Hallo Leute,
ich hoffe, Ihr könnt mir mit einem guten Rat behilflich sein!
Ich habe eine Kühl-Gefrier-Kombination bei ProMarkt anfang des Jahres gekauft. Nachdem ich nach etwa drei Monaten feststellte, dass es zwei Mängel gab, rief ich den Kundendienst des Herstellers an. Der Hersteller hat den ersten Mangel erfolgreich beseitigt und den zweiten nicht erfolgreich. Der Hersteller hat danach zugesichert, ein Ersatzteil zu liefern. Es verging eine lange Zeit (ca. 2 - 3 Monate) und auf Anfrage beim Kundendienst wurde ich jedesmal vertröstet, dass die wiederum das Ersatzteil von ihrem Lieferanten noch nicht geliefert bekommen haben.
Nun reichte es mir: ich erreiche den Kundendienst nicht mehr (Leitung ständig besetzt und auf E-Mail keine Antwort erhalten) und habe daher per Brief mit Einschreiben-Rückschein eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um den Mangel zu beseitigen. Ratet mal … keine Antwort gekriegt! Nun ja: dann trete ich eben vom Kaufvertrag zurück.
Aber an wen schicke ich meinen Brief, dass ich zurücktrete: an den Hersteller oder an ProMarkt?
Bin ich dazu überhaupt berechtigt oder muss ich damit rechnen, dass das rechtlich gesehen mal wieder im deutschen Rechte-Wirrwarr endet?
Schon einmal vielen Dank für eure Antworten!!