Hab von einem Fall gehört, dass die Tote zwar von einem Arzt untersucht wurde.
Totenschein wurde bestätigt.
Aber angeblich darf sie noch bis zum nächsten Tag (ca. 40 Stunden) im Hause bleiben, damit sich jeder verabschieden kann.
Servus,
auf
braucht man sich nicht zu verlassen, wenn man mal in das Bestattungsgesetz des betreffenden Bundeslandes reinschaut.
WARNUNG: So ein Zeugs wie
steht ganz sicher in keinem Bestattungsgesetz.
Jetzt guck halt mal nach und wenn dann noch was unklar ist, sagst Bescheid.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
da Bestattungsrecht Ländersache ist, kann es dort unterschiedliche Fristen geben. In Berlin sind es bspw. 36 Stunden bis die Leiche in eine Leichenhalle oder ein Grab überführt werden muss.
Das hat allerdings weniger mit verabschieden, als mit den notwendigen Vorbereitungen (Leichenschau etc.) zu tun.
bis zum nächsten Tag wären m.E. nach 24 Stunden
Aber das Bestattungsgesetz nennt ausdrücklich " … soll innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle oder…überführt werden"
Und damit liegst Du mit deinen " ca. 40 Std." gar nicht so verkehrt. Denn niemand würde von Behördenseite aus eingreifen wenn man aus den „soll innerhalb 36 Std.“ auch mal tatsächliche 38 h oder 40 h macht.
Die Leichenschau durch einen Arzt muss allerdings nach dem Gesetz „unverzüglich“ nach Eintritt des Todes eingeleitet werden.
Du weißt doch, hier bei uns (und sicherlich sonst auch) ist alles bis ins kleinste geregelt.
MfG
duck313
Hallo,
sowas ist in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. In NRW heißt es dazu:
§11 Abs.2 BestG NRW
Tote sind spätestens 36 Stunden nach dem Tode, jedoch nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung, in eine Leichenhalle zu überführen. Auf Antrag von Hinterbliebenen kann die örtliche Ordnungsbehörde die Aufbewahrung Toter an einem anderen geeigneten Ort genehmigen, wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass hiergegen keine Bedenken bestehen. Dies gilt nicht für die Aufbewahrung Toter im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen.
Eine auch nicht umrelevante Frage wäre dann noch, was geschieht, wenn das überschritten wird? Wer bekommt davon Kenntnis und wer würde das überhaupt ahnden?
Zahira,
die der Ansicht ist, dass nur die Angehörigen entscheiden können, wie lange für ein Abschiednehmen notwendig ist und die viel von der Totenwache hält.
Falls Du den entsprechenden Absatz im Bestattungsgesetz Deines Bundeslandes nicht gefunden hast:
Stellvertretend für alle Länder habe ich mal für Baden-Württemberg nachgeschaut: Dort ist die Kompetenz für Verwarnungen den Ortspolizeibehörden und die für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verhängung von Bußgeldern (die sind begrenzt auf 1.000 €) den unteren Verwaltungsbehörden (= Landratsämtern) zugewiesen.
Und nu?
Schöne Grüße
MM
Nur kann so ein Körper zuhause kaum fachgerecht aufbewahrt werden und wird sich nach 36h schon langsam optisch und olfaktorisch verändern.
Das wäre es dem einen oder anderen durchaus wert.
Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Sicher - es gibt viele Dinge, die man nicht darf, die aber trotzdem in mehr oder weniger großem Umfang getan werden. Dadurch, dass es viele Leute tun, wird etwas Verbotenes aber nicht zu etwas Erlaubtem.
Schöne Grüße
MM
Ja, und?
Es ist sicherlich in solchen Fällen notwendig, sich Wissen anzueignen, wie mit dem toten Körper umzugehen ist. Heizung aus, Totenwäsche, nicht dick anziehen danach usw.
Wenn mit dem Körper in angemessener Weise verfahren wird, ist es möglich, ihn ein paar Tage zu betten und wurde es Jahrhunderte lang auch getan.
Ich halte die Formulierung der Ausgangsfrage für unzweideutig. Da steht „Wie lange darf man (…)?“
Schöne Grüße
MM
Es kann keinesfalls der Hinweis schaden, dass es ein "nach dem „darf“ " gibt. Nie. Kann nicht oft genug erwähnt werden.
Persönliche Erfahrung aus meiner Studienzeit als ich beim Bestatter gejobbt habe:
Soweit ich weiß gibt es keine feste Vorschrift dafür, wann jemand überführt werden muss. Zumindest laut einer beiläufigen Aussage meines Chefs. Das bezog sich auf einen Fall, bei dem eine Angehörige sicher mehr als eine Woche nach dem günstigsten Bestatter im Raum Stuttgart telefoniert hat. Unter anderem bei meinem Chef und ein paar Tage darauf bekam ein Freund meines Chefs, mit dem mein Chef zusammenarbeitet den Zuschlag. Ich habe dann die Abholung mit besagtem Kollegen in Kooperation gemacht und kann mich noch recht viele Details erinnern. Ich weiß nicht mehr, wie lange die Frau dort lag aber mehr als eine Woche und ich habe entweder Mäusekot oder Kakerlaken auf dem Bettbezug gesehen und ich habe mich so geekelt, dass ich schnell alles eingeschlagen habe, Tragetuch drüber auf die Trage und Reisverschluss zu. Zum Glück war es Winter und die Angehörige hat mit offenem Fenster gekühlt.
Das Ganze zog weiter keine Konsequenzen nach sich, außer Lehren, die ich gezogen habe…