Hallo,
habe ein paar Frage für die ich im Net bisher keine Antwort gefunden habe, vielleicht kann mir ja hier jemand behilflich sein…
Herr Meier ist im Schichtdienst in einer bestimmten Abteilung einer Firma beschäftigt und hat einen Anstellungsvertrag, in dem auch sein Arbeitsort „Musterhausen“ benannt ist.
Nun wird eines Tages seine Firma durch eine Andere gekauft, die bereits eine ähnliche Abteilung in „Weitweitweg“, rund 300km entfernt,unterhält.
Im Rahmen der unternehmerischen Freiheit beschließt die Firmenleitung die Abteilung in Musterhausen mit nach Weitweitweg zu verlegen.
Herr Meier erhält zwar einen Firmenwagen und ein Zimmer in einer Pension, kann aber natürlich aufgrund der Entfernung nur alle 5-7Tage mal zu seiner Familie fahren, wenn er mal 2-3Tage frei hat.
Meine Fragen dazu jetzt:
1)Wie lange muss Herr Meier das mitmachen???
(Anmerkung: Er hat keine Änderungskündigung o.Ähnliches erhalten !) Vielleicht weiß ja auch jemand wo’s genau geschrieben steht…
2)Und wenn die Firma ihm - sofern er das nicht ewig mitmachen muss - nun nicht wieder eine vergleichbare Stellung in Musterhausen schafft, sondern ihm eine Änderungskündigung (Änderung Arbeitsort) aushändigt, kann er vorzeitig kündigen? Oder muss er bis zum Ende der Kündigungsfrist pendeln ??
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen - dafür schon mal herzlichen Dank im Voraus…