Hallo,
angenommen A hat B verklagt.
die erste Instanz hat A gewonnen.
B legt Berufung ein. -Die Berufung wird zugelassen, bei der Mündlichen Verhandlung, gibt die vorstehende
Richterin zu verstehen, dass sie bereit ist der Berufung statt zu geben und die Klage abzuweisen. hört aber beide Seiten noch einmal an und erklärt das Ganze noch einmal prüfen zu wollen.
Nun läuft B, 5 Tage nach der mündlichen Verhandlung durch die Gegend und erklärt A, dass A verloren hätte, das Urteil also schon gesprochen ist, kann das sein?.
Es liegt noch kein Terminsprotokoll etc vor. eine schriftliche Niederlegung des Urteils hält A auch für zeitlich kaum machbar, wenn am Freitag die mündl. Verhandlung war und gestern, den Tag als B erklärte gewonnen zu haben, der Mittwoch war.
kann das sein, ich dachte die Gerichte benötigen länger, oder kann der Anwalt von B. Informationen erhalten haben, die A`s Anwalt noch nicht vorliegen?
vielen Dank für Antworten.
Bürger 79
Die Richterin will die Berufungsklage des Gegners ablehnen, denn bevor die Berufungsklage angenommen wird, wird überprüft ob die die Kriterien für die Zulassung der Klage erfüllt werden.
Ganz davon abgesehen, schwafelt der Gegner, dass er den Prozeß schon gewonnen hat, einfach nur dumm rum.
hallo,
da habe ich mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
die Richterin will der Berufung statt geben und die Klage ( meine Klage) ablehnen und das vorherige Urteil vom Amtsgericht als ungültig zu erklären.
Hat aber dann wohl zugesagt, alles erneut zu prüfen und danach zu entscheiden.
nochmal Danke für die schnell Antwort.
Hallo,
leider hatte B nun doch recht, er hat gewonnen.
Der Anwalt von A, hatte A zwar geschildert was bei der Mündlichen Verhandlung passiert sei und das die Richterin versprach alles noch einmal zu prüfen. hat sie aber wohl nicht getan, denn mit Datum 13. 11. ( dem Tag der mündl. Verhandlung) wurde das Termins Protokoll aufgesetzt und A. als Verlierer gegen B. angegeben. Das muss kurz nach der Verhandlung passiert sein.
Allerdings sieht A. bereits auf diesem kurzen Termins Protokoll das B, mal wieder, einige falsche Tatsachen behauptet hat und so eben dazu kam in der Berufung zu gewinnen. in erster Instanz wurden ihm seine Lügen nicht geglaubt, bzw. seine falschen Zeugen konnten mit Beweisen widerlegt werden.
Wäre das ein REchtsmangel auf den sich eine Revision begrünen ließe?
noch einmal vielen Dank.