Wie lange darf sie ein inkassounternehmen zeit lassen das konto wieder frei zu schalten , nachdem ma

Also mein Bruder (26) hat Schulden gemacht und hat sie leider nicht zurück gezahlt. Nun hat das Inkassounternehmen sein Konto gesperrt. Er hat sich mit denen auf eine Ratenzahlung geeinigt. Doch damit das Konto wieder freigestellt wird muss das Unternehmen es schriftlich bei der Bank vorlegen. Es würde laut Bank auch als Fax ausreichen. Das Inkassounternehmen meint dies sei aber von deren sicht nicht möglich. Er wartet nun seit 7 Tagen auf das schreiben. Bei jedem Anruf den er mit Dem Inkassounternehmen führt, bekommt er die Aussage „er soll mal ganz ruhig bleiben sonst speeren sie sein Konto komplett. Er hatte die ganze Zeit nicht bezahlt und nun geht es weil er sein Geld benötigt!!!“ Das ihm aber auch Mahnkosten entstehen (Telefonrechnung usw.) weil die nicht bezahlt werden kann, interessiert das Inkassounternehmen nicht. Haben die das Recht das Konto komplett zu speeren, wenn man sie vorher auf eine Ratenzahlung geeinigt hat? Und kann man denen die entstehenden Kosten berechnen, weil die es vielleicht extra in die Länge ziehen( Vermutung der Bank ), um das Konto wieder freizuschalten?

Wäre echt super wenn einer mir was dazu sagen kann. Da ich mich mit dem Inkasso in Verbindung setzen möchte. Dies würd ich aber nur machen wenn die wirklich sich einen rausnehmen und sein Konto gar nicht komplett speeren können…Er sitzt nun seit 10 Tagen ohne einen Cent da, kann sich nix zu essen kaufen und kann seine Miete nicht bezahlen.


Nie und Nimmer,dürfen Inkassos komplett sperren,bleibt ruhig,wenn es um Sozialleistungen geht 7 Tage Konto frei laufende Kosten abzüglich,per Dauerauftrag einrichten,den Rest abräumen.Anders bei richtigem Lohn,alles bis wohl,850,-Euro müssen bleiben,der Rest ist wech.Hin zum Anwalt erkundigen.Klar versuchen Inkassos dem Schuldner Angst zu machen,verdienen sie auch nicht schlecht dabei.aber sooo nicht.

ist so einfach nicht zu beantworten da auch angaben fehlen: wenn also mit dem inkassobüro vereinbarungen getroffen wurden, die den MB beantragt hatten und die vollstreckung stehen denen auch die inkassokosten zu. bei pfändung des kontos darf der gläubiger so lange seine sperrung offen halten, bis der betrag gesamt getilgt ist und kann durchaus der bank jeweils eine mitteilung geben über teiltilgung der schuld aber der rest bleibt offen…hier wäre anwaltsrat gefragt und erforderlich. im übrigen ist hartz 4 innerhalb von 7 tagen nach eingang nicht pfändbar. jeder betrag der noch nach 7 tagen auf dem konto bleibt wäre dann verloren…die pfändungsgrenzen sind auch nachzulesen im §850 C nur zur richtigstellung

lg

plappermaul