Wie lange dauert eine Antragsbearbeitung?

Ich stellte im März einen Folgeantrag Alg II. Es gab einige wirtschaftliche Veränderungen, wie Erbschaft, Nebenjob, Probearbeit. Das Amt fordert immernoch Unterlagen dazu obwohl ich alle schon abgab und weitere nicht besitze. Wir haben nun Juni und ich kann seit zwei Monaten keine Miete bezahlen. Muss das Amt nicht langsam mal einen Bescheid erlassen? Zumal ich alleinerziehende Mutter zweier Kinder bin.

Ich danke euch jetzt schon für eure Meinungen, Erfahrungen und Tipps.

Natürlich ist das viel zu lang! Du befindest dich aber in der Position, dass du etwas möchtest. Du kannst jetzt so laut schimpfen,w ie du magst - aber ich kann dir nur anraten, diese Unterlagen - auch wenn du sie schon abgegeben hast, nochmals zu organisieren und abzugeben. Die stellen sich da stur. Beantrage aber, dass du als „Vorschuss“ Geld bekommst! Sag, dass nichts zu essen im Haus ist und ide Miete nicht beglichen werden kann! Die müssen reagieren! Und dann bitte für die Zukunft: Unterlagen - keine Originale aus der Hand geben!!! Mach Kopien davon und gib diese ab. Wenn die blond tun wollen,w eil sie keine Kopien akzeptieren wollen: Nimm die Originale mit - dass sie es vergleichen können und lass die Kopien da - die Originale nimmst wieder mit!
Wenn die nicht in der nächsten Woche aus dem Quark kommen, dann „drohe“ mit Anwalt. Du kannst auch einen Anwalt einschalten - die bekommst ja Prozesskostenhilfe! Und wenn es geht, nimm die Kinder mit! Dich könnte es nerven - die nervt es aber garantiert - und die Bearbeitung könnte dadurch schneller gehen! Und Psychologischer Effekt:" Wir haben nichts mehr zu essen!"
Ich wünsche dir viel Glück!
zaubermaus

Danke für deine Antwort, aber es geht ja nicht um Originale oder nicht. Die fordern Sachen in deren Besitz ich gar nicht bin. Zum Beispiel habe ich 2009 mein Kleingewerbe angemeldet und Anfang diesen Jahres wieder ab. Nun wollen die die Anmeldung haben obwohl ich die 2009 schon abgab. Nur habe ich die Abmeldung und keine Anmeldung mehr.
Ich habe das mit Miete und Co. schon mehrfach angebracht, aber das sei wohl mein Problem. Die gehen von falschen Tatsachen aus in der Erbschaft und fordern ich soll erstmal ein ALG I Antrag stellen und dessen Bescheid wollen die haben. Nur habe ich nach 3 Monaten Arbeit keinen Anspruch auf ALG I.
Mit dem Anwalt habe ich ebenso schon gedroht jedoch ohne Reaktion. :frowning:

Hallo !!

Trotz wirtschaftlicher Veränderungen muss das Amt in der Lage sein, den Antrag innerhalb von 4 - 6 Wochen zu bearbeiten. Häng Dich auf jedenfall dahinter(persönlich dort erscheinen) und erkläre das Du und Deine Kinder von der Obdachlosigkeit bedroht seid. Nimm nochmal alle Unterlagen die du hast mit und zeige die dort. Erkläre nachhaltig, dass Du keine weiteren Unterlagen mehr hast. Nimm zur Sicherheit auch deine Kontoauszüge (letzten 3 Monate) mit.
Wenn der/die Sachbearbeiter/in dich abwimmeln will, verlangst Du die/den Vorgesetzte/n zu sprechen (das ist Dein Recht) und erklärst ihr/ihm nochmal den Sachverhalt. Hatte auch ein ähnliches Problem und bei mir hat es knapp 6 Monate gedauert, bis alles berechnet war. Habe mich aber auch zu spät dahinterhängt. Mach nicht den gleichen Fehler. Beachte immer, dass Du auch RECHTE hast und nicht nur Pflichten. Wenn alles nichts hilft, hole Dir Hilfe von einen Anwalt (Beratung kostet 10€) oder einer gemeinnützigen Stelle (Diakone, Caritas o.ä.).
Hoffe es geht alles gut.

