Hallo Experten,
weiß jemand zufällig, wie lange die Internetprovider die Zuordnungstabellen zwischen IP-Adresse, Zeitstempel und User speichern dürfen? (rein rechtlich)
Wer kann alles verlangen Auskunft zu einer bestimmten IP-Adresse(+Zeitstempel) zu bekommen? Wem muss der Provider die benötigte Information geben? Was muss vorliegn, damit der Provoder die Daten rausgibt? (rein rechtlich)
Danke für die Tips
Grüße
lignuslibri
Hallo Experten,
Kein Experte aber hoffe kann trotzdem helfen
weiß jemand zufällig, wie lange die Internetprovider die
Zuordnungstabellen zwischen IP-Adresse, Zeitstempel und User
speichern dürfen? (rein rechtlich)
also vor 6 monaten waren es noch wenige Tage
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609/
aber wie es aktuell aussieht keine ahnung
Wer kann alles verlangen Auskunft zu einer bestimmten
IP-Adresse(+Zeitstempel) zu bekommen? Wem muss der Provider
die benötigte Information geben? Was muss vorliegn, damit der
Provoder die Daten rausgibt? (rein rechtlich)
soweit ich es gelesen habe nur die Staatsanwaltschaft im Falle einer Ermittlung wegen Straftat, nicht im falle eines Zivilprozesses,
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92925/
Gruß
Phillip
Hallo,
6 Monate lang dürfen Telediensteanbieter (so heissen die im Amtsdeutsch)
Verbindungsdaten im Normall-Fall speichern.
Ob sie das tun,steht auf einem anderen Blatt…
mfg
Hallo,
weiß jemand zufällig, wie lange die Internetprovider die
Zuordnungstabellen zwischen IP-Adresse, Zeitstempel und User
speichern dürfen? (rein rechtlich)
dazu schauen wir bspw. in das Telemediengesetz, das Telekommunikationsgesetz schreibt sinngemäß das Gleiche vor:
TMG § 15 Nutzungsdaten
(1) 1 Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).
(7) 1Der Diensteanbieter darf Abrechnungsdaten, die für die Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme bestimmter Angebote auf Verlangen des Nutzers verarbeitet werden, höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Versendung der Rechnung speichern.
Wer kann alles verlangen Auskunft zu einer bestimmten
IP-Adresse(+Zeitstempel) zu bekommen?
Verlangen kann jeder alles.
Wem muss der Provider die benötigte Information geben?
Dem Richter, der Staatsanwaltschaft und den ermittelnden Polizeibehörden.
Was muss vorliegn, damit der Provoder die Daten rausgibt? (rein rechtlich)
Eine richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzuge eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, jeweils in Schriftform. Außerdem ist das nur zulässig, „wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.“ (StPO).
Gruß,
Malte
6 Monate lang dürfen Telediensteanbieter (so heissen die im Amtsdeutsch)
Falsch, Provider im üblichen Sinne sind Telekommunikationsanbieter.
Teledienstanbieter gibt es nicht mehr, sondern nur noch Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes.
Verbindungsdaten im Normall-Fall speichern.
Im Normalfall dürfen sie diese Daten überhaupt nicht speichern. Nur in dem speziellen Fall, dass die Speicherung solcher Daten zur ordnungsgemäßen Abrechnung unbedingt notwendig ist, dürfen sie speichern, und zwar nicht sechs Monate lanf, sondern höchstens bis zu sechs Monaten nach Versand der Rechnung.
Also mal wieder eine Antwort von Dir, die komplett falsch ist. Nicht die erste. Das nervt.
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