Wie lange darf man krank sein?

Ich mache zur Zeit eine Vertretungsstelle in meiner Arbeit. Die „richtige“ Angestellte ist nun schon etwa seit 2 Jahren krank. Man munkelt nun auch schon wie lange es wohl noch dauert bis Sie die Stelle für mich zu einer festen Stelle machen. Aber keiner kann mir genau weiterhelfen. Ich weiß dass die Krankenkasse nach 6 Wochen so und soviel zahlt… aber wie lange machen die da mit?! Es ist noch nicht in Aussicht das Sie bald gesund wird aber irendwie kommt da trotzdem nichts voran… Außerdem tut sie mir auch leid und ich will da nicht so „böse“ klingen und fragen ob ich ihre Stelle jetz haben kann und so… Vielleicht habt ihr ja ähnliche Erfahrungen gemacht / davon gehört… LG und Danke schonmal.

Die Krankenkasse zahlt sehr lange, nämlich 78 Wochen. Dann mag es sein, daß die kranke Arbeitnehmerin Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen kann, das hängt aber von der Art der Erkrankung ab.

Hallo,

die Krankenkasse zahlt nach den sechs Wochen des Arbeitgebers noch 72 Wochen. Danach muss man arbeiten oder eine Erwerbunfähigkeitsrente beantragen. Der Arbeitgeber kann auch während der Erkrankung den Arbeitsvertrag unter bestimmten Umständen kündigen. Krankheit, dazu zählt auch ein Betriebsunfall schütz vor Kündigung nicht. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet zu kündigen. Ich würde einfach einmal mit dem Arbeitgeber reden. Nach zwei Jahren sollte eine Entscheidung gefällt werden. Sie müssen sich ja auch um etwas Neues umschauen, falls die Übernahme nicht klappen sollte.

Mit freundlichen Grüßen
efuessl

Hallo,
der Arbeitgeber kann einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer kündigen, wenn die Prognose, dass dieser gesund wird, ungünstig ist. Es gibt mehrere Faktore, die eine Rolle spielen (können), z.B. Krankheitsbild oder auch Schwerbehinderung, über die man hier nichts erfährt.
Um es kurz zu machen: Die Frage kann hier nicht abschließend beantwortet werden.
Schöne Grüße
phantomin

HAllo,

normalerweise wird die Krankenkasse 73 Wochen bezahlen, danach wird Sie zum Arbeitsamt geschickt. Zwei Jahren sind zu viel.

Die Firma kann Sie kündigen und jemand andere einstellen, falls für Sie keine passende Stelle hat.

Marinel

Hallo,

dass die Krankenkasse nach sechs Monaten das Krankengeld zahlt ist gesetzlich geregelt. M.E. ist es aber nicht gesetzlich geregelt wie lange der Arbeitgeber da mitspielen muss. Ich meine damit, er muss sie doch nciht Kündigen oder die Stelle freimachen. Es gibt glaube ich keine Gesetz was dieses regelt. Wenn die kranke Angestellte noch Schwerbehindert ist, ist es für den Arbeitgeber noch schwieriger sie zu kündigen oder zu versetzen.

Hallo E12345,

wenn ein Arbeitnehmer seit 2 Jahren krank ist, ohne daß sich der Arbeitgeber zwischenzeitlich von ihm getrennt hätte, so ist das ein Beweis der Wertschätzung, des Vertrauens sowie der relativen Unverzichbarkeit auf den Mitarbeiter. Sie sollten deshalb auf ein Signal ihres Arbeitgebers warten, daß für Sie eine befristete oder un-
befristete Stelle in Aussicht steht.
Übrigens, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht
tatsächlich 6 Wochen, danach zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von XX % des letzten Einkommens.
Soweit ich weiß geschieht dies für eine Bezugsdauer von einem Jahr. Der Versicherte ist danach ‚ausgesteuert‘, die Kasse zahlt dann vorläufig kein Krankengeld mehr.
Bitte lassen Sie die hier gemachten Angaben von Ihrer Krankenkasse überprüfen bzw. ggf.bestätigen.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo,
leider kann ich hier keine konkrete Antwort geben, da fehlen noch einige Infos zum Arbeitsvertrag. Wie sieht der Arbeitsvertrag aus? Stellenbeschriebung, befristet/unbefristet etc.
Gruß
Oliver Mader

Hallo,
da würde ich mich nicht einmischen. Die Krankenkasse zahlt 72 Wochen Krankengeld. Dann muß der AG eh eine Entscheidung treffen.

