Es wurde ein komplettes Mehrfamilienhaus renoviert.Die Mieter mußten nach und nach 4 Wochen in eine Ersatzwohnung.Danach ging es wieder zurück in die sanierte Wohnung.
3 Wochen nach Wiedereinzug kam der Bauherr und der Architekt,um noch zu beseitigende Mängel aufzunehmen.Nach der Bestandsaufnahme wurden 10 Tage später alle Handwerker,die noch Restarbeiten in den Wohnungen selber zu erledigen hatten,in die Wohnungen geschickt.
Ein Handwerker kam,sah sich die zu erledigenden Arbeiten an,und verschwand wieder ohne etwas zu machen.1 Woche später wurde der Bauherr darüber informiert.Es verstrich wieder eine Woche,in der nichts geschah.Der Bauherr wollte mal bei der Firma nachfragen.Wieder verstrich eine Woche,ohne das etwas passierte.
Mittlerweile sind seit bekanntwerden der nicht fertigen Arbeiten 4 Wochen vergangen.
Kann ich eine Fremdfirma auf Kosten des Bauherrn beauftragen,und wieviel Zeit,bzw. Frist muss ich ihm noch geben?
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Nein.
Oder genauer, nicht jetzt und nicht so einfach.
Es muss doch erst mal geklärt werden, ob diese Restarbeiten Mängel im Sinne des Mietrechts darstellen oder ob es sich um kleine Dinge handelt, die den Gebrauchswert der Wohnung nicht beeinträchtigen.
Geht z.B. das Wasser im Bad noch nicht = Mängel. Sofortige Meldung an den Vermieter, Frist setzen, ankündigen, man nimmt dann Eigenvornahme vor (das ist kritisch für den Vermieter weil es seine Gewährleistung angreift) und behält die Kosten dafür von Miete ein.
Man kann auch die Miete mindern, je nach Schwere des Mangels bis zur vollen Miete (hier auf keinen Fall, so schlimm kann es nicht sein).
MfG
duck313