für einen krankenhausaufenthalt einfordern?
ich war letztes jahr im mai wegen meiner schwangerschaft im krankenhaus.
heute kam die rechnung. verjährt sowas nicht?
danke lg tanja
für einen krankenhausaufenthalt einfordern?
ich war letztes jahr im mai wegen meiner schwangerschaft im krankenhaus.
heute kam die rechnung. verjährt sowas nicht?
danke lg tanja
Sozialleistungen verjähren nach 4 Jahren.
Gruß, Christia
Hallo, Tanja!
In der Regel kann die Krankenkasse für 28 Tage je 10 € fordern. Das Geld wird bei der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig. Die Klinik leitet das Geld an die KK weiter.
Bei einer stationären Entbindung entfällt jedoch für den Tag der Entbindung und 6 weitere Tage diese Zuzahlung. Erst daanch wird die Zuzahlung fällig.
Sieh mal unter. www.tk.de/tk/krankenhausbehandlung
www.helios-kliniken.de/fileadmin/user, nach.
Unter: „Merkblatt Zuzahlung“ müsste auch bei der Krankenkasse Informationen abrufbar sein. Ansonsten anrufen und nach der Grundlage für die Zahlungsaufforderung fragen. Vielleicht ist ja die Entbindung bei dem Sachbearbeiter nicht vermerkt.
Alles Gute-Schaddie
dkann dem merkblaz ab demn
Hallo,
nein verjährt leider nicht. Es ist aber zu klären, wenn die Zuzahlungen wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsbeschwerden oder Entbindung ist, ob Du dann überhaupt die Zuzahlungen zu zahlen hast.
Guten Tag,
Sie erbitten juristischen und nicht medizinischen Rat:
aber - warum sollte man Rechnungen über erhaltene Leistungen nicht bezahlen ? Auch Ärzte und Krankenhäuser möchten Lohn erhalten.
Gruß
J.P.Theurich
Hallo,
Nein, das verjährt natürllich nicht!!! Sie hätten diese Zuzahlung ja schon im Krankenhaus leisten müssen!!!
Mfg
Matthias
Das ist noch nicht verjährt.
moin vejährung ist 5 jahre
mfg Kai Peter Hoppe