eingerichtet, stellen die 3 Werktage vorher Schilder auf. Darauf mußt Du reagieren und das Auto dann umparken, ansonsten erledigt das Ordnungsamt Gebührenpflichtig das für Dich. Also: Fenster mal aufmachen und rausschauen…

Für Anhänger gilt die 14 Tage-Regel

gruß
dennis

OT

Ein weiteres Risiko ist Beschädigung. In meinem Bekanntenkreis
hat nach einem Sturm ein Dachziegel die Seitenscheibe eines
geparkten Fahrzeugs durchschlagen. Das ist der Polizei
aufgefallen, sie versuchte den Halter zu ermitteln, was ihr
aufgrund von Abwesenheit dessen nicht gelang. Daraufhin ließ
sie zur weiteren Schadensabwehr (Diebstahl, Vandalismus …)
das Auto abschleppen und sicherstellen => ~250 EUR und eine
Reise zu Fuß zum Abholplatz.

Also: Behalte die Karre irgendwie regelmäßig im Auge …

Grüße
Jürgen

Hi Jürgen,
da hatte ich mal mehr Glück. Mir wurde die Seitenscheibe eingeschlagen. Als ich zum Wagen kam, lag da ein Zettel drin von der Polizei.
„Folgendes wurde sichergestellt um Diebstahl zu vermeiden“.

Voll korrekt das Verhalten. Konnte zwar erst einige Wochen später abholen, weil ich nicht in dem Ort wohnte, musste aber nicht extra neu kaufen.

Gruß
BJ