Gruß
Sven

Hallo Sven,

danke für deine Antwort,
die Kontoauszüge liegen bereits vor also die aktuellen worauf auch ersichtlich is das verschiedene Verbindlichkeiten nicht eingezogen wurden konnten. Die Teamleiterin ist ebenfalls informiert.
Die Frage ist doch die wollen sämtliche Informationen für die letzten Monate obwohl ich keine Leistungen bezog und auf der anderen Seite soll ich ALG I beantragen das widerspricht sich doch. Erst sagen se dass ich hartz 4 anspruch gehabt hätte und dann wieder nicht. ich muss dazu sagen das mein Bescheid februar auslief und ich von Januar bis März in einer Tätigkeit war wo ich jedoch kein Lohn erhielt und somit bis jetzt von dem erhaltenen erbe lebte. Das nun davon alles aufgebraucht is können die nicht nachvollziehen und deshalb bekomme ich kein geld. *grml* Ich habe jetzt ein formloses Schreiben per mail geschickt indem ich einen Vorschuss beantrage na mal sehen was da wieder als Ausrede kommt.

Hallo,

geh hin und sag dass du die Miete brauchst. Erbunterlagen usw. sind schon alle da. Musst nerven.

Gruß

Das kenne ich zur Genüge. Solange Du nicht ständig persönlich dort vorsprichst und nicht alle Unterlagen auch persönlich abgibst wird sich nichts tuen. Hole Dir einen Termin zur persönlichen Vorsprache in der Leistungsabteilung und wenn es nichts hilft beim Chef des Jobcenters.Nur Unterlagen abgeben reicht einfach nicht da sie auf mysteriöse Weise abhanden kommen oder einfach in Deiner Akte bei der Leistungsabteilung landen, dort nicht gefunden werden und somit auch nicht bearbeitet.Ich selbst habe das mehrmals durch. Deine Akte kannst Du einsehen, es ist Dein Recht. Dort wirst Du im Seitensteckfach Unterlagen finden die sie nur abgelegt, aber nicht bearbeitet haben weil laufend die Mitarbeiter wechseln.
Also mein Rat : Hole Dir einen persönlichen Termin in der Leistungsabteilung und lass Dir Deine Akte zeigen um das zu klären, ansonsten wartest Du nächstes Jahr noch vergebens.

Hallo, normaler weise muss du den Bescheid schon haben. Ruf dort schnell an und mache evtl. ein Termin zur Leistungsabteilung. Die mussen das bearbeitet haben ansonsten der letzte aus weg wäre drohe die mit einen Anwalt meisten hilft das schon. Viel Glück

Also auch denen muss ja wohl auffallen, dass man ein Gewerbe nur dann abmelden kann, wenn es mal angemeldet war. Aber du musst solche Untelragen 5 Jahre aufbewahren. Ja - abgegeben hast du es wohl - aber die haben es wohl nicht mehr.
War die Erbschaft so hoch, dass du davon erst einen Teil einsetzen musst, um den Lebensunterhalt selber zu bestreiten? Danach hört es sich nämlich sehr an! Du hast - nach deinem Alter einen gewissen Freibetrag - und den Rest heisst es wirklich einzusetzen. Dadurch dass man dich nach ALG1 schickt, hört sich das so an! Stimmt das nicht? Dann sofort zu einem Anwalt. Nicht mehr drohen - machen!
Die Sache hört sich verzwickt an und der kann dir am besten helfen! Alles Gute!

Hallo,

lies dir mal diesem Ratgeber durch: http://hartz.info/index.php?topic=10.0
Du kannst ergänzend einen formlosen Antrag auf vorläufige Bewilligung stellen, darin deutlich auf deine finanzielle Situation hinweisen und wenn nötig auch einen (Bar-) Vorschuss beantragen (siehe Abschnitt „Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich…“).

