Wie lange dauert Gewährleistung/Garantie?

Hallo,
Wenn man ein Notebook am 10.05.2010 gekauft hat, und es nun überhitzt (trotz „normaler“ Nutzung), ist das dann noch in der Gewährleistung/Garantiezeit?

Hallo,

Wenn man ein Notebook am 10.05.2010 gekauft hat, und es nun
überhitzt (trotz „normaler“ Nutzung), ist das dann noch in der
Gewährleistung/Garantiezeit?

das ist keine Technik-, sondern eine Rechtsfrage. Da es nicht die erste zu dem Thema ist: FAQ:1152

Gruß
Christian

Gewährleistung 2 Jahre (Gesetzlich geregelt), allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr, soll heißen: Du mußt dem Händler/Hersteller beweisen das das Teil nicht extensiv für’s Zocken genutzt wurde. Mein Tip. Zum Hersteller schicken und auf Gewährleistung reparieren lassen, das ist meistens kein Problem.

Hallo,

bis auf die Aussage, dass die Gewährleistung 2 Jahre beträgt, ist eigentlich alles falsch.

Gruß

S.J.

Mal durchlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

Besonders Herr STEVE JOBS,

Besondere Beachtung verdient:
Beweislast [Bearbeiten]

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“ . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Nichts destotrotz werden viele Hersteller denn Schaden innerhalb Ihrer Garantiebestimmungen reparieren.

Wobei eine Garantieübernahme durch den Hersteller immer Freiwillig ist!Die entsprechenden Grundlagen und Bestimmungen also vom Garantiegeber festgelegt werden.

Die Gewährleistung hingegen ist ein Gesetzlich verbürgtes Recht zwischen Käufer und Verkäufer und beträgt in Deutschland 2 Jahre minimum bei Neuware.

Hallo,

Die Gewährleistung hingegen ist ein Gesetzlich verbürgtes
Recht zwischen Käufer und Verkäufer und beträgt in Deutschland
2 Jahre minimum bei Neuware.

mir ist nicht ganz klar, warum Du reihenweise teilweise richtige und teilweise falsche Informationsbrocken lieferst, nachdem ich schon auf den FAQ-Eintrag verlinkte, in dem das alles erklärt ist. Mal ganz davon abgesehen, daß Du mir und nicht dem Fragesteller geantwortet hast, der deswegen für Deine(n) Artikel keine Benachrichtigungsmail erhalten haben dürfte.

Gruß
C.

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wenig sinnvolle Infos
Hallo,

Gewährleistung 2 Jahre (Gesetzlich geregelt),

ja, das war der Part, den auch Steve Jobs als wahr deklariert hat.

allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr,
soll heißen: Du mußt dem
Händler/Hersteller beweisen das das Teil nicht extensiv für’s
Zocken genutzt wurde.

Was soll bitte „extensives Zocken“ für ein Grund sein, dass
ein Gerät kaputt geht. Das fällt doch unter normale Nutzung,
sofern das Gerät überhaupt zum Zocken geeignet ist.

Da bringe doch bitte mal einen Beleg dafür, wo steht das dieses
oder jenes Programm dazu führt, dass das Gerät überhitzt.

Mein Tip. Zum Hersteller schicken und auf Gewährleistung reparieren

Gewährleistung ist wohl zuerst immer gegenüber dem Vertagspartner
geltend zu machen. Das ist also der Verkäufer.

Wenn also überhaupt, dann kan man gegenüber dem Hersteller nur
die Garantie in Anspruch nehmen.

lassen, das ist meistens kein Problem.

Und da bist du sicher, dass die Hersteller erfreut darüber sind,
wenn statt der üblichen Gewährleistung der Käufer gleich die
Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen wollte???
Dass dies „meistens“ kein Problem sein sollte, halte ich auch
für eine schlaffe Behauptung.

Fazit:
Außer der Aussage zu Gewährleistung kann man den Rest getrost vergessen.
Gruß Uwi

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, warum Du reihenweise teilweise
richtige und teilweise falsche Informationsbrocken lieferst

dem ist nichts hinzuzufügen …

Gruß

S.J.