Wie lange darf mein Chef mich binden?

Guten Tag,

Also Folgende Sachverhalt:

Ich besuche im Moment die Meisterschule und mein Chef bezahlt mir die Kosten für die Schule ink. den Freitag als Arbeitszeit. Ich hatte im voraus mit ihm ausgemacht das ich dafür eine Gewisse Zeit bei ihm weiter Arbeiten würde.
Jetzt bin ich schon seit einem halben Jahr auf der Schule und nun bekomme ich eine Vereinbahrung in der steht:

….verpflichtet sich, fünf Jahre nach der zweijährigen Ausbildung……für uns tätig zu sein, da wir die kosten von ca. xxx übernehmen werden.

Jetzt ist meine Fragen ob das so überhaupt richtig ist denn meines wissen darf das nicht länger als zwei Jahre sein.
Die Problematik die sich einstellt ist jetzt noch dass ich ein sehr gutes Jobangebot von einer anderen Firma habe, und ich akut mit dem gedenken spiele zu wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Moin,

Ich hatte im voraus mit ihm ausgemacht das ich
dafür eine Gewisse Zeit bei ihm weiter Arbeiten würde.

was ist eine gewisse Zeit und wie wurde das vereinbart?
Wurde ein Regressanspruch erwähnt?

….verpflichtet sich, fünf Jahre nach der zweijährigen
Ausbildung……für uns tätig zu sein, da wir die kosten von ca.
xxx übernehmen werden.

In D gibt es eine recht weitgreifende Vertragfreiheit.
Im Zweifelsfall solltest Du Dich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden (Arbeitsrecht), der kann Dir genaueres sagen.

Die Problematik die sich einstellt ist jetzt noch dass ich ein
sehr gutes Jobangebot von einer anderen Firma habe, und ich
akut mit dem gedenken spiele zu wechseln.

Nichts für Ungut, aber das finde ich reichlich mies!
Dein Chef kommt Dir soweit entgegen, daß er Dir die Ausbildung bezahlen will und stellt Dich sogar zeitweise frei und Du hast nichts besseres vor, als nach einer neuen Stelle zu schielen.
Überlege mal, wie angepisst Du wärst, wenn man Dich so behandeln würde.

Gandalf

Das Problem liegt woanders.
Hallo,

bist du überhaupt reif für die Meisterschule?
war mein erster Gedanke.

Also Folgende Sachverhalt:

Ich besuche im Moment die Meisterschule und mein Chef bezahlt
mir die Kosten für die Schule ink. den Freitag als
Arbeitszeit.

Bist du dir überhaupt im Klaren, was für Beträge man in dich investiert?
Geh der Einfachheit mal von deutlich über 20.000 Euro aus.
Sowas macht ein AG nicht einfach aus Spass.

Ich hatte im voraus mit ihm ausgemacht das ich
dafür eine Gewisse Zeit bei ihm weiter Arbeiten würde.

Das ist das Mindeste.

Jetzt bin ich schon seit einem halben Jahr auf der Schule und
nun bekomme ich eine Vereinbahrung in der steht:

….verpflichtet sich, fünf Jahre nach der zweijährigen
Ausbildung……für uns tätig zu sein, da wir die kosten von ca.
xxx übernehmen werden.

Von der Sache her öllig OK.
Problematisch finde ich, dass das erst nach einem halben Jahr verbindlich geregelt wird.

Jetzt ist meine Fragen ob das so überhaupt richtig ist denn
meines wissen darf das nicht länger als zwei Jahre sein.

Dann würde sich der Aufwand gar nicht lohnen.

Die Problematik die sich einstellt ist jetzt noch dass ich ein
sehr gutes Jobangebot von einer anderen Firma habe, und ich
akut mit dem gedenken spiele zu wechseln.

Ich glaub du hast Grundsätzliches nicht begriffen.
So lukrativ kann das Angebot gar nicht sein, verglichen mit den (finanziellen) Möglichkeiten, die man mit einer Meisterausbildung hat.

Du hast viel zu verlieren, wenn du jetzt kurzfristig denkst.

Gruss,
TR

Hallo,

Jetzt ist meine Fragen ob das so überhaupt richtig ist denn
meines wissen darf das nicht länger als zwei Jahre sein.

Das bezieht sich meines Wissens nach auf Konkurrenzklauseln. Vielleicht verwechselst du da etwas?

Gruß Bombadil2