Hallo E12345,

Die Frage, „Wie lange darf man krank sein“ ist ganz einfach zu beantworten. "so lange wie die Arbeitaunfähigkeit ducht ein ärtzliches Attest nachgewiesen ist.

Die Frage nach der finanziellen Situation bei langandauernder Krankheit ist aus Sicht des Aarbeitsrechtes hier nicht relvant, das wäre eine Frage des Sozialrechtes.

Für die Firma dürfte die Situation sogar günstig sein, vermutlich sind die Kosten für die Besetzung der krankheitsbedingten Vertretung doch geringer.

Es wäre aber anzuraten, dass sie sich nach der Möglichkeit einer Festanstellung erkundigen. Auch aus Gründen einer sichereren persönlichen Zukunftsperspecktive.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo, das kann sich sogar ein mehrere Jahre hinziehen. Da heisst es einfach nur abwarten… LG

Hallo,

Zur Info: Es gibt keine zeitliche Begrenzung für Krankheit. Natürlich kann so etwas Konsequenzen für die betroffene Person haben. Krankengeld wegen der gleichen Krankheit bekommt man max. 78 Wochen. Danach bekommt man nichts mehr von der Krankenkasse - auch nichts vom Arbeitgeber. Man muss dann die Ersatzleistung von der Agentur für Arbeit beantragen. Aber man ist nicht arbeitslos, sondern gehört noch immer dem Betrieb an… Wie gesagt bei der gleichen Krankheit…

Hast Du eine Vertragsänderung bekommen ? Wer macht jetzt Deinen Job seit 2 Jahren ? Hier müsste man den Fall genau kennen. Hast Du einen Betriebsrat ?

MfG
Harley

Hallo,
leider kann mein Mann Ihre Frage nicht beantworten, er ist z.Zt. in Italien.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo!

Also Wer dauerhaft oder immer wieder wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist, erhält innerhalb von drei Jahren maximal für 78 Wochen Krankengeld.

Die krankheitsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers ist auch nicht soo einfach. Und die Ausführung der Einzelheiten würde hier jetzt viel Lesestoff geben.
Kurz:
Man unterscheidet zwischen lang anhaltender Krankheit, häufigen Kurzerkrankungen, dauernder Arbeitsunfähigkeit und Leistungsminderung.
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit beispielsweise rechtfertigt grundsätzlich nur eine ordentliche personenbedingte Kündigung.
Diese Kündigung wird in drei Stufen geprüft:

  1. Es muss eine negative Prognose hinsichtlich des Gesundheitszustandes gegeben sein.

  2. Die betrieblichen Interessen müssen erheblich beeinträchtigt sein (Störungen im Betriebsablauf oder wirtschaftliche Belastungen).

  3. Interessenabwägung: Die erheblichen Beeinträchtigungen müssen zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.

Dazu kommt die Pflicht zu Wiedereingliederungsmaßnahemn und mehr.

Der Punkt LANGANHALTENDE KRANKHEIT könnte hier evtl noch eher passen:
Ist der Arbeitnehmer bereits längere Zeit krank und ist im Zeitpunkt der Kündigung die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit noch völlig ungewiss, kann diese Ungewissheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen.
Nach der Rechtsprechung des BAG kann eine lang anhaltende Krankheit die personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ohne Rücksicht auf darüber hinausgehende wirtschaftliche Belastungen bereits dann sozial rechtfertigen, wenn bei der Kündigung die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ungewiss ist und die Krankheit bereits über eines längeren Zeitraum angedauert hat. Eine solche Ungewissheit soll dann einer feststehenden dauernden Arbeitsunfähigkeit gleichstehen. In dem vom BAG entschiedenen Fall dauerte die Krankheit bereits seit 1 1/2 Jahren an.
In einem weiteren Fall entschied das BAG, dass eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dann ungewiss ist, wenn die Wiederherstellung nicht in einem absehbaren Zeitraum erfolgen kann. Unter einem absehbaren Zeitraum versteht das BAG einen Zeitraum von 24 Monaten.
Zu beachten ist bei solchen Fällen, dass die Interessenabwägung bei langer Dauer des Arbeitsverhältnisses und hohem Alter des Arbeitnehmers möglicherweise wegen besonders hoher Schutzbedürftigkeit zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen könnte.