Du kannst dir auch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und damit einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen; die Beratung kostet dich mit dem Schein einen Eigenbeitrag von max. 10 Euro.
Anhand der konkreten Unterlagen und deiner Korrespondenz wird der Anwalt einschätzen können, ob ein (Eil-) Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht eingereicht werden sollte, oder wie Ihr ansonsten vorgeht.

LG

Hallo,

aus Erfahrung in meinem Umfeld weiss ich, dass im allgemeinen binnen 2 Wochen der Antrag bearbeitet ist.
Immer unter dem Aspekt, alle Unterlagen sind vollständig.
Ob ein Anspruch auf ALG II besteht muss natürlich erst abgeklärt werden, bevor der Bescheid an Sie geht.
Eventuell ist noch eine gewisse Zeit notwendig, um Ihre geänderten Vermögensverhältnisse abzuklären.

Was reagierte denn Ihre ARGE- Betreuerin bei der Erklärung Sie hätten alle Unterlagen abgegeben?

Fehlten bereits von Ihnen schon abgegebene Unterlagen?
Oder fehlen Unterlagen, die Sie gar nicht haben?

Auf jeden Fall darf sich die Bearbeitung nicht unendlich ausdehnen.
Früher konnte man sich noch einen Vorschuss geben lassen, bis man den entgültigen Bescheid bekam.
Vielleicht sollten Sie den beantragen, damit Sie vorläufig Miete zahlen und Essen für sich und Ihre Kinder kaufen können.

Ansonsten haben Sie natürlich auch andere Möglichkeiten sich gegen solch eine Verzögerung zu wehren.

Eine meistens erfolgreiche Taktik ist eine Beschwerde beim Leiter des Arbeitsamtes. Lassen Sie sich dazu einen Termin bei Ihm geben.

Oder man legt schriftlich Beschwerde ein.

Die wirksamste und schnellste Methode ist aber immer noch eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht, mit allen Angaben. Was ganz wichtig ist, gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur sorfortigen Bearbeitung Ihres Antrages stellen. Ihre Situation bezüglich der Kinder mit angeben.
Das Amt wird dann vom Gericht sofort angewiesen den Antrag zu bearbeiten und den Bescheid Ihnen zuzuschicken. Dauert in der Regel nicht länger als 1 Woche. Allerdings heißt das nicht, dass Ihr Bescheid für Sie positiv ausfällt.
Das wird nur von Ihren Vermögensverhältnissen beeinflusst.

Ich hoffe ein bisschen geholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg.

Herzliche Grüße P. Zitzmann

Hallo!
Bitte das Amt anschreiben und es mit Terminaufforderung zwingen einen Bescheid zu erlassen. Sollten Diese bis zum genannten Termin wie gewöhnlich nicht reagieren, sofort eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht erwirken.
Bitte Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund genau erörtern.
Tschüß

las dich nich abweisen las dich mit den nächst höheren bearbeiter vermitteln und sage oder am besten machst vorher ein schriftstück fertig mit den wortlaut das du mittellos bist…
lg

hallo,
wenn du alle unterlagen bereits abgegeben hast, dann sollte die bearbeitung eigentlich schon lange abgeschlossen sein…immer wieder hingehen und darauf hinweisen, das du auch zahlungsverpflichtungen hast…frist setzen…wenn sich dann immer noch nichts getan hat, dann am besten einen termin beim arbeitsamts chef ausmachen und den fall schildern…meist wissen die chefs nicht bescheid, was ihre mitarbeiter so machen…
lieben gruß manja

Hallo, am besten pers. da mit den Kindern hingehen und mal richtig Druck machen, sag einfach, dass du nicht eher weg gehst bis die eine Zusage machen für einen Bescheid, den bei einen Erstantrag sollte es ca. 6 höchstens 8 wochen dauern, vor allem ist des eine Frechheit vor allem bei einer Frau mit Kindern, und noch was, bitte nimm dir auch einen Zeugen mit vielleicht eine vertraute Freundin, Schwester usw. dass steht dir zu, du kannst auch im Internet danach suchen für eine Begleitperson. Glaub mir die werden dann schnell, und die müssen das nachzahlen vom Datum des Antragsabgabe.

Viel Glück und Erfolg!
Liebe Grüße
Elfie759