Hallo,
aus Erfahrung in meinem Umfeld weiss ich, dass im allgemeinen binnen 2 Wochen der Antrag bearbeitet ist.
Immer unter dem Aspekt, alle Unterlagen sind vollständig.
Ob ein Anspruch auf ALG II besteht muss natürlich erst abgeklärt werden, bevor der Bescheid an Sie geht.
Eventuell ist noch eine gewisse Zeit notwendig, um Ihre geänderten Vermögensverhältnisse abzuklären.
Was reagierte denn Ihre ARGE- Betreuerin bei der Erklärung Sie hätten alle Unterlagen abgegeben?
Fehlten bereits von Ihnen schon abgegebene Unterlagen?
Oder fehlen Unterlagen, die Sie gar nicht haben?
Auf jeden Fall darf sich die Bearbeitung nicht unendlich ausdehnen.
Früher konnte man sich noch einen Vorschuss geben lassen, bis man den entgültigen Bescheid bekam.
Vielleicht sollten Sie den beantragen, damit Sie vorläufig Miete zahlen und Essen für sich und Ihre Kinder kaufen können.
Ansonsten haben Sie natürlich auch andere Möglichkeiten sich gegen solch eine Verzögerung zu wehren.
Eine meistens erfolgreiche Taktik ist eine Beschwerde beim Leiter des Arbeitsamtes. Lassen Sie sich dazu einen Termin bei Ihm geben.
Oder man legt schriftlich Beschwerde ein.
Die wirksamste und schnellste Methode ist aber immer noch eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht, mit allen Angaben. Was ganz wichtig ist, gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur sorfortigen Bearbeitung Ihres Antrages stellen. Ihre Situation bezüglich der Kinder mit angeben.
Das Amt wird dann vom Gericht sofort angewiesen den Antrag zu bearbeiten und den Bescheid Ihnen zuzuschicken. Dauert in der Regel nicht länger als 1 Woche. Allerdings heißt das nicht, dass Ihr Bescheid für Sie positiv ausfällt.
Das wird nur von Ihren Vermögensverhältnissen beeinflusst.
Ich hoffe ein bisschen geholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg.
Herzliche Grüße P. Zitzmann