…und so weiter…

Also ein automatisches Ausscheiden eines Kranken gibt es nicht, es sei denn, er erliegt seiner Krankheit.
ich würde einfach mal den Chef oder die personalabteilung fragen, ob da etwas absehbar ist - denn auch Sie müssen für die Zukunft planen können.

Beste Grüße

hallo,

es gibt eine Zeitfrist, wann man von der Krankenkasse ausgesteuert wird, aber die liegt m.E. bei 72 Monaten.

Was die Neubesetzung der Stelle angeht, würde ich mich an den Betriebsrat wenden, die sollten wissen, wie die Planung aussieht.

Viel Erfolg C.

Wer krank ist, ist nun mal krank und das dauert solange bis man wieder gesund ist.
Die Krankenkasse zahlt ca. 18 Monate. Danach bekommt man Geld vom Arbeitsamt,ARGE, Job-Center oder Sozialamt.

Hallo,
wenn man krank ist zahlt 6 Wochen er Arbeitgeber den Lohn…danach 18 Monate die Krankenkasse, dann wird man ausgesteuert, oder bei schwerer Krankheit wird ein Rentenantrag gestellt…
Das ist der normale Weg den alle gehen…außer Beamte…da ich das nicht weiß ob der oder die jenoge eine Beamtenposision hat, ist das der Weg den alle gehen.

Hoffe ich konnte helfen
Glaub nicht alles

Hallo.

Für die ersten 6 Wochen der Erkrankung besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung direkt beim Arbeitgeber. Erst danach entsteht ein Krankengeldanspruch, die die Krankenkasse bezahlt. In der Regel rd. 70-80% vom Nettolohn. Meiner Kenntnis nach besteht ein Krankengeldanspruch von 546 Tage = 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahreszeitraumes. Hierbei kommt es aber auch auf die Betriebsgröße an.
Ist der Krankengeldanspruch ausgeschöpft, zahlt die meines Wissens wohl das Sozialamt über die ArGe ein Krankengeld. Ab da können aber auch größere Firmen personenbedingt kündigen, wenn die Ausfallzeiten nach Prognose fortdauert, also eine Arbeitsrückkehr kaum aussichtsreich erscheint infolge der Erkrankung.

Bevor du auf deine Übernahme in eine Festanstellung hoffst, überlege und erforsche ggfs., aus welchen Gründen diese Arbeitnehmerin derzeit langfristig erkrankt ist. Lag evtl. Mobbing im Betrieb vor? Oder wurde sie auf sonstige Weise personell unfair übergangen oder krankgemacht?
Gerade als Vertretung eines Langzeiterkrankten sollte man aus Eigenvorsicht auf die betrieblichen Umstände mitachten, sofern man dort eine eigene Festanstellung wünscht. Wie sind dort die Chefs wirklich, wie zeigen sie sich dem Stammpersonal gegenüber, und sind die anderen Kollegen wirklich vertrauenswürdig, oder sind es Vertrauenserschleicher, die bei nächster Gelegenheit beim Chef petzen gehen, um aus Mißgunst oder Eigenvorteil unkollegial dem anderen eins reinzuwürgen???
Was hat der Betrieb für unternommen, um der Langzeiterkrankten eine Arbeitsrückkehr zu ermöglichen? Wurde ihr eine betriebliche Wiedereingliederung nach SGB oder nach Arztattest angeboten? Gibt es im Unternehmen überhaupt eine Betriebsvereinbarung für solche Fälle, und gibt es dafür auch Ansprechpartner für eine Wiedereingliederung, oder läßt man die erkrankte Kollegin ohne Kontakt in der Krankheit? Dann „sitzt“ solche Firma offenbar nur die Zeit ab, was unsozial und mitarbeiterfeindlich wirkt, um einen Mitarbeiter nach Zeitablauf zu kündigen.
Man sollte sich ernsthaft überlegen, ob man in so einer Firma arbeiten möchte, denn jeder Mensch, kann mal krank werden.

Selbstverständlich ist nicht jede Krankenvertretung vor solchem Hintergrund zu sehen, man sollte halt nur vorsichtig sein. Mache dich vorher schlau über die näheren Umstände, und dann kannst du es dir immer noch überlegen, wie es weitergeht.

Grüsse,
Delia